Nießbrauch Wohnung - was tun wenn Nießbraucher sich nicht kümmert?

10 Antworten

Bitte kläre das mit einem Anwalt.
Viel Erfolg !
Vielleicht kannst du den Vertrag mit deinem Vater auflösen lassen.

In der Sache kannst du den Nießbrauch einseitig nicht löschen lassen. Aber der Nießbrauchsinhaber ist natürlich dir gegenüber als Eigentümerin zu bestimmten Leistungen verpflichtet ... BGB ab §1030.

Ohne Kenntnis der Vertrages bzgl. des Nießbrauches kann man hier auch keine weitere Auskunft geben. Also wende dich an einen Anwalt, der wird dir sagen können, was du tun kannst.

Bzgl. ausstehender Zahlungen ganz einfach mahnen und ggf. pfänden. Bzgl. Lüften und Heizung auffordern, hier seine Pflichten zu erfüllen und Regress für den Schadensfall ankündigen. Hier könnte man sogar ggf. Sicherheitsleistung verlangen § 1051.

Anders gesagt: Entweder vor Gericht oder zuschauen.

Das schwingt wohl irgendwas von Rache mit bei deinem Vater.

Du kannst das Haus verkaufen und dem Vater eine Entschädigung für den entgangenen Nießbrauch zahlen. Du kannst deinem Vater, den Gebäudeteil, den er bewohnt, schenken und ihm damit zum Eigentümer machen.

Ziel des ganzen ist, kein gemeinsam genutztes Eigentum mit deinem Vater zu haben und durch einen Verkauf frei zu werden.

Rede mit einem Anwalt über das Thema. Lieber die Hälfte der Erbschaft verlieren und ein freies Leben haben.

Tinchen2207 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 13:10

Ich habe die Immobilie von meinem Großvater mütterlicherseits geerbt. Meine Mutter war Vorerbin. In den letzten Jahren habe ich nahezu 100.000 € in das Haus und Garten investiert. Das möchte ich nicht alles in den Wind schreiben. Außerdem bekomme ich in solch einer guten Lage niemals mehr ein Haus.

Jeder aus meinem und auch meines Vaters Umkreis ist entsetzt wie er sich gewandelt hat. So wie mir scheint, hat er meiner Mutter und mir 60 bzw. 50 Jahre lang ein Schauspiel vorgeführt.

Aber der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Sein Vater hat es ähnlich gemacht. Nur mit dem Unterschied, dass er seinem Sohn (meinem Vater) noch Barvermögen und eine Immobilie hinterlassen hat. Mein Vater scheint alles an die neue zu übertragen. Trifft mich besonders hart, da er mir stets die Eigentumswohnung versprochen hat und das Geld hierfür von meiner Mutter stammte, die es sich teilweise wirklich vom Mund abgespart hat.

Ob es sich um Rache handelt mag ich bezweifeln. Für mich sieht es eher so aus, als dass er alles zerstören will, was er irgendwann geliebt hat. So kümmert edr sich auch nicht mehr richtig um den Hund, die Fische im Aquarium hat er qualvoll verenden lassen, die Blumen in der Wohnung lässt er vertrocknen....

Weder pflegt er den Garten - was ich jetzt unentgeltlich - übernommen habe,

Das dürfte wohl eher das geringste Problem sein - vor allem, wenn du selbst auch dort wohnst.

noch lüftet oder beheizt er die Wohnung.

Das ist abmahnfähig. Zudem haftet er aufgrund des Nießbrauchs für die verursachten Mängel. Du hast übrigens auch ein Betretungsrecht zur Feststellung des Zustands, welches du formal korrekt schriftlich ankündigen und durchsetzen kannst.

Auch zahlt er keinerlei Unkosten (Grundabgaben, Winterdienst, Versicherung) für das Haus, obwohl dies eindeutig in der Notarurkunde steht.

Auch das ist abmahn- und ggfs. klagefähig. Die entsprechenden Kosten lassen sich ja eindeutig beziffern, und können somit per MB / VB auch gerichtlich durchgesetzt werden. Das musst du aber als Eigentümerin schon selbst in die Hand nehmen.

Naja, zumindest auf die vertraglich vereinbarten Abgaben (Grundsteuer, Winterdienst, Versicherung, usw.) solltest du einen durchsetzbaren Rechtsanspruch haben.

AntenneG  02.11.2018, 10:56

Selbst wenn er alle Nebenkosten zahlt und die Straße räumt, kann der Vater dennoch mutwillig das Eigentum verkommen lassen und das ist der größere Schaden.

asdundab  02.11.2018, 11:00

Darauf sind doch bereits die anderen Antworten eingegangen. Ich habe das auch in keinster Weise gerechtfertigt oder gut gehießen. Ich wollte lediglich eine Anmerkung in Bezug auf diesen Teil der Frage treffen, den Rest der Frage wollte ich - in Ermangelung einer mir bekannten Antwort der besten Vorgehensweise hierauf - nicht beantworten und den anderen Usern überlassen, die sich besser damit auskennen.