Ist Leichengeruch ein ausserordentlicher Kündigungsgrund?
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus Anfang des Jahres ist meine Nachbarin verstorben und lag mehrere Monate in der Wohnung.
Nachdem man sie entdeckt hatte wurde wieder monatelang nichts unternommen der Gestank im Treppenhaus ist unerträglich.
Kürzlich wurde die Wohnung leer geräumt aber nicht gereinigt. Manchmal kann ich es sogar in meiner Wohnung hinter der Wohnungstüre riechen.
Ich lebe jetzt also seit gut einem halben Jahr in einem Haus wo es permanent nach Verwesung riecht. Mir wird übel wenn ich das Treppenhaus betrete.
Ist dies ein ausserordentlicher Kündigungsgrund für das Mietverhältnis?
Ich möchte zu meiner Partnerin ziehen da ich es nicht länger ertragen kann und habe keine Lust diese Wohnung noch 3 Monate zu bezahlen.
8 Antworten
Auf jedenfall ist das ein Grund für Mietminderung.
Hast du schon etwas "dagegen" unternommen? Dich also in den letzten Monaten mal beim Vermieter deswegen gemeldet? Vielleicht eine Mietminderung ausgesprochen?
Ich möchte zu meiner Partnerin ziehen da ich es nicht länger ertragen kann und habe keine Lust diese Wohnung noch 3 Monate zu bezahlen.
Das ist wohl der Hauptgrund.
Kannst Du vergessen denn Du hast 8 Monate nichts; absolut nichts gemacht.
- Du solltest auf jeden Fall was Schriftliches vom Arzt dazu haben, ein Attest, welches aufgrund des Gestanks bescheinigt, dass dies für Dich gesundheitsgefährdend ist.
- Ansonsten ist nur die Mietminderung drin. Diese sofort schriftlich anzeigen, da es rückwirkend nicht möglich ist.
- Na, das würde ich so pauschal nicht behaupten. Ich habe schon so einiges an Attets gesehen, was man nicht glauben wollte. Wenn jemand ständig kotzen muß und seine Lebensqualität beinträchtigt wird, in seinen eigenen 4 Wänden, da sollte was zu machen sein.
- Daher bin ich nach wie vor der Meinung, dass es möglich ist, sich so ein Attest zu holen. Es muß halt richtig eingestielt sein.
- Im übrigen darf man bei der Zeit, die die Leiche dort lag, annehmen, dass sich Maden gebildet haben. Maden und sonstiges Getier sind gesundheitsgefährdend.
Hallo,
Der Vermiter muss erst aufgefordert werden den Geruch zu beseitigen.Dazu ist schriftleich eine angemessene Frist zusetzen. Gleichzeuitig ist bei nichthandel auf eine auerordentliche Kündigung ohneweitere Frist hinzuweisen. Weiterhin kann die Miete gemindert oder bei unzumutbaren Geruchsbelästigunen auch eine Hotellkostenübernahme gefordert werden. Die unzumutbarkeit muss mann allerdings selbst nachweisen, und dasist oft nicht so einfach.
Besser ist es est einmal ein Gepräch mit dem Vermieter (vor Ort) zu führen, und auf Einsicht zum schnellen Handeln zu hoffen.
LG
JTK
Kein Arzt wird eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Leichengeruch bescheinigen, denn diese gibt es objektiv nicht.