Brand in Mehrfamilienhaus - keine Hausratversicherung - wer zahlt was?

12 Antworten

Meines Wissens nach ist für ein Miethaus eine Feuerversicherung Pflicht, die zahlt auch den Schaden. Der Vermieter muss das seiner Feuerversicherung melden.

maiki01  04.01.2009, 09:43

Die Versicherung zahlt aber nur die Schäden am Gebäude und nicht am Besitz des Mieters

primusvonquack  04.01.2009, 09:52
@maiki01

Wieder schlauer! Dann kommt die Haftpflicht des Brandverursachers in die Pflicht. Wenn der nicht ermittelt werden kann, oder zahlungsunfähig ist, sieht's übel aus. Es gibt auch noch die Gebäudehaftpflicht, ob die obligatorisch ist weiß ich nicht.

paula567 
Beitragsersteller
 04.01.2009, 09:53
@maiki01

Ein Bekannter von mir meinte, in solchen Fällen müßte evtl. die Haftpflichtversicheurng des Vermieters eintreten, wußte aber auch nichts genaues darüber. Wäre das eine Möglichkeit?

Luzi4  04.01.2009, 09:55
@paula567

Nein paula, denn die Haftpflicht leistet bei einem Verschulden des Versicherten. Und das ist hier nicht gegeben.

GerdaG  04.01.2009, 09:56
@primusvonquack

Och primusvonquack. Die Haftpflicht des Verursachers kommt ganz siche rnicht in die Pflicht. Es handelt sich um eine Straftat. Die Gebäudehaftpflicht haftet auch nicht.

GerdaG  04.01.2009, 10:02
@paula567

paula567, diese Möglichkeit gibt es. Erkundige Dich beim Vermieter bzw. der Versicherung.

paula567 
Beitragsersteller
 04.01.2009, 10:12
@GerdaG

danke, werde ich machen

Saarland60  04.01.2009, 10:42
@GerdaG

Eine Eigentümerhaftpflichtversicherung greift bei gesetzlicher Haftung privatrechtlichen Inhalts aus schuldhafter Handlung oder Unterlassung für Personen- und Sachschäden, teilweise Vermögensschäden. Das ist hier nicht der Fall. Der Eigentümer des Hauses hat hier weder schuldhaft gehandelt, noch hat er etwas Unterlassen, was dem Fragesteller Schaden zugefügt hat. Da steht Paula567 kein einziger Cent zu.

Ja das mußt du zahlen, aber dennoch hoffe ich, daß du oder die Mietergemeinschaft Anzeige gegen Unbekannt gestellt habt. Vielleicht wird der Täter ja noch ermittelt oder wenn es nur ein Versehen oder dummer Streich war (soll an Silvester ja mal vorkommen) meldet er sich auch freiwillig... Dann kannst du gegen Ihn die Ansprüche geltend machen.

paula567 
Beitragsersteller
 04.01.2009, 10:06

ja, die Anzeige läuft - wir vermuten auch, den Täter zu kennen, da schon mehr Dinge hier vorgefallen sind, nur "richtig gesehen" hat's keiner, d.h. wir haben keine konkreten Beweise. Es war kein kleiner Brand, es waren drei Verletzte.

Leider ist es aber so, dass das die Hausratsversicherung bezahlt und die musst Du persoenlich abschliessen. Der Hausbesitzer versichert das Gebaeude.

Hallo, mir ist genau das Gleiche passiert. Während meines Urlaubes gab es Brandstiftung im Keller. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe dort einen kleinen Verschlag von ca. 1x1 m. Mit meinen persönlichen Sachen ist nichts passiert, ABER meine Verwaltung schreibt mir, dass ich die Feuerschäden an meiner Kellerwand innerhalb des Verschlages selber renovieren muss, bzw. bezahlen muss. Kann das sein? Es handelt sich um Russ an den Wänden. Da ich keine Hausratsversicherung habe und mit meinen persönlichen Gegenständen eh nichts passiert ist, würde ich das ungern bezahlen, bzw. renovieren. VG Christian

Das ist richtig. So teuer ist eine Hausratversicherung doch nicht.