Hausanteil beleihen trotz Nießbrauch Eintragung
Nach dem Tod meiner Mutter haben mein Vater und ich zu gleichen Teilen ein Haus geerbt. Wir sind beide nun im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch ist zudem ein Nießbrauch für meine Oma eingetragen. Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt mehr. Da ich Geld für meine Hochzeit benötige, möchte ich meinen Hausanteil beleihen. Ist dies möglich, obwohl ein Nießbrauchrecht für meine Oma (80 Jahre) besteht und müssen hierzu meine Oma und mein Vater zustimmen?
4 Antworten
Ein mögliches Nießbrauchrecht reduziert drastisch den Wert einer Immobilie. Dann gehört Dir ein fiktiver hälftiger Anteil. Du befindest Dich mit Deinem Vater in einer Erbengemeinschaft. Daher muss er und auch die Oma einer Beleihung zustimmen. Die Bank wird sich nicht damit einverstanden erklären Dir einen Kredit auf Deinen hälftigen Anteil zu gewähren.
Ein Nießbrauch ist keine Grundbuchsperre. Du kannst deinen Anteil also belasten, wie du willst. Nur wirst du keine Bank finden, die das mitmacht, wenn ein vorrangiger Nießbrauch auf dem Grundstück lastet.
Außerdem wäre noch die Frage zu klären, ob du als Miteigentümer oder mit deinem Vater in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen bist. Ich vermute letzteres. In diesem Fall müsste dein Vater mitwirken.
Frage die Bank, ob sie das akzeptiert. Das Haus würde sich nicht gut verkaufen (verwerten) lassen, wenn deine Oma da ein Wohnrecht hat. Deshalb erst mal die Bank fragen.
Theoretisch kannst beleihen. Aber wer gibt Geld für sowas aus?
Super hilfreich, was soll das jetzt?