Nießbrauchrecht Wiese?
Hallo,
ich möchte eine ca. 3200 qm grosse Wiese kaufen.
Jetzt erst hat sich heraus gestellt, daß es ein Nießrecht für diese Wiese gibt.
Der Sohn (Verkäufer) hat von seiner Mutter die das Nießrecht hat die Wiese überschrieben bekommen.
Beide stehen im Grundbuch, die Mutter würde auf ihr Nießrecht verzichten und es löschen lassen.
Gibt es hier sonst noch etwas was ich beachten sollte, als ich das mit dem Nießrecht las war ich im ersten Moment etwas verunsichert.
Als qm Preis haben wir € 1,50 für die Wiese ausgemacht, was käme an Löschungskosten für das Nießrecht oder den weiteren Kosten noch hinzu? Nur daß man mal so eine ungefähre Ahnung von den zusätzlichen Nebenerwerbskosten hat.
Für Antworten sage ich dankeschön im voraus, ich werfe auch mal wieder einen Stein in Deinen Garten :-).
Lieber Gruß,
Annie
3 Antworten
Noch hast du nicht unterschrieben und kannst verhandeln: Als Käufer übernimmt man zwar Notar- und Grundbuchkosten, die Kosten für die Freistellung von Lasten ( Löschung des Nießbrauch) kann man aber zu Lasten des Verkäufers vereinbaren.
Für den Kaufvertrag an sich kannst du mit ca. 300 € an Notar- und Gerichtskosten rechnen. Die Löschung des Rechtes muss auf jeden Fall in der Urkunde von der Mutter bewilligt werden, ansonsten würde ich nicht kaufen. Sind auf der Wiese noch Dinge, die vom Verkäufer beseitigt werden müssen? > in den Vertrag aufnehmen!
Die Kosten für die Löschung des Nießbrauch richten sich hier nach dem Wert der Dienstbarkeit und lassen sich so nicht wirklich abschätzen. Ich denke max. 100€ zusätzlich.
Hinzu kommt für dich noch die Grunderwerbsteuer. x Prozent nach Landesrecht vom Kaufpreis.
Ansonsten gilt es bei Kauf von Grundstücken Dinge über die man sich je nach Lage informiert: Flächennutzungsplan, Landschaftsschutzgebiete, FFH Gebiete, Wasserschutzgebiete, Altlasten .... Ist die Fläche für den beabsichtigten Zweck geeignet.
Vielen Dank für die sachliche Antwort, an alle drei die geantwortet haben. Das hat mir sehr weitergeholfen. Die Sache ist nun seit fast 14 Tagen beim Notar. Wird die Wiese direkt bar bezahlt am Notartermin oder überweist man so etwas? Nochmals dankeschön :)
Die Kosten von nicht zu übernehmenden Rechten trägt so gut wie immer der Verkäufer. Wenn die Mutter auf das Recht verzichtet, hast du nichts zu befürchten. Die Unterschriftsbeglaubigung für die Löschungsbewiligung kostet lediglich ein paar Euro, ebenso sind die Gerichtskosten für die Löschung im Grundbuch sehr gering.
Du musst damit nur die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrages, der Eintragung der Eigentumsänderung (und eventuell einer Vormerkung) im Grundbuch (richtet sich beides nach dem Kaufpreis) und ggf. die Grunderwerbssteuer tragen. Dazu können noch kleinere Posten, wie z.B. die Kosten für das Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde kommen.
üblicherweise wird der Kaufpreis überwiesen und an Bedingungen geknüpft: X Tage nachdem der Notar dem Käufer bestätigt hat, dass ihm alle zur lastenfreien Umschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen (sinngemäß)
Beim Notariat den Kaufvertrag gleich mit der Löschung des Nießbrauch in einen Vertrag binden . Der Notar wird ihnen dann den Gesamten Preis nennen können .
Dann ist das fast nur einmal bei Gericht !
Vielen Dank für die sachliche Antwort, an alle drei die geantwortet haben. Das hat mir sehr weitergeholfen. Die Sache ist nun seit fast 14 Tagen beim Notar. Wird die Wiese direkt bar bezahlt am Notartermin oder überweist man so etwas? Nochmals dankeschön :)
Beim Notartermin wird nur unter seiner Aufsicht der Kaufvertrag unterzeichnet.
Der Notar wird dann erst aktiv [ Akte zum Grundbuchamt! ] wenn der Verkäufer bestätigt das er das Geld bekommen hat ; bzw, es auf dem Notaranderkonto verbucht wurde .
Vielen Dank für die sachliche Antwort, an alle drei die geantwortet haben. Das hat mir sehr weitergeholfen. Die Sache ist nun seit fast 14 Tagen beim Notar. Wird die Wiese direkt bar bezahlt am Notartermin oder überweist man so etwas? Nochmals dankeschön :)