Alter Vermieter macht Probleme. Was tun?

6 Antworten

Bitte noch mal für alle den Wortlaut angeben, was genau im Mietvertrag steht. Die Wohnung wurde renoviert, als du eingezogen bist und deswegen musst du beim Auszug nicht renovieren? Das halte ich für unwahrscheinlich... Zumal ja inzwischen viel Zeit vergangen ist. Eigentlich muss man die Wohnung i.d.R. gerade dann wieder in den Urzustand bringen, wenn man sie renoviert übernommen hat, aber wie gesagt, um das zu beurteilen, wäre es wichtig zu wissen, was genau im Mietvertrag steht.

Sollte dem tatsächlich so sein, dass du nicht renovieren musst, musst du auch die Bohrlöcher nicht schließen, sondern die Wohnung lediglich besenrein übergeben. Das mit den Fliesen kommt darauf an, wie schlimm der Schaden ist und ob du ihn selbst verursacht hast oder der schon da war, als du eingezogen bist. Wenn da tatsächlich nur ein feiner Riss drin ist, wird das als normale Abwohnschäden gezählt... wenn es dem Vermieter überhaupt auffällt. Wenn die Fliese richtig zertrümmert ist, weil dir was raufgefallen ist, musst du das reparieren oder er verrechnet den Austausch mit der Kaution. 

Für all diese Dinge ist jetzt der neue Eigentümer zuständig. Und bist du jetzt schon ausgezogen?? Wenn nicht, mach auf jeden Fall mit dem neuen Eigentümer ein Übergabeprotokoll. Für die Rückzahlung der Mietkaution hat er dann nach deinem Auszug noch 6 Monate Zeit, um zu prüfen, ob noch Schäden oder finanzielle Forderungen offen sind, die er mit der Mietkaution verrechnen kann. Viele Vermieter warten auch so lange, weil sie noch die letzte Nebenkostenabrechnung abwarten, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wenn ich deine Nachricht richtig verstehe, hat der Vermieter da also noch eine Menge Zeit. Fordern würde ich also zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts. Mehr Infos zur Rückzahlung der Mietkaution findest du hier: https://kautionsfrei.de/mietkaution-rueckzahlung

Alles Gute!

Gerissene Fliesen sind m.E. Schon ein Schaden, den der Vermieter nicht hinnehmen muß. Insofern darf er die Kaution um die zu erwartenden Reparaturkosten mindern.

bluetiger2  05.06.2016, 10:35

Gerissene Fliesen kommen nur von unsachgemäßer Verlegung!!! Und Bohrlöcher muss man hinnehmen solange nicht 30 Stück aufm qm sind


Dachte mir, OK nice. Stressfrei.

....um jetzt daran erinnert zu werden, dass man vielleicht etwas strukturierter denken und handeln sollte.

Sonst gilt die Grundregel: Vermieter und damit auch für die Kaution zuständig ist der Eigentümer, der zum Zeitpunkt des Endes Deines Mietvertrages im Grundbuch eingetragen ist, also wohl der neue Eigentümer. Hierzu die Kernausage zur Kaution aus der Broschüre "Eigentümerwechsel" des Berliner Mietervereins.


http://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Eigentuemerwechsel.pdf



Die Rückgabe der Mietsicherheit (zuzüglich Zinsen) schuldet grundsätzlich derjenige, der zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe Vermieter ist.
Seit der Mietrechtsreform 2001 ist der Erwerbergemäß § 566 a BGB nach dem Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes zur Rückgabe der Mietsicherheit (Kaution) verpflichtet. Er muss die Kaution sogar dann zurückzahlen, wenn sie ihm vom früheren Eigentümer nicht übergeben wurde. (Bundesgerichtshof BGH,Urteil vom 1. Juni 2011, AZ: VIII ZR 304/10).

Was Rückzahlungsfrist und andere Details zur Mietkaution angeht, findest Du alle Infos im Ratgeber des Hamburger Mietervereins.

https://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsicherheit.html


Dein Ansprechpartner ist der neue Eigentümer. Das gilt für die Rückzahlung der Mietsicherheit wie für die Betriebskostenabrechnung. Dein Mietvertrag bleibt beim Eigentümerwechsel  voll wirksam. Das bedeutet, unrenovieret die Wohnung übernommen >> unrenoviert zurück. Wohnung nur besenrein zurück. Bei vertragsgemäßem Gebrauch eingetretene Verschlechterung oder Abnutzung der Mietsache ist mit der Miete abgegolten.

Da du also nur besenrein zurückgegen darfst, brauchst du auch keine Bohrlöcher schließen  und keine Fenster putzen.

Ein Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges ist nicht erforderlich, da ja der alte MV weiter gilt. Lass dir keinen neuen aufschwatzen.

Durch den Eigentümerwechsel ist der neue Eigentümer dein Ansprechpartner. Alles Rechte und Pflichten und die Kautionskonten sind auf ihn übergegangen. Mit dem Alten hast du nichts mehr zu tun. Melde dich beim neuen Eigentümer oder dessen Verwalter.