Übergabeprotokoll Mietwohnung im Nachhinein durch Vermieter geändert
Hallo zusammen,
ich hatte am FR die Übergabe meiner alten Mietwohnung. Mein Vermieter stellte den ein oder anderen Mangel in der Wohnung fest. Soweit alles klar und akzeptiert. Da er keinen Durchschlag des Protokolls hatte, wollte er mit dies einscannen und per eMail zukommen lassen. Überraschung: er tat dies nicht, sonder erst zwei Tage später. Hierbei fügte er noch Mängel hinzu. Also in die Spalte der einzelnen Zimmer. Ausserdem schrieb er noch einen Nachtrag weiter unten handschriftlich mit drei weiteren Mängeln. Sprich er ist im nachhinein nochmal ohne mich durch und hat wohl auch die Übergabe an die neuen Mieter gemacht. Alles was er hier noch fesgestellt hat, hat er dann nachträglich im Protokoll ergänzt und mir zwei Tage später zugeschickt.
Was kann ich tun? Ist das Protokoll überhaupt noch gültig? Das er zu den einzelnen Zimmer was dazugeschrieben hat, werd ich ihm nur schwierig nachweisen können. Oder? Allerdings hat er ja noch handschriftlich den Nachtrag drunter geschrieben. Das ist offensichtlich und schreibt er auch in seiner Mail. Auf die hinzugefügten Posten bei den einzelnen Zimmern geht er nicht drauf ein.
Hoffe mir kann hier noch jemand Hoffnung machen.
2 Antworten
Es ist Urkundenfälschung. Ich würde, bevor ich das anzeige, den Vermieter erneut um ein gemeinsames Protokoll bitten, in dem wirklich nur das drin steht, was bei der Übernahme festgestellt wurde.
Alles, was er danach festgestellt hat und z. B. als verdeckter Mangel gilt, könnte man in einem separaten Dokument festhalten, wobei es wichtig ist, ggf. zu unterscheiden, was davon als Mieterschaden anerkannt wird und was nicht. Geht der Vermieter nicht darauf ein, dann Anwalt fragen.
Wenn das Protokoll, bevor es verändert wurde, von Ihnen unterschrieben worden ist, hat der VM eine Urkundenfälschung begangen, was natürlich strafbar ist. Ich glaube schon, dass ein Graphologe am Originalprotokoll feststellen kann, ob handschriftlich Nachträge gemacht worden sind. Ich würde diesen "Schreiberling" anzeigen. Das sollten Sie aber vorher mit einem Anwalt besprechen. Nach meiner Auffassung ist und bleibt es eine Urkundenfälschung, wenn der VM nachdem Sie unterschrieben haben, noch Nachträge macht. Auch dann, wenn er es im nachhinein zugibt, etwas dazugeschrieben zu haben. Lassen Sie sich aber in jedem Fall rechtlich beraten.