Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

7 Antworten

Da du nichts schriftliches hast, stehst du jetzt im regen. Alles was du jetzt vorbringst, sind erst mal nur Behauptungen. Die Kosten und das Strafverfahren für fahren ohne Versicherungsschutz hast du jetzt am Hals.

Was das kosten wird, kann niemand abschätzen. Wer weiß was alles kaputt gefahren wurde.

TheGrow  17.08.2012, 17:57

Wieso fahren ohne Versicherungsschutz? Der Roller wurde ja nicht während einer Fahrt angehalten, sondern wurde schrottreif irgendwo abgestellt. Allenfalls würde eine Strananzeige wegen unerlaubter Abfallbeseitigung in Betracht kommen.

Außerdem, er muss nicht unbedingt was schriftliches haben, es langt wenn er Zeugen hat und am besten noch den Namen des Käufers. Ein Kaufvertrag ist ja nicht vorgeschrieben.

GangstacuX 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 18:09
@TheGrow

Wie schaut's aus, wenn ich Zeugen habe, die bestätigen können, dass der Vekauf stattgefunden hat und zudem noch einpaar E-Mails, die wenigstens beweisen, dass ich den Roller zum Verkauf angeboten habe?

OldJan  21.08.2012, 00:29
@GangstacuX

Eindeutige Antwort: Wenn die Polizei Dir irgendwas in Rechnung stellen will, muss Sie erstaml nachweisen, dass Du auch der Verursacher der Kosten bist. Hier kommen wohl allenfalls Kosten wg. illegaler Abfallbeseitigung in Frage. Dass Du den Roller irgendwo in die Pampa geschmissen hast, kann Dir aber keiner nachweisen. Ganz im Gegenteil: Mit mehreren Zeugen für den Verkauf des Mopeds und den E-Mails betreffend die Kleinanzeige mit Verkaufsangebot kannst bestens glaubhaft machen, dass Du nicht mehr Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs warst und es somit auch nicht mehr illegal entsorgen konntest. Damit sollte die Sache gegessen sein. Ich würde an Deiner Stelle hier keine schlafenden Hunde wecken. Ob die nicht Abmeldung bei der Versicherung irghendwie geahndet werden kann, weiß ich nicht genau, aber gerade angesichts dessen, dass Du ja anscheinend schon gar nicht mehr dort verichert warst, ist es denke ich durchaus plausible, auf die (Neu-) Anmeldung des Käufers zu vertrauen. Die alten, abgelaufenen Kennzeichen mitzugeben, war aber reichlich naiv, muss ich schon sagen. Allerdings sollte bie jährlich wechselnder Farbe auch jeder halb blinde Polizist aus nem halben Kilometer Entfernung sehen, dass derjenige illegal unterwegs ist.

OldJan  21.08.2012, 00:39
@OldJan

Sry wg. der vielen Fehler: die Uhrzeit....

GangstacuX 
Beitragsersteller
 01.09.2012, 01:54
@OldJan

Vielen Dank! :)

Bis jetzt habe ich nichts von der Polizei gehört, denke auch, dass es genau so ist, wie du oben beschrieben hast und die Sache sich damit erstmal erledigt hat - jedenfalls für mich.

Hallo GangstacuX,

ein schriftlicher Kaufvertrag ist nirgendwo zwingend vorgeschrieben.

Wenn Du den Namen und die Anschrift des Käufers hast, langt das der Polizei um alle weiteren Maßnahmen gegen den neuen Käufer durchzuführen.

Wenn der Käufer Dir nur das Geld und Du ihm im Gegenzug die Fahrzeugpapiere gegeben hast ohne seinen Namen zu notieren, könnte das etwas komplizierter sein.

Falls Kosten für den Transport und Entsorgung des Rollers angefallen sind oder die Polizei eine Strafanzeige wegen illegaler Abfallbseitigung im Falle eines Mofarollers stellt, must Du schon glaubhaft darlegen können, wer den Roller gekauft hat, bzw. mindestens glaubhaft machen können, dass Du den Roller an Unbekannt verkauft hast. Evtl. Zeugen wie Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn dürften da schon langen.

Hoffe die Antort war ausführlich genug.

Gruß aus Stade
TheGrow

GangstacuX 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 17:59

Anmerkung: Ich habe einpaar E-Mails die zumindest bestätigen, dass ich mein Roller zum Verkauf angeboten habe bei "ebay Kleinanzeigen".

GangstacuX 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 18:27
@GangstacuX

mein Roller = der verkaufte Roller , versteht sich.

GangstacuX 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 17:55

Vielen Dank. Ich habe noch eine Frage bezüglich "Verkauf an Unbekannt".

Ich habe weder eine E-Mail von dem Käufer, da dieser mich auf's Handy angerufen hat mit unterdrückter Nummer, noch Name und Anschrift.

Den Verkauf mit dem Unbekannten können meine Eltern plus mein Nachbar bezeugen.

Wie schaut's dann aus ? :/

Und noch eine Frage: Kann die Polizei herausfinden, wer mich angerufen hat, wenn ich ungefähr weiß an welchen Tagen ich angerufen worden bin von dem Typ?

TheGrow  17.08.2012, 18:12
@GangstacuX

Nein, die Polizei kann nach solanger Zeit nicht mehr rausfinden, wer Dich angerufen hat.

Aber wie Du schreibst hast Du Zeugen für den Verkauf. Die sollten normalerweise schon langen.

Die Polizei wird dann vermutlich gegen unbekannt weiter ermitteln und die Sache wird sich im Sand verlaufen.

GangstacuX 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 18:16
@TheGrow

Ok, vielen Dank. Das beruhigt mich - erstmal.

Nochmal eine Anmerkung zu Deinem Satz:

... ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.>

Wenn der neue Käufer das Fahrzeug versichert hätte, dann wäre die Polizei nicht zu Dir gekommen. Auch wenn kein Kennzeichen dran war, führt die Fahrgestellnummer zu der letzten Person, die den Roller auf seinen Namen angemeldet hat, insofern wird er schon ohne Kennzeichen oder halt mit dem Kennzeichen einer ganz anderen Mofa rumgefahren sein. Manche schrotten ihre Mofa, kaufen sich eine neue und schrauben einfach das alte Kennzeichen dran.

Noch ne Anmerkung. Du hast geschrieben:

...hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?...

Wie lange warst Du den im Urlaub? Ich mein, der Roller kann ja schon monatelang irgendwo gelegen haben / abgestellt worden sein, bevor er polizeilich gemeldet wurde. Du hast doch kein "Alibi seit dem 17.03, denn solange könnte er ja rein teroetisch schon irgendwo rumgestanden haben

Abschlepp und Aufbewahrungskosten können schon min. 200€ sein, dann Verwaltungsaufwand der Polizei sind auch noch mal gut und gerne 50€, plus evtl Schäden...

Aber erstmal locker bleiben und abwarten, jetzt haste hoffentlich was dazu gelernt, immer ein Kaufvertrag und NIEMALS fremden Leuten trauen