Darf mein Nachbar den Kelleranteil und Gartenanteil von dem Vorbewohner abkaufen?
Hallo liebe Community,
ich wollte etwas rechtliches fragen. Und zwar leben wir in einer 2-Familien Wohnung und uns gehört die Dachbodenwohnung wir haben es abgekauft. Die Dachbodenwohnung hat auch einen eigenen Dachboden und da kommt man nur innerhalb der Wohnung rein.
Das Haus hat insgesamt 3 Garten. Einen Vorgarten einen Hintergarten und noch einen seitlichen Garten. Genau so hat das Haus auch einen Keller.
Als wir das Haus gekauft haben, haben wir erfahren, dass der untere Bewohner von dem wo davor hier gelebt hat, den Keller Anteil und den Garten Anteil abgekauft hat.
Nun zu meiner Frage. Darf der das? Kann man da noch rechtlich vorgehen?
Denn ich hab gehört, das Bewohner eines Mehrfamilienhauses, das Recht auf einen Keller haben.
Liebe grüße
9 Antworten
Als wir das Haus gekauft haben, haben wir erfahren, dass der untere Bewohner von dem wo davor hier gelebt hat, den Keller Anteil und den Garten Anteil abgekauft hat.Nun zu meiner Frage. Darf der das?
Natürlich darf ein Eigentümer seine Sachen oder Teile seines Eigentums verkaufen.
Kann man da noch rechtlich vorgehen?
Ihr könnt nur gegen was vorgehen, wenn im Kaufvertrag etwas steht, was ihr nicht bekommen habt.
Man kann viel verkaufen, ob das rechtens war oder ist kann man hier aber nicht beurteilen. Dazu müsste man die Teilungserklärung kennen. Bei nur zwei Parteien ist eine Einigung und Änderung recht einfach, bei WEGs mit mehr Parteien ist es schwieriger.
Ein Anspruch auf einen Keller? mir unbekannt.
Du hast eine Eigentumswohnung gekauft. Deine Rechte ergeben sich aus der Teilungserklärung: was ist Sondereigentum, was ist Gemeinschaftseigentum, wie sieht der dazugehörige Teilungsplan aus.
Diese Informationen in Verbindung mit deinem Grundbuchauszug = dein Eigentum zur freien Verfügung unter Einhaltung und Beachtung des Wohnungseigentumsgesetzes.
Das Grundstück ist hier in Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufgeteilt. An Kellerräumen ist im Regelfall Sondereigentum begründet und dieses Sondereigentum können zwei Wohnungseigentümer grundsätzlich ohne Probleme untereinander übertragen (ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer). Das gilt auch für Gartenflächen, an denen Sondernutzungsrechte begründet sind.
... wenn es ihm denn gehört hat, warum denn auch nicht?
Zudem wird es kein Mehrfamilienhaus sein, da bin ich mit sicher. In diesen Dingern können keine Wohnungen einzeln verkauft werden.
Ihr habt ja auch das gekauft, was gemäß TE zu dieser Wohnung gehört.
Schaue also einfach in die TE, wem das Zeugs gehört bzw. zuvor gehört hat.