Ist es möglich mit Nießbrauch einen Kredit zu bekommen?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zu einem etwas komplexen Fall. Mir wurde vor 2 Jahren das Haus und Grundstück meiner Oma überschrieben. Es handelt sich um eine Schenkung. Meine Oma hat Nießbrauchrecht auf Lebenszeit. Das ist auch so im Grundbuch eingetragen.
Nun möchten mein Mann und ich in das Haus meiner Oma ziehen und es renovieren. Dafür wollen wir erst ein altes Nebengebäude (Waschhaus) abreissen und größer neu bauen, damit Oma dort einziehen kann.
Wir waren bei einer Kreditberaterin. Sie hat eine Kapitalbeschaffung vorgeschlagen, da das Geld etappenweise benötigt wird und wir auch mehr Geld für alles benötigen, als das Grundstück + Immobilie in der Bewertung wert ist. Sie sagte aber, dass wir für die Finanzierung Omas Nießbrauch aus dem Grundbuch entfernen müssen, da sonst die Bank stutzig wird und darauf stößt, dass es sich im eine Schenkung handelt. Diese können wohl 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden und damit hat die Bank nicht genug Sicherheit.
Nun habe ich das mit meiner (toxischen) Familie besprochen. Die haben eine entfernte Bekannte angerufen. Diese hat wohl gesagt, dass es reicht, wenn das Nießbrauchrecht im Grundbuch an 2. Stelle im Rang gesetzt wird. Die Bank kann dann an 1. Stelle.
Nun wissen wir nicht, was wir glauben sollen.
Meine Familie behauptet die Kreditberaterin bei der wir waren will uns an einen Kredithai verkaufen oder uns einen Kredit andrehen bei der die Bank nach einer Weile sagt sie will das ganze Geld sofort zurück, damit sie das Haus bekommt....
Kann mir hier jemand eine Auskunft geben bzw. mir sagen, was es mit den 2 Optionen auf sich hat?
Vielen Dank!
5 Antworten
Den Nießbrauch an 2. Rangstelle zu bringen wird nichts nützen. Aus dem Nießbrauch kann der Berechtigte ohnehin keine Befriedigung aus dem Grundstück (also die Zwangsversteigerung) betreiben. Damit wäre es der Bank in dem Fall eigentlich egal, nicht an 1. Rangstelle zu stehen.
Die Kreditberaterin ist hier eher im Bilde. Die Bank würde aufgrund der Tatsache, dass ein Nießbrauch eingetragen ist, darauf schließen können, dass es sich eventuell um eine Schenkung handelt, die in dem Fall, dass die Oma Sozialhilfe benötigen würde, von ihr zurückverlangt werden müsste.
Ob der Bank damit überhaupt die Sicherheit flöten gehen würde, bezweifle ich, da eine eingetragene Grundschuld nicht mit Rückforderung durch die Oma einfach erlöschen würde. Außerdem war das ganze wahrscheinlich eine gemischte Schenkung, denn die Oma hat ja als Gegenleistung für das Grundstück einen Nießbrauch bekommen. Der Kostenträger würde hier wahrscheinlich eher darauf hinwirken, dass die Oma das Haus vermietet, falls sie ins Heim müsste und dieses dann im Rahmen von Sozialhilfe bezahlt wird.
Den Nießbrauch einfach zu löschen würde ich persönlich auch als kritisch betrachten. Die Oma hätte dann keinerlei Gegenleistung mehr für ihre Immobilie und auch keinerlei Recht mehr, dort zu wohnen.
Den Nießbrauch an 2. Rangstelle zu bringen wird nichts nützen. Aus dem Nießbrauch kann der Berechtigte ohnehin keine Befriedigung aus dem Grundstück (also die Zwangsversteigerung) betreiben. Damit wäre es der Bank in dem Fall eigentlich egal, nicht an 1. Rangstelle zu stehen.
Der Nießbrauch bliebe in diesem Fall bestehen und mindert den Wert des Grundstücks enorm. Kaum jemand möchte ein Grundstück ersteigern, das mit einem Nießbrauch belastet ist.
Üblich und völlig ausreichend ist der Rangrücktritt mit dem Nießbrauch. Das ist schon Risiko genug für die Oma.
Abgesehen davon würde eine Löschung des Nießbrauchs nichts am Rechtsgrund des Erwerbs (Schenkung) ändern. Außerdem ist auch ein gelöschter Nießbrauch noch im Grundbuch sichtbar.
Mir wurde vor 2 Jahren das Haus und Grundstück meiner Oma überschrieben. Es handelt sich um eine Schenkung. Meine Oma hat Nießbrauchrecht auf Lebenszeit. Das ist auch so im Grundbuch eingetragen.
Dann sollte das vereinbarte und im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht deiner Oma respektiert und akzeptiert werden!
So einfach ist das!
Deine Oma wurde offensichtlich bisher noch nicht gefragt, oder?
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html
Meine persönliche Meinung ist:
Warum gehst du nicht zu einer seriösen Bank (Hausbank) und lässt dir erst einmal erklären, um was es überhaupt geht?
da war so einiges falsch. Hypothekenkredite werden nicht von den Personen vermittelt, die bei RTL2 im Fernsehen kommen. und die Bank bekommt auch nie das Haus. Schenkungen werden auch nicht rückgängig gemacht, ev. muss man einen Ausgleich zahlen ans Sozialamt oder Pflichtteil beim Erbe. Der Bank ist es egal ob es eine Schenkung war oder nicht. Meiner Meinung ist es möglich das Grundstück zu teilen, so dass es 2 Grundbücher gibt und den Nießbrauch in ein Wohnrecht zu ändern
Der Rangrücktritt würde für eine Bank vollkommen ausreichen.
Die Berechtigte müßte dem in notarieller Form dm Rangrücktritt zustimmen.
Der Notar dürfte sehr deutlich auf das mit der Rangaufgabe zu Gunsten der Bank für die Berechtigte verbundene Risiko hinweisen.
Scheitern Sie mit ihrer Finanzierung aus welchen Gründen (Krankheit, Arbeitsplatzverlust, Scheidung o.ä.) auch immer, kann das Recht der Oma gegen eine Entschädigung aus dem Versteigerungserlös, soweit dann nach Bedienung der Bankforderung noch etwas übrig bleibt, untergehen.
Eine für die Oma, die in jedem Falle "auf der Straße stünde", denkbar miese Vereinbarung.