Reaktionszeit einer Hausverwaltung bei Anfrage eines Eigentümers?
Als Eigentümer haben wir von 4 Wochen die Hausverwaltung informiert, dass wir eine Markise istallieren möchten. Wir sind davon ausgegangen, dass die anderen (6!) Eigentümer zeitnach von der Verwalterin um Zustimmung gebeten werden. Bis heute haben wir weder eine Kopie der Anfrage an die anderen Eigentümer erhalten, noch eine Entscheidung. Aus diesem Grund unsere Frage: Wie lange darf sich die Hausverwaltung hier Zeit lassen?
4 Antworten
Eine festgelegte Frist gibt es dafür nicht. Man darf jedoch erwarten, dass man spätestens nach 4 Wochen eine Antwort erhält. Möglicherweise liegen der Hausverwaltung aber noch nicht alle Stellungnahmen der anderen Eigentümer vor und sie wartet noch auf deren Antworten. Oder vielleicht gehört das gar nicht zum Leistungsumfang der Hausverwaltung. Der Leistungsumfang geht aus dem Vertrag hervor. Lies mal nach. Höflicherweise hätte die Hausverwaltung dir das jedoch mitteilen sollen.
Am besten ist, du rufst die Hausverwaltung am Montag an. Dann weißt du, woran du bist.
Du wirst wohl keine Antwort erhalten. Denn die HV wird dies zur Beschlussfassung in der nächsten ETV vorlegen. Ferner ist es wohl auch unwahrscheinlich, dass alle zustimmen. Einer ist in der Regel immer dagegen. Die Markisse könnte als bauliche Veränderung gewertet werden, dann ist es aus mit dem Traum, wenn einer dagegen ist. Einen Anspruch, dass alle zustimmen hast Du nicht - auch nicht vor Gericht.
Am besten Du gehst selber auf die übrigen 6 Miteigentümer zu und holst Dir in einem pers. Gespräch die Unterschriften selber - ggf. schon mit Foto, welche Markisse zu anbringen willst.
Ferner bedenke, dass bei 7 Eigentümer, jede zusätzliche Anfrage an die HV ein "Minusgeschäft" für die HV ist. Oder zahlst Du 50 EUR/Monat Verwaltergebühr? Dann sollte die HV durchaus auch so tätig werden.
Markiseneinbau ist eine bauliche Veränderung, die einen Beschluß der Eigentümer erfodert. Die Hausverwaltung setzt diesen Beschluß vielleicht auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammöung ? Ansonsten solltest du vorher einen Beschlußantrag stellen.
Warum holst du die Zustimmung der anderen Eigentümer nicht selbst ein? Geht meistens schneller.Auch würde ich mich vorher erkundigen, ob es evtl. eine Veränderungssperre der Außenfassade gibt.