Darf eine Hausverwaltung DIESE Sonderreinigungskosten pauschal auf ALLE Mieter umlegen?
Hallo,
in einem 6-stöckigen Haus gibt es einen offenkundig ziemlich "schrägen" Mieter, der alle paar Tage groben Abfall von seinem Balkon aus auf einen zum Haus gehörenden Rasen schleudert. Folgendes wird draufgeworfen: rohes Fleisch (Schnitzel usw.), offene, soßenverschmierte Verpackungen von Fertiggerichten, halbe Pizzen, Zeitschriften, Flaschen, offfene Fischdosen, Ravioli-Dosen etc.
Wer es genau ist, steht bisher nicht fest. Die Hausverwaltung hat nun allen Mietern geschrieben, dass die Verschmutzung des Rasens eingestellt werden soll und dass andernfalls die Kosten für ein Reinigungsunternehmen auf ALLE Bewohner umgelegt werden.
Frage: Darf die Hausverwaltung, ähnlich "wie im 1. Schuljahr", pauschal ALLE Mieter die Sonderreinigung des Rasens bezahlen lassen, der durch EINEN, bisher unindentifizierten Mieter verschmutzt wird??
12 Antworten
Sie darf das nur wenn es dazu eine entsprechende Regelung im Mietvertrag gibt. Wenn nicht, muss der Vermieter die Kosten dafür tragen. Die Mieter sollten aber alles dafür den Mieter herauszufinden, und ihn umgehend melden, damit er abgemahnt werden kann.
Hallöchen,
das hat nichts mit erstem Schuljahr zu tun.
Zur Gefahrenabwehr, Ratten und Ungezieferbefall, muß die Hausverwaltung tätig werden. Wenn die Kosten sich nicht exakt einem Mieter zuordnen lassen, wird umgelegt. Außerdem kündigt sie es vorher an.
Ebenso verhält es sich bei einer Rohrverstopfung. Liegt kein technischcher Mangel vor und lässt sich kein Verursacher feststellen, zahlen alle Mieter über der Verstopfung!
Grüße
Der Rasen wird verschmutzt und muss gereinigt werden. Pflege der Außenanlagen wird auf alle Mieter umgelegt. Nun ist es so, dass ihr den Verursacher im Haus vermutet. Was wäre wenn z. B. am Rasen aussen vorbei ein Fußweg führt, auf dem sich mindestens einmal pro Woche Jugendliche nachts herum treiben und ihre geleerten Getränkedosen, Flaschen, Pizza und Mc-Verpackungen über den Zaun auf euren Rasen werfen. Der Eigentümer bzw. die HV würden sich auch in diesem Fall bemühen, das abzustellen, genauso wie sie es bei Euch im Haus versucht, aber solange das nicht gelingt, geht die Reinigung völlig zurecht auf Eure Kosten.
Die Hexenjagd ist eröffnet :-( Entweder sind alle dran, oder alle beteiligen sich an der Jagd nach dem Verursacher, vermutlich auch mit zweifelhaften Methoden.
Aber ehe ich für so ein Schwein zahlen müßte, würde ich mich auch mit dem Gartenstuhl nach draußen setzen und die entsprechende Hausseite beobachten. Bewaffnet mit einer Kamera oder mindestens 2 Zeugen.
Kann ja nicht so schwer sein, sich mit den anderen in Verbindung zu setzen und zu versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn's ums Geld geht, werden ja meistens alle empfindlich und bereit, etwas zu tun.
Nach meinem Rechtsverständnis ist allerdings der Vermieter in der Schuld, den Verursacher zu finden. Es obliegt ihm, sich darum zu kümmern. Ich wäre auch nicht damit einverstanden, wenn ich für die Beseitigung von Müll zahlen müßte, den ich nicht verursacht habe. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß es einem Vermieter erlaubt sein soll, Kosten umzulegen, die ganz klar EINEN Verursacher haben. Den gilt es zu finden und das ist nicht Sache der anderen Mieter.
Wenn eine Sonderreinigung erforderlich ist, egal aus welchem Grund, müssen das alle Mieter bezahlen. Das ist nicht nur so, weil es im Mietvertrag vereinbart ist, es soll auch der Erziehung der Mieter untereinander dienen.
Etwas anderes ist es, wenn nachweislich zu ergründen ist, wer der Verursacher ist. Nachweislich heißt, dass es Gerichtsfeste Beweise gibt, da reicht eine Behauptung oder ein Zeuge nicht aus! Es muss in diesem Fall schon mindestens ein Video geben, ein Foto würde nicht reichen. Sie sollten also in Ihrem eigenen Interesse und dem der anderen Mieter versuchen, dem einen Mieter sein Verschulden nachzuweisen. Nur so kommen sie aus der Nummer raus. Und dass jedes Mal, wenn eine Sonderreinigung ansteht. In diesem Fall müssen sie dann der Verwaltung mitteilen, dass sie diese entsprechenden Beweise haben und diese auch der Verwaltung vorlegen. Dann muss die Verwaltung die Kosten für die Sonderreinigung dem Mieter in Rechnung stellen. Wenn dieser nicht bezahlt, dann muss die Verwaltung ein Gerichtsverfahren gegen den Mieter führen, wegen dieser Bezahlung. Einen anderen Weg gibt es nicht.