Gemeldeten Mitbewohner rauswerfen?

3 Antworten

Wenn nachweislich Miete gezahlt wird, kann man die Person nicht einfach rausschmeissen.

Man muss schriftlich fristgerecht oder fristlos kündigen und es bedarf eines Grundes.

Zieht der Mieter dann immer noch nicht aus, muss man Räumungsklage einleiten.

Man darf nicht das Schloss der Wohnung tauschen und auch nicht  die Sachen der Person vor die Tür stellen.

Hallo.
Meine Meinung wenn er die Person raus haben will, muss er fristgemäß    kündigen. Wenn das nicht zieht muss geklagt werden, auf Räumungsklage.

Einfach so neue Schlösser einbauen darf man nicht.

Aus meiner Erfahrung kann der Mitbewohner sofort vor die Tür gesetzt werden, bei Trennung.

Wenn Ich das richtig im Kopf habe, kann man zur Abholung der Sachen eine 14 Tage Frist setzen.

So ist zumindest die Beobachtung in meinem Bekanntenkreis.

Aus der Meldeadresse ergibt sich nicht automatisch ein Wohnrecht.

johnnymcmuff  16.02.2017, 19:51

Aus meiner Erfahrung kann der Mitbewohner sofort vor die Tür gesetzt werden, bei Trennung.

Was persönliche Erfahrungen sind und was geltendes Recht ist, sind zwei verschiedene Dinge.

Wenn Ich das richtig im Kopf habe, kann man zur Abholung der Sachen eine 14 Tage Frist setzen.

So werden Gerüchte verbreitet.

Keine Ahnung wie Du auf 14 Tage kommst.

Aus der Meldeadresse ergibt sich nicht automatisch ein Wohnrecht.

Nein, aber aus der beweisbaren Mietzahlung ergibt sich ein mündlicher Mietvertrag.

Bitte Fragesteller nicht mit falschen Infos füttern, das kann sehr teuer werden.

Entweder vorher richtig informieren oder einfach mal nichts schreiben.

Du möchtest auf Deine Fragen bestimmt doch auch keine falschen Antworten.