Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?
Hallo, folgendes Problem:
Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.
Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.
Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.
Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.
Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.
Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.
Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.
Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.
Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.
Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?
Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?
Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???
Mit freundlichem Gruß
7 Antworten
Da du nichts schriftliches hast, stehst du jetzt im regen. Alles was du jetzt vorbringst, sind erst mal nur Behauptungen. Die Kosten und das Strafverfahren für fahren ohne Versicherungsschutz hast du jetzt am Hals.
Was das kosten wird, kann niemand abschätzen. Wer weiß was alles kaputt gefahren wurde.
Wie schaut's aus, wenn ich Zeugen habe, die bestätigen können, dass der Vekauf stattgefunden hat und zudem noch einpaar E-Mails, die wenigstens beweisen, dass ich den Roller zum Verkauf angeboten habe?
Eindeutige Antwort: Wenn die Polizei Dir irgendwas in Rechnung stellen will, muss Sie erstaml nachweisen, dass Du auch der Verursacher der Kosten bist. Hier kommen wohl allenfalls Kosten wg. illegaler Abfallbeseitigung in Frage. Dass Du den Roller irgendwo in die Pampa geschmissen hast, kann Dir aber keiner nachweisen. Ganz im Gegenteil: Mit mehreren Zeugen für den Verkauf des Mopeds und den E-Mails betreffend die Kleinanzeige mit Verkaufsangebot kannst bestens glaubhaft machen, dass Du nicht mehr Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs warst und es somit auch nicht mehr illegal entsorgen konntest. Damit sollte die Sache gegessen sein. Ich würde an Deiner Stelle hier keine schlafenden Hunde wecken. Ob die nicht Abmeldung bei der Versicherung irghendwie geahndet werden kann, weiß ich nicht genau, aber gerade angesichts dessen, dass Du ja anscheinend schon gar nicht mehr dort verichert warst, ist es denke ich durchaus plausible, auf die (Neu-) Anmeldung des Käufers zu vertrauen. Die alten, abgelaufenen Kennzeichen mitzugeben, war aber reichlich naiv, muss ich schon sagen. Allerdings sollte bie jährlich wechselnder Farbe auch jeder halb blinde Polizist aus nem halben Kilometer Entfernung sehen, dass derjenige illegal unterwegs ist.
Sry wg. der vielen Fehler: die Uhrzeit....
Vielen Dank! :)
Bis jetzt habe ich nichts von der Polizei gehört, denke auch, dass es genau so ist, wie du oben beschrieben hast und die Sache sich damit erstmal erledigt hat - jedenfalls für mich.
Hallo GangstacuX,
ein schriftlicher Kaufvertrag ist nirgendwo zwingend vorgeschrieben.
Wenn Du den Namen und die Anschrift des Käufers hast, langt das der Polizei um alle weiteren Maßnahmen gegen den neuen Käufer durchzuführen.
Wenn der Käufer Dir nur das Geld und Du ihm im Gegenzug die Fahrzeugpapiere gegeben hast ohne seinen Namen zu notieren, könnte das etwas komplizierter sein.
Falls Kosten für den Transport und Entsorgung des Rollers angefallen sind oder die Polizei eine Strafanzeige wegen illegaler Abfallbseitigung im Falle eines Mofarollers stellt, must Du schon glaubhaft darlegen können, wer den Roller gekauft hat, bzw. mindestens glaubhaft machen können, dass Du den Roller an Unbekannt verkauft hast. Evtl. Zeugen wie Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn dürften da schon langen.
Hoffe die Antort war ausführlich genug.
Gruß aus Stade
TheGrow
Anmerkung: Ich habe einpaar E-Mails die zumindest bestätigen, dass ich mein Roller zum Verkauf angeboten habe bei "ebay Kleinanzeigen".
mein Roller = der verkaufte Roller , versteht sich.
Vielen Dank. Ich habe noch eine Frage bezüglich "Verkauf an Unbekannt".
Ich habe weder eine E-Mail von dem Käufer, da dieser mich auf's Handy angerufen hat mit unterdrückter Nummer, noch Name und Anschrift.
Den Verkauf mit dem Unbekannten können meine Eltern plus mein Nachbar bezeugen.
Wie schaut's dann aus ? :/
Und noch eine Frage: Kann die Polizei herausfinden, wer mich angerufen hat, wenn ich ungefähr weiß an welchen Tagen ich angerufen worden bin von dem Typ?
Nein, die Polizei kann nach solanger Zeit nicht mehr rausfinden, wer Dich angerufen hat.
Aber wie Du schreibst hast Du Zeugen für den Verkauf. Die sollten normalerweise schon langen.
Die Polizei wird dann vermutlich gegen unbekannt weiter ermitteln und die Sache wird sich im Sand verlaufen.
Ok, vielen Dank. Das beruhigt mich - erstmal.
Nochmal eine Anmerkung zu Deinem Satz:
... ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.>
Wenn der neue Käufer das Fahrzeug versichert hätte, dann wäre die Polizei nicht zu Dir gekommen. Auch wenn kein Kennzeichen dran war, führt die Fahrgestellnummer zu der letzten Person, die den Roller auf seinen Namen angemeldet hat, insofern wird er schon ohne Kennzeichen oder halt mit dem Kennzeichen einer ganz anderen Mofa rumgefahren sein. Manche schrotten ihre Mofa, kaufen sich eine neue und schrauben einfach das alte Kennzeichen dran.
Noch ne Anmerkung. Du hast geschrieben:
...hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?...
Wie lange warst Du den im Urlaub? Ich mein, der Roller kann ja schon monatelang irgendwo gelegen haben / abgestellt worden sein, bevor er polizeilich gemeldet wurde. Du hast doch kein "Alibi seit dem 17.03, denn solange könnte er ja rein teroetisch schon irgendwo rumgestanden haben
Abschlepp und Aufbewahrungskosten können schon min. 200€ sein, dann Verwaltungsaufwand der Polizei sind auch noch mal gut und gerne 50€, plus evtl Schäden...
Aber erstmal locker bleiben und abwarten, jetzt haste hoffentlich was dazu gelernt, immer ein Kaufvertrag und NIEMALS fremden Leuten trauen
Wieso fahren ohne Versicherungsschutz? Der Roller wurde ja nicht während einer Fahrt angehalten, sondern wurde schrottreif irgendwo abgestellt. Allenfalls würde eine Strananzeige wegen unerlaubter Abfallbeseitigung in Betracht kommen.
Außerdem, er muss nicht unbedingt was schriftliches haben, es langt wenn er Zeugen hat und am besten noch den Namen des Käufers. Ein Kaufvertrag ist ja nicht vorgeschrieben.