Neues Übergabeprotokoll in Mietwohnung bei Eigentümerwechsel des Hauses?
Hallo!
Meine Mietwohnung ist verkauft worden und meine neue Vermieterin möchte nun mit mir ein neues Übergabe-Protokoll machen. Von meinem Einzug vor anderthalb Jahren existiert ein solches Übergabe-Protokoll. Ist das üblich??? Worauf muss ich in so einem Fall achten? Kann ich das auch ablehnen??
Ich bin gerade etwas ratlos, wie ich am Besten mit dieser Ankündigung umgehen soll, da ich auch nicht das beste Verhältnis zur neuen Besitzerin habe.. :(
Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps/Denkanstöße/Rechtsgrundlagen.. DANKESCHÖN!!
4 Antworten
Kauf bricht Miete nicht. Alter Grundsatz. Deine neue Vermieterin muss den alten Mietvertrag übernehmen. Ist da ein Übergabeprotokoll dabei, bedarf es keines neuen. Unterschreibst Du was neues, wie einen neuen Mietvertrag, ist der alte natürlich hinfällig. Das könnte unter Umständen nachteilig sein.
Es gibt nicht den geringsten Anlass für ein Übergabeprotokoll, da nichts übergeben wird. Lehne das Ansinnen ab. Was sollte denn da wohl drinstehen - du kannst doch jetzt nicht irgendwas unterschreiben, in dem ein anderer Zustand bescheinigt wird als bei deinem Einzug. Der Gedanke ist schon völlig absurd.
nicht das beste Verhältnis zur neuen Besitzerin habe
wenn du dich jetzt tappig / unkooperativ anstellst,
wird das Verhältnis nicht besser ....
Im Übergabeprotokoll wird doch nur der aktuelle Zustand festgehalten. Sobald irgend eine Art von Verpflichtung rein geschrieben werden soll, nichts unterschreiben. Es sei denn, die Vermieterin verpflichtet sich zu irgendwas, z. B. zu einer Mängelbeseitigung.
Also, die einzige Gefahr ist, dass das Verhältnis zur Vermieterin noch schlechter wird, wenn Du Dich gegen diese Besichtigung wehrst.
Andersrum: Ein Recht zur Wohnungsbesichtigung hat die Vermieterin auf jeden Fall. Wird in einem Protokoll festgehalten, was dabei festgestellt wurde, kann sie später nicht irgendwas anderes behaupten. Ist doch eher positiv.