Gartennutzung nach17 Jahren ohne Vertrag Gewohnheitsrecht?
Meine Eltern wohnen seit 38 Jahren in einer Mietwohnung , zu der nur ein großer Gemeinschaftsgarten gehört . Vor ca.17 Jahren ist ein Nachbar gestorben , welcher einen separaten eingezäunten Garten zu seiner Mietwohnung hatte .Da die Witwe den Garten nicht bewirtschaften konnte/wollte , wurde zwischen der Witwe , dem Eigentümer und meinen Eltern mündlich vereinbart dass meine Eltern diesen Garten nutzen durften . Jahrelang ging alles gut und der Garten wurde gepflegt und gehegt . Allerdings ist nun in neuer Mieter in die Wohnung der verstorbenen Witwe eingezogen . Er hatte bisher einen kleinen Gartenbereich neben dem Garten von meinen Eltern . Nun meinte er ,weil er den Hausbesitzer gut kennt und ab und zu Kleinigkeiten repariert , würde er gerne seinen Garten um ca 40 Quadratmeter erweitern und bräuchte dazu einen Teil vom Garten meiner Eltern . Meine Eltern sollen nun einen Perfekt gepflegten Garten verkleinern und dürften auf der anderen Seite des Gartens ein Stück Rasen dazu nehmen . Dies möchten meine Eltern verständlicherweise nicht. Wer kann mir hier weiterhelfen ?Wie sieht die Rechtslage aus ? Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Tatsächlich existiert das "Gewohnheitsrecht" trotz seiner formalen Abschaffung im deutschen Recht weiter. Allerdings ist das naturgemäß nicht ganz unproblematisch, da es auf ungeschriebenen Regeln beruht. Faktisch entscheiden deutsche Gerichte ungern auf Basis von Gewohnheiten, insbesondere, wenn es um fremdes Eigentum geht.
Letztlich ist es in diesem Fall wohl ratsam, zunächst Kontakt mit dem Vermieter zu suchen. Dieser hat ja im Sinne des Hausfriedens und der professionellen Pflege seines Gartens möglicherweise Interesse, im Sinne Deiner Eltern zu entscheiden.
Ihm zu drohen, widrigenfalls beispielsweise über den Rechtsweg tätig zu werden, halte ich für nicht ganz so gewinnbringend.
"Bei so Sachen". Geht das auch präziser? (Der Kommentar ist Unfug, aber ich kann schlecht darauf reagieren, weil er so blöde formuliert ist.)
es gibt gewohnheitsrecht nur bei grundstücken und grundstücksgleichen rechten
ich konnte das schlecht schreiben, weil es eigentlich hierauf zutrifft, für laien verwirrend
tut es aber nicht, nur bei wegerechten und so etwas zb, was ins grundbuch eingetragen wird
Und worüber reden wir hier?
Und wie war das mit dem Arbeitsrecht?
Und haben wir denn auch ein bißchen Ahnung, bevor wir etwas schreiben?
nein, kein gewohnheitsrecht
die rechtslage ist so, dass deine eltern das nutzen dürfen, was sie angemietet haben
nicht mehr und nicht weniger
es gibt da kein gewohnheitsrecht
bei mietsachen benutzung durch ander sehe ich kein gewohnheitsrecht. die verschiebung der nutzungsfläche ist schon genug entgegenkommen.
es gibt bei so sachen kein gewohnheitsrecht