Meine Arbeitsplatte hat eine kleine Macke. Was muss bezahlt werden?

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Betr. der Kaution solltest du schon nachweisen können, dass diese gezahlt wurde. Bezüglich der kleinen "Macke" an der Arbeitsplatte wäre diese normaler Abnutzung als Gebrauchsspur zuzurechnen und nicht als Schaden in Rechnung stellbar. Die Summe liegt sowieso jenseits von Gut und Böse. Die von dir erwähnten starren Fristen gelten für Schönheitsreparaturen. Sie haben die Unwirksamkeit sämtlicher Klauseln in dieser Richtung sowohl während als auch zum Ende der Mietzeit zur Folge. Sie haben aber nichts mit irgendwelchen "Schäden" an der Mietsache zu tun. Das sind zwei verschieden Paar Schuhe. Das du das Übergabeprotokoll zum Auszug nicht unterschrieben hast, war goldrichtig. Ich rate grundsätzlich davon ab. Wann hast du die Wohnung zurückgegeben (mit Schlüsseln)? Nach 6 Monaten ab diesem Zeitpunkt wären Ansprüche wie die von dir berichtete streitige Forderung verjährt. Die Verjährungsfrist wird nur durch Gerichtsanhängigkeit (Klage) gehemmt, nicht jedoch durch die erhobeneForderung an sich. Am Besten du schweigst zunächst zu dieser Forderung und wartest ab. Schweigen heißt nicht Zustimmung.

karlchen1218 
Beitragsersteller
 06.05.2012, 18:08

Hallol Albatros, lieben Dank für Deine Rückmeldung.Scheinbar kennst Du Dich in diesen Angelegenheiten super aus. Ich habe den letzten Wohnungsschlüssel unter Zeugen am 25. April in deren Wohnung eingeworfen. Ich habe auch die komplette Wohnung fotografiert,inkl. der kleinen Macke, wo ich auch als Vergleich noch einen Schlüssel daneben gelegt habe. Die Wohnung ist bisher noch nicht wieder vermietet und ich habe mir von der HP des Maklers das Expose gespeichert, wo der EInbau der Küche vomJahre 1999 expliziet genannt wird. Somit hätte ich sogar den Nachweis, dass es sich bei der Arbeitsplatte um eine 13 Jahre alte Sache handelt. Woran macht man das denn fest, dass es sich hier nun um Abnutzung oder Beschädigung handelt? Ich bin bereits imMieterverein und werdemorgen die Kollegen dort direkt kontaktieren und mir ein Anwaltsgespräch geben lassen. Der erste Schreck war aber groß, als ich heute das Schreiben "unter Zeugen eingeworfen" in meinem Briefkasten fand. Sollte ich nun garnicht mehr reagieren, wie verhält es sich dann mit meiner Kaution? Da ich ein super korrekter Mensch bin und gern alles so schnell wie möglich geregelt haben möchte, würde es mir sehr schwer fallen, hier die Füße still zu halten. Was meinst Du, was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Ganz liebe Grüße,karlchen.

albatros  06.05.2012, 18:54
@karlchen1218

Da du Mitglied im MV bist, nimm zunächst dessen Rat in Anspruch. Vermutlich wird er ähnlich wie der meine sein. Solch geringfügige Beschädigungen sind Gebrauchsspuren die mit der Mietzahlung abgegolten sind. Selbst wenn ein Verschulden deinerseits vorläge, gälte nur neu für alt D.h., es können nicht die Neukosten gefordert werden sondern nur der Zeitwert. Nach diesem dürfte die AP so gut wie abgeschrieben sein.

Bevor der V. auf deine Kaution zugreifen darf, muss er zunächst zivilrechtlich versuchen, seine Forderung durchzusetzen. Das dürfte für ihn wenig erfolgversprechend sein.

Die Forderung könnte zunächst ein Test sein, um dich zu übertölpeln. Das ist so üblich. Deshalb mein Rat zum Schweigen. Besprich das taktische Vorgehen mit dem MV.

Wenn auch tatsächlich nicht gerechtfertigt, könntest du mal optional mit deiner priv. Haftpflichtversicherung den"Schaden" erörtern. Da darfst du allerdings nicht mit Abnutzung argumentieren, da zahlen die nicht. Auf alle Fälle prüfen die die Forderung abhängig vom Alter der AP, da dürfte der V. eine Überraschung erleben. Nur was die Vers. bereit wäre zu zahlen, bekäme der V..

karlchen1218 
Beitragsersteller
 06.05.2012, 19:53
@albatros

Vielen,lieben Dank. Habe selten solch kompetente Antwort erhalten. Liebe Grüße, karlchen

Ich würde weder was bezahlen noch einen Kontoauszug besorgen.

Und wenn doch, dann auf Kosten des Vermieters.

Da der Ärger aber vorprogrammiert ist, würde sich ein Mieterverein empfehlen.

die zahlung der kaution muss per kontoauszug bewiesen werden . der schaden war dummerweise nicht bei einzug schriftlich festgehalten, ist deshalb bei auszug zu bezahlen, weil mangelndes verschulden nicht nachge- wiesen werden kann. notfalls kannst du im telefonbuch die nr. des mieter- schutzbundes oder mietervereins heraussuchen, einen termin dort machen, dich beraten lassen. kostet eine geringe gebühr - und wenn du gegen eine mäßige jahresgebühr mitglied wirst, hast du stets einen beistand .