Reinigungsdienst nachträglich einführen
Hallo zusammen,
bisher wurde in unserem Mehrpartienhaus eine Kehrwoche durchgeführt. Nun wollen die Vermieter ein externes Unternehmen beauftragen und die Kosten hierfür umlegen.
Nun habe ich im Mietvertrag nur stehen, dass bei Versäumnis ein Reinigungsdienst angagiert werden darf. Zusätzlich steht eine Klausel (kleingedruckt) auf der Rückseite der Nebenkostenabrechnung das der Mieter die Kosten für Reinigung zu tragen hat. In der Hausordnung findet sich nichts hierzu. Die Frage wäre nun ob die Nebenkostenabrechnung überhaupt zum Mietvertrag zählt, bzw. ob der Vermieter so etwas durchsetzten kann.
Danke im Voraus! Jenny
5 Antworten
Entscheidend ist, was mietvertraglich tatsächlich vereinbart wurde. Wenn dort die Mieter als zuständig festgelegt sind, darf der Vermieter das nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter ändern.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm
Vielleicht hilft dir der Link.
VG pw
Wenn er das will, kann er das machen. So teuer ist das nun auch nicht. Ich zahle als Miter selbst ca. 6 Euro pro Monat (ich kanns nicht mehr allein machen wegen behinderung).
Richtige Frage - falsche Antwort.
dass bei Versäumnis ein Reinigungsdienst angagiert werden darf.
So formuliert, bezieht sich das auf den Einzelfall. Z. B. samstags putzen versäumt, kommt am Montag eine Putzfrau.
Die Klausel auf der Rückseite der Nebenkostenabrechnung hat nichts zu besagen, wenn sich kein konkreter Bezug zum Mietvertrag ergibt.
Ob der Vermieter so etwas durchsetzen kann, ist sehr zu bezweifeln. Angenommen, Euer Haus hat 6 Parteien und 5 davon wollen einen Reinigungsdienst beauftragen und Du als 6. Partei lehnst das ab, dann kann es so geregelt werden, dass 5 Wochen lang der Reinigungsdienst tätig ist und in der 6. Woche Du selbst. Als Vermieter sehe ich darin kein Problem.
Als Vermieter würde ich so vorgehen, dass ich mir ein Angebot einhole und mit diesem Angebot gehe ich zu jedem Mieter und bitte um Zustimmung oder zumindest um Auskunft, ob man künftig den Putzservice in Anspruch nehmen will oder weiterhin selbst zuverlässig putzt. Soll der Putzservice in Anspruch genommen werden, würde ich mir sofort die diesbezügliche Änderung des Mietvertrags bestätigen lassen.
So würde ich jetzt an Deiner Stelle vorgehen: Erkläre, dass Du Dich an den Mietvertrag halten und Deine Kehrwoche einhalten wirst. Man möge Dir bitte mitteilen, wann genau Du jeweils dran bist. Wollen die anderen Mieter den Putzservice bezahlen, ist das deren Sache. Ist jedoch der Betrag für das Putzen unter einer gewissen Schmerzgrenze, würde ich den Service an Deiner Stelle schon in Anspruch annehmen. Überlege Dir dabei, was ist, wenn Du mal krank sein solltest.
In der Hausordnung findet sich nichts hierzu.
und im Mietvertrag? Ist in diesem vereinbart, dass der Mieter die Reinigung durchführt, kann der Vermieter keine Firma beauftragen. Das funktioniert nur, wenn der Mieter zustimmt.
Die Frage wäre nun ob die Nebenkostenabrechnung überhaupt zum Mietvertrag zählt
Nein! Im Mietvertrag wird nur geregelt, welche Nebenkosten der Mieter zu tragen hat.
Ich (als Mieter und Vermieter) halte die Reinigung durch ein Unternehmen für sinnvoller. zum einen ist das gar nicht so teuer, zum anderen entfällt der Ärger, wenn einzelne Mieter der Reinigungspflicht nicht nachkommen.