Dauerauftrag vergessen auf Mietminderung anzugleichen
Ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung und dementsprechende Mietminderungen die auch von einem Anwalt schriftlich verfasst wurden.
Leider habe ich den Dauerauftrag für meine Miete zu Spät geändert und somit nicht die Miete für den Mai mit den Mietminderungsgründen des April verrechnet. Stellt dies rechtlich ein großese Problem dar oder kann ich die nach einem weiteren schreiben auch einfach mit der Junimiete verrechnen?
Leider befinden sich meine Vermieter und ich sowieso schon im Rechtsstreit und ich kann hier auf keine freiwillige rückerstattung hoffen.
Vielen Dank schonmal für alle Antworten!
4 Antworten
Wenn du einen Anwalt hast, dann frage den doch mal, was rechtlich richtig wäre und ist. Der kann dir diese Frage doch am besten beantworten.
Du kannst ja die zu viel bezahlte Miete beim der nächsten Mietzahlung kürzen.
Wenn du schon einen Rechtsanwalt hast, solltest du den fragen. Dass du vergessen hast, den Dauerauftrag zu ändern, ist deine eigene Schuld. Der Vermieter wird dir die Differenz wohl kaum zurück zahlen.
Stellt dies rechtlich ein großese Problem dar oder kann ich die nach einem weiteren schreiben auch einfach mit der Junimiete verrechnen?
Da Dein Anwalt Dir ja zugesichert hat, das eine Mietminderung gerechtfertigt ist, geht das auch rückwirkend, das man die zu wenig bezahlte Miete dann rückwirkend einbehält.
Aber um ganz sicher zu gehen zahle die nächste Miete normal und Vermekr auf der Überweisung "unter Vorbehallt".
Dann warte bnis Dein Anwalt wieder da ist.
MfG
Johnny
Ja klar, kannst du auch in den Folgemonaten abziehen. Musst nur auf dem Überweisungsträger das vermerken.
Mein Anwalt ist momentan im Urlaub und nicht erreichbar für mich. Vielleicht hat jemand so etwas schonmal erlebt und kann mir mit Erfahrungsberichte helfen