Neuer Hauseigentümer legt Sperrmüll des alten Eigentümers auf Mieter um?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bauschuttentsorgung muss der Eigentümer zahlen.

Bilder machen, Zeugen suchen +Eigentümer auffordern umgehend den Bauschutt zu entsorgen. Ggf. bei zugestelltem Treppenhaus Feuerwehr und Amt einschalten, noch bevor die "Sperrmüllaktion" läutf.

Widersprecht der Kostenumlegung incl. Hinweis auf die Entstehung des Bauschutts, sowie darauf dass diese alten Bausubstanzen das alleinige (Sperrmüll-)Eigentum des vorherigen Hausbesitzers waren und somit er, als der Käufer des Gebäudes, nunmehr auch der neue, alleinige Besitzer des angemahnten Sperrmülls ist, nicht aber die Mieter.

TheNegativeOne 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 23:42

Danke für deine Antwort. Müssen alle Mieter einzeln widersprechen oder reicht es, wenn ich das quasi als "Stellvertreter" übernehme? Der Brief kam am Montag an, beräumt werden soll bis Freitag, d. h. ich müsste morgen sämtliche Nachbarn informieren und einer ist derzeit gar nicht da.

Gerhart  30.09.2021, 07:17
@TheNegativeOne

Kannst im Privatem machen aber vor Gericht kämpft jeder für sich selbst.

Prinzipiell ist der Eigentümer für die Entsorgung des Bauschuttes zuständig. Der neue Eigentümer hat doch sicherlich das Haus vor dem Kauf besichtigt. Der Alteigentümer sollte seinen Werkvertrag mit der Baufirma prüfen, ob die Entsorgung des Bauschuttes vereinbart war. Innerhalb der Gewährleistung kann diese Firma zur Erfüllung ihres Vertrages herangezogen werden.

Sollte die Baufirma nun der neue Eigentümer des Hauses sein, ist jetzt schon völlig klar, wie der Hase laufen soll.

Sperrmüll sind Dinge "die man beim Umzug mitnehmen würde" Möbel... Teppich... Da geht auf eure Kappe.

Tapeten, Fensterrahmen, Putz, Farben, Folien , Dämmung zählen nicht darunter. Auch nicht Bauschutt also Ziegel, Zement, Stein.

Der Verursacher ist heranzuziehen.