Sich selbst vor Gericht ohne Anwalt vertreten?
Hallo zusammen,
inwieweit kann ein Mieter sich gegen eine Zahlungsklage auf Grund von GERECHTFERTIGTER Mietminderung selbst vertreten, wenn die Klage von der Hausverwaltung ausgeht?
Es geht dabei um Schimmel, Feuchtigkeit und Trocknungsmassnahmen.
Der Gesamtrückstand ist etwas höher als 2 Monatsmieten, aber eben die Forderung ungerechtfertigt.
Vielen Dank vorab!
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5 Antworten
Solange die Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfindet, besteht kein Anwaltszwang. Damit kann jeder ohne Anwalt auftreten.
Ob dies nun eine gute Idee ist, lassen wir mal dahingestellt.
Ich sehe hier zwei grundsätzliche Probleme bei einer Prozessführung ohne Anwalt.
Zum Einen das Beweisproblem. Der Mieter muss nicht nur beweisen, dass es in der Wohnung Schimmel gibt sondern er muss einen Mangel beweisen, der zu diesem Schimmel geführt hat. Ohne diesen Beweis wird es dem Gegner ein Leichtes sein, zu behaupten, der Schimmel sei durch unzureichendes Heiz- und Lüfungsverhalten entstanden.
Zum Anderen die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten. Ein Anwalt weiss, wann welche Anträge gestellt werden müssen, welche gesetzlichen Grundlagen dafür herangezogen werden müssen und er weiss auch, wann sich das Blatt zu seinen Gunsten bzw. seinen Ungunsten wendet.
Wenn die Sache so eindeutig ist, wie in der Fragestellung behauptet, verstehe ich eh nicht, warum der Fragesteller auf den Anwalt verzichten will. Sämtliche Kosten, auch die des Mieteranwalts werden von der Gegenseite übernommen, wenn der Mieter gewinnt.
Okay dank Dir! Klingt plausibel.
Erst dann 1 Jahr später kam die Trocknungsfirma und hat 140 digits festgestellt und einen 2 Trocknungsversuch gestartet. Die 30 Prozent waren gerechtfertigt und sollten ja über 01/16 - 04/16 ja eben auch sein, da die Situation die selbe war.
Du musst mich nicht überzeugen. Ich bin da ganz auf deiner Seite. Nur wirst du es vor Gericht mit wirklichen Gegnern zu tun haben, die dir alles mögliche unterschieben wollen. Dort werden Juristen auflaufen und diese werden Gutachter mitbringen, dir dir Sachen vorwerfen, die auch wenn sie nicht wahr sind, erst mal entkräftet werden wollen.
Ich selbst habe schon einige Prozesse ohne Anwalt durchgezogen und bin da eigentlich kein Angsthase. Nur, von einer derart komplizierten Materie würde ich die Finger lassen. Mietrecht ist äusserst kompliziert. Bautechnik und Baurecht ebenfalls. Dann kommen noch versicherungsrechtliche Fragen mit auf den Tisch. Wir haben als Beteiligte den Vermieter, die Hausverwaltung, den Maler, die Trocknungsfirma und dich. Das ist eine derart komplexe Gemengelage, aufgrund derer ich dir nur dringenst zum Anwalt raten kann.
Ja aktuell fehlt nur Tapete und die hv rechnet die letzten 4 Monate zusammen und fordern die jeweils 30 Prozent zurück obwohl im Monat 01/16 geschrieben wurde von der hv dass 30 Prozent ok seien.
Wenn nur die Tapete fehlt, sind 30% nicht gerechtfertigt.
Wenn die HV im Januar noch mit 30% einverstanden war, muss das für den Februar nicht mehr gelten. Genau darauf wollen die hinaus.
Ich stelle mir die Frage, was in der Zeit von 4/15 bis 4/16 passiert ist. War da alles in Ordnung oder warum ist in dieserZeit nichts mehr passiert?
Solche und ähnliche Fragen werden in der Verhandlung auftauchen. Wie gesagt. Ich würde hier vom Verzicht auf den Anwalt abraten.
10/14 Trocknung über ca 2 Wochen. 12/14 - 04/15 diverse Termine mit dem Maler und 04/16 2. Trocknung.
Na der Maler hat ja unmittelbar nach dem 1. Trocknungsversuch nicht tapezieren können.
Und wieviel Zeit ist seitdem vergangen? Wohl rund 2 Jahre. Speziell über den Winter trocknet die Wand aus. Über die Heizungswärme wird das Restwasser aus der Wand gezogen.
Wie lange ist die letzte Begutachtung mittlerweile her?
So wie ich das sehe, fehlt bei dir momentan nur die Tapete und etwas Farbe, was letztlich keine oder nur eine geringe Mietminderung rechtfertigen würde.
Gesamt schon über 2 Jahre da die Hausverwaltung immer nie reagiert hat. Nach der ersten Trocknung hat der Maler innerhalb von 2 Monaten bei jeweils 3 Terminen gesagt dass er die Tapete nicht anbringen kann da noch Restfeuchtigkeit vorhanden ist. Diese Aussage mit den Terminen und Datum dazu habe ich schriftlich. Seit dem war die Wiederherstellung nicht abgeschlossen und 1/2 Jahr später eine 2. Trocknung veranlasst.
Danke für die Antwort!
Nach zwei Jahren müsste die Wand doch längst trocken sein, auch ohne zusätzliche Trocknung.
Wie gesagt, ich würde hier dringendst zu einem Anwalt raten, denn die Sache ist alles Andere als wirklich eindeutig.
Die Feuchtigkeit ist auf Grund einem defekten Rohr entstanden. Beim 2. mal auf Grund dass die Trocknungsmassnahmen anscheinend nicht richtig gemacht wurden.
Ein defektes Rohr ist dann wohl ein Leitungswasserschaden. Dort ist die Sache eindeutig.
Bei den Trocknungsmaßnahmen musst du aber vorsichtig sein. Ein "anscheinend" reicht hier nicht aus. Da solltest du in jedem Fall Beweise anführen können.
Ich stelle mir auch gerade die Frage, wie lange sich diese Sache schon hinzieht, wenn durch die Minderung bereits 2 Monatsmieten zusammengekommen sind. Dann läuft die Sache doch schon mindestens ein halbes Jahr lang.
Ich selbst bin ja nochmalerweise nicht ängstlich, aber ich würde mich mit der Sache nicht ohne Anwalt vor Gericht trauen.
Bei so einer Sache ohne Anwalt: Die drehen Dich durch den juristischen Wolf!
Haha shit!
Ouh in dem Bereich kenne ich mich nicht so gut aus. Allerdings würde ich dir dringlichst zu einem Anwalt raten. Wenn dich einer von den Menschen im Saal (die was zu sagen haben) nicht mag, können die dir schnell alle Worte im Munde umdrehen. Ich spreche aus Erfahrung. Nicht das die noch behaupten der Schimmel ist entstanden, währen du da wohntest, bzw. weil du den Raum nie gelüftet hast, ist erst die Feuchtigkeit entstanden blabla...
Die Feuchtigkeit ist auf Grund einem defekten Rohr entstanden. Beim 2. mal auf Grund dass die Trocknungsmassnahmen anscheinend nicht richtig gemacht wurden.
Das geht in der ersten Instanz, also dem Amtesgericht. In den höheren Inst. brauchst du einen Anwalt
schau mal nach Anwaltszwang;
eigene Verteidigung kann extrem nach hinten losgehen.
In der Zeit habe ich durch diverse anrufe und Mails versucht Kontakt aufzunehmen aber es wurde eben nicht reagiert.