Ist es möglich mit Nießbrauch einen Kredit zu bekommen?

5 Antworten

Den Nießbrauch an 2. Rangstelle zu bringen wird nichts nützen. Aus dem Nießbrauch kann der Berechtigte ohnehin keine Befriedigung aus dem Grundstück (also die Zwangsversteigerung) betreiben. Damit wäre es der Bank in dem Fall eigentlich egal, nicht an 1. Rangstelle zu stehen.

Die Kreditberaterin ist hier eher im Bilde. Die Bank würde aufgrund der Tatsache, dass ein Nießbrauch eingetragen ist, darauf schließen können, dass es sich eventuell um eine Schenkung handelt, die in dem Fall, dass die Oma Sozialhilfe benötigen würde, von ihr zurückverlangt werden müsste.

Ob der Bank damit überhaupt die Sicherheit flöten gehen würde, bezweifle ich, da eine eingetragene Grundschuld nicht mit Rückforderung durch die Oma einfach erlöschen würde. Außerdem war das ganze wahrscheinlich eine gemischte Schenkung, denn die Oma hat ja als Gegenleistung für das Grundstück einen Nießbrauch bekommen. Der Kostenträger würde hier wahrscheinlich eher darauf hinwirken, dass die Oma das Haus vermietet, falls sie ins Heim müsste und dieses dann im Rahmen von Sozialhilfe bezahlt wird.

Den Nießbrauch einfach zu löschen würde ich persönlich auch als kritisch betrachten. Die Oma hätte dann keinerlei Gegenleistung mehr für ihre Immobilie und auch keinerlei Recht mehr, dort zu wohnen.

Ronox  16.02.2022, 19:21
Den Nießbrauch an 2. Rangstelle zu bringen wird nichts nützen. Aus dem Nießbrauch kann der Berechtigte ohnehin keine Befriedigung aus dem Grundstück (also die Zwangsversteigerung) betreiben. Damit wäre es der Bank in dem Fall eigentlich egal, nicht an 1. Rangstelle zu stehen.

Der Nießbrauch bliebe in diesem Fall bestehen und mindert den Wert des Grundstücks enorm. Kaum jemand möchte ein Grundstück ersteigern, das mit einem Nießbrauch belastet ist.

Üblich und völlig ausreichend ist der Rangrücktritt mit dem Nießbrauch. Das ist schon Risiko genug für die Oma.

Abgesehen davon würde eine Löschung des Nießbrauchs nichts am Rechtsgrund des Erwerbs (Schenkung) ändern. Außerdem ist auch ein gelöschter Nießbrauch noch im Grundbuch sichtbar.

Mir wurde vor 2 Jahren das Haus und Grundstück meiner Oma überschrieben. Es handelt sich um eine Schenkung. Meine Oma hat Nießbrauchrecht auf Lebenszeit. Das ist auch so im Grundbuch eingetragen.

Dann sollte das vereinbarte und im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht deiner Oma respektiert und akzeptiert werden!

So einfach ist das!

Deine Oma wurde offensichtlich bisher noch nicht gefragt, oder?

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html

Meine persönliche Meinung ist:

Warum gehst du nicht zu einer seriösen Bank (Hausbank) und lässt dir erst einmal erklären, um was es überhaupt geht?

da war so einiges falsch. Hypothekenkredite werden nicht von den Personen vermittelt, die bei RTL2 im Fernsehen kommen. und die Bank bekommt auch nie das Haus. Schenkungen werden auch nicht rückgängig gemacht, ev. muss man einen Ausgleich zahlen ans Sozialamt oder Pflichtteil beim Erbe. Der Bank ist es egal ob es eine Schenkung war oder nicht. Meiner Meinung ist es möglich das Grundstück zu teilen, so dass es 2 Grundbücher gibt und den Nießbrauch in ein Wohnrecht zu ändern

Der Rangrücktritt würde für eine Bank vollkommen ausreichen.

Die Berechtigte müßte dem in notarieller Form dm Rangrücktritt zustimmen.

Der Notar dürfte sehr deutlich auf das mit der Rangaufgabe zu Gunsten der Bank für die Berechtigte verbundene Risiko hinweisen.

Scheitern Sie mit ihrer Finanzierung aus welchen Gründen (Krankheit, Arbeitsplatzverlust, Scheidung o.ä.) auch immer, kann das Recht der Oma gegen eine Entschädigung aus dem Versteigerungserlös, soweit dann nach Bedienung der Bankforderung noch etwas übrig bleibt, untergehen.

Eine für die Oma, die in jedem Falle "auf der Straße stünde", denkbar miese Vereinbarung.