kleine Miete - hohe Nebenkostenabrechnung über 700 € - Irreführung?

15 Antworten

Um die Zahlung dieser Forderung zunächsteinmal aufzuhalten, solltest Du Einrede ("Widerspruch") zu dieser BK-Abrechnung, eigentlich Nachforderung einlegen und diese zunächst so begründen, daß Du diese Abrechnung "so nicht nachvollziehen kannst" und um Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen bittest. Dabei solltest Du dir die wesenlichen Rechnungsposten heraussuchen und ggf. Kopien der entspr. Rechnungen bzw. z.B. des Hausverwalter-/Hausmeistervertrages dir aushändigen lassen. Denn die Gerichte shen darin allein heute eine hinreichende Ernsthaftigkeit beim Mieter in dieser Sache.

Sodann muß der Vermieter dir erst einmal die Abrechnungen, so sie Fragen aufwerfen, "für den Liaen verständlich" erläutern, also klarstellen. Und eben solange ist deine Zahlungsfrist "aufgehalten", weil eine Rechnung kann erst fällig werden, wnn sie korrekt ist und unwidersprochen angenommen wurde.

In der von dir somit gewonnenen Zeit kannst Du ggf. hinreichend Einredegrüde noch herausfinden... und: solange die Abrechnung nicht ordnetlich berichtigtdir vorliegt, wird sie nicht fällig.

Also, einem Mieterbund beizutreten ist ein großer Fehler. So viel Inkompetenz haben ich noch nirgends erlebt. Die kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon. Prüfe, ob die AR überhaupt ordnungsgemäß ist und alle Kosten des Grundstücks eingestellt wurden, auch die nicht umlagefähigen. Oft werden Kosten für den Hausmeister verteilt, ohne das erkennbar der Anteil für Kleinreparaturen und Verwaltung herausgerechnet wurden. Auch bei Beleuchtung werden meist dem Mieter Kosten andere Stromquellen untergejubelt mit der Folge, daß eine Nachforderung nicht fällig ist und auch die abverlangte Erhöhung nicht fällig ist. Viel Glück und bedenke, der Vermieter darf bei den Vorauszahlungen schummeln, so jedenfalls aktuell der BGH.

Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag aufgeführt sein. Wenn die Nebenkosten nicht aufgeführt sind, in dieser Höhe, ist die Forderung nach einer Nachzahlung in dieser Höhe nichtig.

bwhoch2  12.11.2012, 23:14

Falsch!!

Electrocute 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 21:07

Hätte er nicht gleich einfach 130€ monatlich fordern müssen anstatt jetzt so eine heftige Nachzahlung auf einmal?

Die Nebenkosten gehen doch gar nicht an den Vermieter sondern decken halt die Rechnungen für Heizung, Warmwasser usw. ...?

Welche Nebenkosten sind denn so hoch?

Electrocute 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 21:05

Ja aber er bekommt ja immer vor mir die Abrechnung und hätte doch schon längst die NK erhöhen können, sodass ich entweder die Chance hätte zu sagen hey ich zieh aus, oder ok ich zahl monatlich mehr, aber nicht auf einen Schlag so nen Batzen!?

Hi - erst mal wow, für die enormem nebenkosten für so eine mini wohnung. Ja, viele vermieter bieten ihre wohnungen so billig an, damit sie sich besser verkaufen. Das ist leider so. Du musst dir vor anmietung den energieausweis zeigen lassen. Dann bleibt dir sowas erspart. Zu deiner frage: Ist das erlaubt? Ja denn es ist nur eine vorrauszahlung. Wenn ein mieter sehr viel wasser, etc. verbraucht, muss er halt nachzahlen.