mietrecht - möbel in wohnung bei Übergabe. Miete zahlen?
Hallo ich hab folgeendes problem: ich habe meine Mietwohnung fristgerecht zum 31.1.14 gekündigt. Zu der Übergabe hat eine maklerin die Übergabe übernommen. (Also im Auftrag meiner Vermieterin).ich habe ihr bereits einige Tage vor der Übergabe gesagt, dass ich noch 3 Möbelstücke in der wohnung hab falls der Nachmieter die braucht da der Sperrmüll erst zu einem späteren Termin kommen kann. Damit war sie einverstanden und hat mir sogar das Angebot gemacht, die Möbel drin zu lassen bis ein Nachmieter gefunden ist und dadurch kann ich ein teil der Schlüssel später abgeben. Übergabeprotokoll unterschrieben und fertig. Nun hab ich heute eine mail von meiner Vermieterin erhalten , ich muss eine Monatsmiete zahlen wegen der Möbel und dem Schlüssel den ich noch habe.dabei wurde mir doch das angebot gemacht es sei in ordnung? Was soll ich tun und wie kann ich mich wehren (bin azubi unf hab eh wenig geld)? Wie sieht die Rechtslage aus? Wer ist im Recht. Danke euch!!
4 Antworten
Sowas sollte eigentlich Jedem KLAR sein, ist die Wohnung nicht geräumt und man hat noch einen Schlüssel, so ist die Miete für den folgenden Monat noch zu zahlen. du kannst gar nix gegen tun. Wenn du die Möbel noch die nächsten 3 Monate drinne lässt, so zahlst du eben auch die Miete, man bekommt nix geschenkt.
Nicht Miete ist zu zahlen. Vielmehr taggenau bis zur Räumung eine Nutzungsausfallentschädigung. Was steht dazu im Übergabeprotokoll? Wenn dort festgehalten ist, was du hier schreibst, wäre natürlich das verbindlich und nicht jetzt die Kehrtwende.
Mir ist das ja alles klar. Aber es war so abgesprochen das es IN ORNUNG ist mit der Maklern. Das ist das Problem!
Sowas macht man natürlich nur schriftlich.Denke beim nächstes Mal dran.
Natürlich musst du die Miete zahlen, wenn du noch einen Schlüssel hast. Wie kann denn dein Mietvertrag aufgelöst sein, wenn du noch alle Möbel in der Wohnung stehen hast?
Da kannst du nichts gegen machen.Räum die Wohnung umgehend und geb den schlüssel ab,dann redest du mit dem Vermieter und zahlst anteilig für diesen Monat