Neuer Hauseigentümer legt Sperrmüll des alten Eigentümers auf Mieter um?
Hallo ihr,
vor anderthalb Jahren wurde das Mehrparteienhaus, in dem ich wohne, an einen neuen Eigentümer verkauft. Der Eigentümer ließ die Wohnungen renovieren (neue Heizkörper, neue Fenster, neue Sanitäranlagen wie Badewanne, Toilette, Waschbecken usw.), kümmerte sich aber nicht um die Entsorgung des durch die Renovierung entstandenen Sperrmülls. Seit Monaten ist unser Haus mit den alten Fenstern, den alten Heizkörpern sowie Sanitäranlagen vollgestellt.
Das Haus wurde nun an einen neuen Eigentümer verkauft (es ist möglich, dass der neue Eigentümer eine Zweigfirma des vorherigen Eigentümers ist), der direkt ein Infoschreiben an sämtliche Mieter rausschickte, dass das Haus binnen einer Woche vom Sperrmüll beräumt werden solle, ansonsten würden die Kosten für die Beräumung auf die Mieter umgelegt werden.
Da in unserem Haus kein (privater) Sperrmüll rumsteht, erfragte meine Nachbarin telefonisch bei der neuen Hausverwaltung, ob sich das auf Schuhregale, Pflanzen etc. beziehe. Die Hausverwaltung meinte daraufhin nur, dass es um den Sperrmüll gehe. Nun vermuten wir, dass die Entsorgung des durch den ehemaligen Vermieter verursachten Sperrmülls auf die Mieter abgewälzt werden soll.
Ist das rechtens? Bei dem betreffenden Sperrmüll ist doch eigentlich klar, dass es sich nicht um Privatmüll der Mieter handelt.
Und wie kann man dagegen vorgehen bzw. muss/sollte man bereits vorab irgendwelche Schritte einleiten?
4 Antworten
Bauschuttentsorgung muss der Eigentümer zahlen.
Bilder machen, Zeugen suchen +Eigentümer auffordern umgehend den Bauschutt zu entsorgen. Ggf. bei zugestelltem Treppenhaus Feuerwehr und Amt einschalten, noch bevor die "Sperrmüllaktion" läutf.
Widersprecht der Kostenumlegung incl. Hinweis auf die Entstehung des Bauschutts, sowie darauf dass diese alten Bausubstanzen das alleinige (Sperrmüll-)Eigentum des vorherigen Hausbesitzers waren und somit er, als der Käufer des Gebäudes, nunmehr auch der neue, alleinige Besitzer des angemahnten Sperrmülls ist, nicht aber die Mieter.
Kannst im Privatem machen aber vor Gericht kämpft jeder für sich selbst.
Prinzipiell ist der Eigentümer für die Entsorgung des Bauschuttes zuständig. Der neue Eigentümer hat doch sicherlich das Haus vor dem Kauf besichtigt. Der Alteigentümer sollte seinen Werkvertrag mit der Baufirma prüfen, ob die Entsorgung des Bauschuttes vereinbart war. Innerhalb der Gewährleistung kann diese Firma zur Erfüllung ihres Vertrages herangezogen werden.
Sollte die Baufirma nun der neue Eigentümer des Hauses sein, ist jetzt schon völlig klar, wie der Hase laufen soll.
Sperrmüll sind Dinge "die man beim Umzug mitnehmen würde" Möbel... Teppich... Da geht auf eure Kappe.
Tapeten, Fensterrahmen, Putz, Farben, Folien , Dämmung zählen nicht darunter. Auch nicht Bauschutt also Ziegel, Zement, Stein.
Der Verursacher ist heranzuziehen.
Danke für deine Antwort. Müssen alle Mieter einzeln widersprechen oder reicht es, wenn ich das quasi als "Stellvertreter" übernehme? Der Brief kam am Montag an, beräumt werden soll bis Freitag, d. h. ich müsste morgen sämtliche Nachbarn informieren und einer ist derzeit gar nicht da.