Mietvertrag über Hausverwaltung: Bei Abschluss Vollmacht des Eigentümers zeigen lassen?

2 Antworten

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1) beide

der eigentümer muss immer im mietvertrag stehen. es muss ja jemand geben auf den du dich berufen kannst. der hausverwaltung gehört das haus ja nicht. sie vertritt dieses und den vermieter nur. der vermieter ist als eigentümer das fundament jeden mietvertrags. er MUSS da mit drin stehen.

normalerweise steht es so da:

Mietvertrag

Zwischen

-Vermieter-

Herr Friedolin Müller Musterstraße 1 00001 Musterstadt

vertreten durch die

Hausverwaltung Schmidtschulze Mustergasse 2 00002 Musterstadt

und dem

-Mieter-

Herr Jan Meier Musterweg 3 00003 Musterstadt

werden die nachfolgend aufgeführten Räume zu Wohnzwecken vermietet:.............

2) ist eine hausverwaltung vom vermieter beauftragt worden, so hast du einen anspruch auf eine kopie der vollmacht vom vermieter an die hausverwaltung. könnte ja sonst jeder kommen.

die hausverwaltung schreibt ja regelmäßig mit dir über das mietverhältnis. also ist das dein gutes recht. vor allem dann wenn die hausverwaltung die miete einziehen tut.

sollte dich deine hausverwaltung mal kündigen wollen und du hast bisher noch nie eine vollmacht gesehen, dann muss der kündigung unbedingt eine vollmacht vom vermieter mit beilegen. ansonsten ist die kündigung unwirksam.

wird dir gekündigt und du hast eine vollmacht zuletzt vor 2 jahren gesehen, kannst du sicherich erneut eine verlangen.

so wie du überhaupt aller 2 jahre eine verlangen kannst. ist jetzt nur ne meinung von mir. kein rechtlich bindendes mittel.

an sich sind hausverwaltungen aber alles andere als ungewöhnlich und nicht unbedingt ein anzeichen von unseriösität. der vermieter hat nur keine lust und/oder zeit sich mit dem papierkram zu beschäftigen. daher überlässt er das einer hausverwaltung.

Einen Mietvertrag kann als Vermieter jeder abschließen, der über das Mietobjekt frei verfügen kann. Dein Mietvertragspartner wäre dann eben die Hausverwaltung, die Dir gegebenüber zu allem verpflichtet ist, zu was ein Vermieter nur verpflichtet sein kann. Wer Eigentümer ist, geht Dich in diesem Fall nichts an. Sollte es so sein, dass sowohl der Eigentümer selbst, als auch die Hausverwaltung einen Mietvertrag zur gleichen Zeit mit unterschiedlichen Mietparteien abgeschlossen haben, hat derjenige das Nachsehen, der zu spät zum Einzug erscheint. Der der das Nachsehen hat, kann dann von seinem Vermieter Schadensersatz verlangen. Aber es hat in diesem Fall der Mieter des Eigentümers nicht automatisch Vorrang vor dem Mieter des Hausverwalters. Die Konsequenzen müssen die beiden dann unter sich ausmachen. Vollmacht benötigt die Hausverwaltung also nicht. Sie könnte aber versichern, dass sie die einzige ist, die für diese Wohnung Mietverträge abschließt. Das wird keine Hausverwaltung tun, die sich darin nicht ganz sicher ist.

Goldmine  23.01.2013, 07:53

eine hausverwaltung muss dem mieter auf wunsch eine vollmacht des vermieters geben. in kopie reicht natürlich. nur sollte die dann aktuell sein. ( keine 6 monate alt )

eine hausverwaltung kann einen mieter nicht ohne zustimmung des vermieters einziehen lassen oder kündigen.

wer eigentümer ist, geht dem mieter IMMER etwas an.

der vermieter und die hausverwaltung können nicht ohne absprache untereinander und seperat voneinander mietverträge abschließen.

KEIN vermieter lässt einen mieter einfach so einziehen, ohne sich selbst die fakten des mieters von der hausverwaltung anzuhören. KEIN vermieter vertraut seiner hausverwaltung blind.

es gibt keinen mieter vom eigentümer UND mieter der hausverwaltung. es gibt nur einen mieter des eigentümers. ein mieter schließt einen mietvertrag immer mit dem vermieter. auch wenn dieser von einer hausverwaltung vertreten wird.

denn ein vermieter ist das fundament, da er eigentümer des hauses ist. eine hausverwaltung ist nur der handlanger des vermieters. also sein vertreter.

je öfter ich deine fragwürdige antwort durch lese, desto schummriger wird mir.

bwhoch2  23.01.2013, 09:01
@Goldmine

eine hausverwaltung ist nur der handlanger des vermieters. also sein vertreter.

Tja, Goldmine, ich würde halt nur Schreiben, wenn ich Ahnung von was hätte. Was normalerweise ist, ist eine Sache. Wenn aber die Handlangerdienste der HV so weit gehen, dass sie selbständig auch die Wohnungen vermieten und die Mieten einkassieren darf, dann darf sie eben auch selbständig Mietverträge abschließen. Stelle Dir doch mal einen reichen Russen aus Novosibirsk vor, der sein Geld in einen Wohnblock in Deutschland investiert. Glaubst Du, er hat ein Interesse daran, jeden MIeter einzeln kennen zu lernen, geschweige denn, dass sich in diesem Fall Vermieter und Mieter womöglich noch nicht einmal unterhalten können und der Russe noch nicht einmal den Mietvertrag lesen kann? Glaubs Du, dass ein deutscher Mieter in diesem Fall gerne Vertragspartner des Russen wäre? Dann doch viel lieber Mietvertrag direkt mit der HV, die dann auch für alles Verantwortung trägt. Informiere Dich erst einmal gründlich.