Vermieter möchte Sperrmüll-Entsorgung allen in Rechnung stellen. Darf er das?
Vor unserem Haus ist öffentlicher Parkplatz, bzw. gehört der breite weg auch der Stadt. Dort Parken immer wieder Leute von Häusern drum rum und auch treffen sich dort im gesamten viele.
Nun ist es der Fall, dass dort jemand seinen Sperrmüll abgestellt hat und die Hausverwaltung möchte uns jetzt allen die Entsorgung in Rechnung stellen (geschätzte 40€ pro Person), aber dabei war es keiner aus dem Haus, zumindest trau ich es dort keinem zu. Sind 3 Normalmieter und die restlichen 4 Wohnungen sind Firmen. Also wir glauben, dass es einfach irgendwer dort abgestellt hat, da es die einzig große Fläche in der Straße ist und da immer mal wieder was stand, aber eben meist angemeldet.
Was können wir nun tun, damit wir die kosten nicht tragen müssen. Die Leute stellen da ja fast monatlich einfach was ab. Ich bin Student und 40€ hab ich grad mal für 2 Wochen zum leben. Wenn ich das jetzt monatlich bezahlen muss, hab ich nichts mehr zum leben xd
8 Antworten
Vermieter dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Sperrmüllkosten auf die Mieter des Hauses aufteilen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 137/09) damit eine langjährige Streitfrage.
dannmuss aber auch gesichert sein, dass der sperrmüll dort aus dem HAUSE des vermieters stammt udn DAS scheint ja garnicht fest zu stehen !
Der Müll wurde offenbar wild im öffentlichen Raum abgestellt, dass kann man nicht einfach euch in Rechnung stellen. Der Vermieter kann diesbezüglichen Forderungen der Stadt an ihn auch widersprechen.
Versuchen Sie mit dem Vermieter eine quotale Umlage zu erreichen, die Sie selber nicht unangemessen benachteiligt.
der vermieter kann das gerne "in rechnung stellen", aber das ist nicht mit einer verpflichtung verbunden, es auch zu bezahlen.
er soll doch mal mit juristischen mitteln versuchen, solche kosten auf die mieter umzulegen, die nicht von den mietern verursacht wurden. dann wird er grandios damit scheitern.
das ist sein risiko als eigentümer des grundstücks.
wenn NICHT feststeht dass der müll vom HAUS verursacht wurde kann er das auch nich t umsetzen !!
Vielen Dank. Also am besten die Zahlung einfach verweigern?
Richtig.
Auf öffentlichem Gelände (nicht Grundstück des Vermieters) trägt die Kosten der Entsorgung die Gemeinde, weder dein Vermieter noch ihr als Mieter.
Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.
HM -- sperrmüsll muss doch schon länger pro m3 bezahlet werden -- egal ob auf öffentlich stehenden grund oder im privaten sowieso !! aber ich finds unabhänig davon unmöglich einfach zu behaupten, dass deimeiter dieses hauses den dreck dort entdorgt haben sollen ohen Hintergrundwissen
Irrtum
Betriebskosten Sperrmüll (mieterbund.de)