Brand in Mehrfamilienhaus - keine Hausratversicherung - wer zahlt was?
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo es während meiner Abwesenheit im Urlaub sehr stark im Keller gebrannt hat.
Beide Keller neben meinem sind völlig ausgebrannt (lt.Polizei definitiv Brandstiftung, Täter unbekannt) Die Sachen, die in meinem Keller deponiert waren, sind völlig verrusst und unbrauchbar (z.B. Autoreifen, Gartenliegen, Tapeziertisch und Werkzeug). Der Qualm zog massiv durchs Haus, sodaß auch meine Wohnung angerusst war, was aber durch häufiges Putzen und Waschen der Textilien zu beheben war.
Ich habe leider keine Hausratversicherung! Nun sagt mir meine Vermietungsgesellschaft, das wäre nun mein "persönliches Pech", da in diesem Fall niemand für meine Schäden aufkommen würde. Stimmt das wirklich so?
Ich bin völlig verzweifelt, denn ich kann mir bei meinem Einkommen nicht einfach so eben leisten, Schäden, die mir andere zugefügt haben, zu bezahlen.
Weiss vielleicht jemand Rat?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
lg Paula
12 Antworten
Meines Wissens nach ist für ein Miethaus eine Feuerversicherung Pflicht, die zahlt auch den Schaden. Der Vermieter muss das seiner Feuerversicherung melden.
Wieder schlauer! Dann kommt die Haftpflicht des Brandverursachers in die Pflicht. Wenn der nicht ermittelt werden kann, oder zahlungsunfähig ist, sieht's übel aus. Es gibt auch noch die Gebäudehaftpflicht, ob die obligatorisch ist weiß ich nicht.
Ein Bekannter von mir meinte, in solchen Fällen müßte evtl. die Haftpflichtversicheurng des Vermieters eintreten, wußte aber auch nichts genaues darüber. Wäre das eine Möglichkeit?
Nein paula, denn die Haftpflicht leistet bei einem Verschulden des Versicherten. Und das ist hier nicht gegeben.
Och primusvonquack. Die Haftpflicht des Verursachers kommt ganz siche rnicht in die Pflicht. Es handelt sich um eine Straftat. Die Gebäudehaftpflicht haftet auch nicht.
paula567, diese Möglichkeit gibt es. Erkundige Dich beim Vermieter bzw. der Versicherung.
danke, werde ich machen
Eine Eigentümerhaftpflichtversicherung greift bei gesetzlicher Haftung privatrechtlichen Inhalts aus schuldhafter Handlung oder Unterlassung für Personen- und Sachschäden, teilweise Vermögensschäden. Das ist hier nicht der Fall. Der Eigentümer des Hauses hat hier weder schuldhaft gehandelt, noch hat er etwas Unterlassen, was dem Fragesteller Schaden zugefügt hat. Da steht Paula567 kein einziger Cent zu.
Ja das mußt du zahlen, aber dennoch hoffe ich, daß du oder die Mietergemeinschaft Anzeige gegen Unbekannt gestellt habt. Vielleicht wird der Täter ja noch ermittelt oder wenn es nur ein Versehen oder dummer Streich war (soll an Silvester ja mal vorkommen) meldet er sich auch freiwillig... Dann kannst du gegen Ihn die Ansprüche geltend machen.
ja, die Anzeige läuft - wir vermuten auch, den Täter zu kennen, da schon mehr Dinge hier vorgefallen sind, nur "richtig gesehen" hat's keiner, d.h. wir haben keine konkreten Beweise. Es war kein kleiner Brand, es waren drei Verletzte.
Leider ist es aber so, dass das die Hausratsversicherung bezahlt und die musst Du persoenlich abschliessen. Der Hausbesitzer versichert das Gebaeude.
Hallo, mir ist genau das Gleiche passiert. Während meines Urlaubes gab es Brandstiftung im Keller. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe dort einen kleinen Verschlag von ca. 1x1 m. Mit meinen persönlichen Sachen ist nichts passiert, ABER meine Verwaltung schreibt mir, dass ich die Feuerschäden an meiner Kellerwand innerhalb des Verschlages selber renovieren muss, bzw. bezahlen muss. Kann das sein? Es handelt sich um Russ an den Wänden. Da ich keine Hausratsversicherung habe und mit meinen persönlichen Gegenständen eh nichts passiert ist, würde ich das ungern bezahlen, bzw. renovieren. VG Christian
Das ist richtig. So teuer ist eine Hausratversicherung doch nicht.
Die Versicherung zahlt aber nur die Schäden am Gebäude und nicht am Besitz des Mieters