Darf Makler meinen Garten fotografieren?
Unser Haus wird durch einen Betreuer verkauft. Er hat angerufen, dass ein Makler mit Interessenten vorbeikommt .
Nun wir haben viel Arbeit in den Garten investiert der praktisch unser Aushängeschild ist. Wir können das Haus aber nicht kaufen da es einfach unbezahlbar ist.
Das der Makler in der Wohnung selbst keine Fotos machen darf steht ja überall aber wie sieht es mit den Garten aus? Der ist mein Kunstwerk und nicht des Vermieters/Betreuers.
Darf man da auch Einwand haben?
8 Antworten
Nur Fotos auf denen das Haus und der Garten mit Personen - deren Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden könnten - zu sehen sind, darf der Makler nicht verwenden.
also, wenn ich das richtig verstehe, stehst du unter betreung und wenn dein betreuer berechtigt ist das haus zu verkaufen, darf er auch die einwilligung zum fotografieren geben (Und das gilt dann in der Wohnung genauso)... nun ist es so, wenn der betreuer entschieden hat, dass das Haus verkauft wird, dann darf er auch den Preis festlegen und dann gibt es Situationen, wo er das haus auch weit unter dem Wert, den du dir vorstellst verkauft, bzw. verkaufen muss. In dem Fall solltest du dafür sorgen, dass der Makler die bestmöglichen Fotos krigt, denn es ist in deimen Interesse, den besten Preis rauszuschalgen, den du kriegen kannst
Ich glaube, Du hast das falsch verstanden.
Wir können das Haus aber nicht kaufen da es einfach unbezahlbar ist.
Ich glaube, dass hier Euer Hauptproblem liegt. Ihr habt sehr viel Liebe und Mühe in ein gemietetes Haus investiert und das dieses nun verkauft werden soll, macht Euch Angst. Verständlich, da die meisten Leute, die ein Einfamilienhaus kaufen (wollen), dies nicht als Kapitalanlage suchen sondern um selbst darin zu wohnen.
Wenn es Euch aber finanziell nicht möglich ist, selbst das Vorkaufsrecht zu nutzen und das Haus zu kaufen, werdet ihr auch durch Verweigerung von Fotos für den Verkauf, den Verkauf nicht verhindern können. Denn spätestens wenn die Interessenten zum Anschauen kommen, sehen sie ja Haus und Garten.
Der Makler darf durchaus den Garten fotografieren, da es sicher hier kaum um den Schutz Deiner Privatsphäre handelt (verglichen mit Fotos vom Schlafzimmer, etc.). Finde Dich damit ab, dass jemand anders bald Besitzer sein wird und dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Eigenbedarf angemeldet wird und man Euch zu verstehen geben wird, dass ihr unerwünscht seid. Auch wenn Kauf Miete nicht bricht, erfahrungsgemäss werdet ihr nach einem Eigentümerwechsel nicht die nächsten Jahrzehnte in Ruhe weiterhin dort leben können.
Ich denke schon. Also auf jeden Fall von der Straße aus ohne das Grundstück zu betreten.
Allgemein gillt ja außerdem, Verkauf bricht Miete nicht. Für euch ändert sich also nichts.
Naja, ein Käufer kann nach dem Kauf auf Eigenbedarf kündigen... Max 9 Monate Kündigungsfrist
Wenn er dazu nicht über einen mannshohen Zaun fotografieren muss, darf er das. Was würde es dir auch helfen, wenn er das nicht dürfte?