Flurbereinigung noch nicht im Grundbuch?

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Ups, Stop!! Hier musst du zuerst mit der Flurbereinigungsbehörde reden:

Frage 1 an die Behörde: Um welche Verfahrensart handelt es sich (FlurbG: klassisch §1 beschleunigt § 86, Zweck § 87 )

Frage 2: und 3: Wie ist der Stand des Verfahrens: Wurden die neuen Eigentümer bereits in den Besitz eingewiesen? Kannst du im Moment überhaupt einen notariellen Kaufvertrag beurkunden oder soll/kann das über §52 FlurbG geregelt werden.

Frage4: Hat der Noch/und künftige Eigentümer bereits den Wertausgleich gezahlt.

Frage 5: Wurde die Teilnehmergemeinschaft bereits aufgelöst, fallen noch Verfahrenskosten an, liegt die Schlussfeststellung des Verfahrens vor?

Was der Notar erzählt ist nur unter Bejahung der Frage 4 und 5 bedingt richtig, in allen übrigen Fällen absoluter Nonsens!

Die Berichtigung des Grundbuches kann nur über die Flurbereinigungsbehörde erfolgen.

Verschieb den Termin bis du diese Fragen beantworten kannst!! Bezahle auf keinen Fall 3000 qm! Verkauft werden kann nur, was nach aktueller Grundbucheinsicht eingetragen ist.

Wenn das Flurbereinigungsverfahren rechtskräftig und der Vertragsgegenstand als Flurstück damit entstanden ist, ist das Grundbuch unrichtig geworden und wird auf Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde vom Grundbuchamt berichtigt. Das kann aber dauern.

Ein Verkauf ist jedoch ohne Probleme möglich, eventuell gibt es aber Verzögerungen bzgl. der Anträge beim Grundbuchamt.

Was ist denn mit dem Preis ; wenn das angeblich 3000 qm sind ?

Klären sie auch ob der Verkäufer schon Eigentümer der 1700 m² ist . Bei JA , wäre das ja im Grundbuch vermerkt !

Sonst müssen sie diese Flächen von anderem erwerben = Kommune ?/ Landkreis ?

Die haben ja offiziell zur Flurveränderung alles erworben und umverteilt .