Kellerräume werden unrechtmäßig von einem Nachbarn genutzt. Kann man die Miete mindern?
Hallo liebe Community,
ich wohne schon seit etwas mehr als 4 Jahre in meiner Wohnung und habe den Kellerraum bisher nie genutzt. Der Keller wurde jedoch bei meinem Einzug von mir, durch ein Vorhängeschloss verschlossen. Aufgrund eines Schreibens von einem meiner Nachbar habe ich meinen Kellerraum vor einigen Wochen kontrolliert. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein andere Nachbar unrechtmäßig meinen Keller nutzt und die Beschilderung an der Tür verändert hat. Mein Schloss war weg. Glücklicherweise waren keine Gegenstände von mir dort gelagert.
Ich habe daraufhin umgehend die Hausverwaltung informiert und um Klärung gebeten. Man setzte sich umgehend mit dem betreffenden Nachbarn in Verbindung und setzte eine Frist zur Räumung des Kellers. Ein Tausch war laut Hausverwaltung nicht möglich. Die Frist verstrich und der Keller wurde nicht geräumt. Hierzu informierte ich erneut die Hausverwaltung. Der Hausmeister nahm dann wohl persönlich Kontakt mit den Nachbarn auf und es wurde erneut eine Frist bis 29.3. gesetzt. Leider wurde diese Frist erneut nicht eingehalten. Da ich den neuen Kellerraum unverschlossen lassen musste, damit der andere Mieter seine Sachen umräumen konnte, hat hier offenbar zwischenzeitlich jemand Hausmüll abgestellt.
Ich habe meine Hausverwaltung am 31.03. nochmals kontaktiert und um Klärung der Angelegenheit gebeten. Bisher habe ich nichts gehört. Besteht aufgrund dieser Sachlage grundsätzlich die Möglichkeit mit einer Mietminderung zu drohen? Letztendlich nutze ich den Keller nicht, aber ich möchte bei einem Auszug nicht für Unrat von fremden Leuten verantwortlich gemacht werden. Da die Kellerräume nur mit Nummern beschriftet sind, weiß ich leider nicht um welchen Nachbarn es sich handelt um das ggf. auch selbst zu klären.
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
7 Antworten
Unverschlossen halten ist Quatsch. Sofort mit einem starken Schloss versehen und einen Zettel hinterlassen, wie er an sein Zeug kommen kann, denn man will es ihm ja nicht vorenthalten, ist ja sein Eigentum.
Anscheinend ist der Nachbar bekannt, denn die Hausverwaltung setzt ja irgendwem Fristen. Da kannst du auch mal mit ihm reden. Indem er seinen Müll bei dir lagert, bricht er deinen Hausfrieden, aber eine dazu passende Klage wäre die Nerven nicht wert.
Nachdem nun einige Fristen verstrichen sind, darfst du eine letzte Frist setzen lassen, in der auch direkt die Entsorgung des Mülls angekündigt wird. Die Entsorgungskosten darf die Hausverwaltung demjenigen als Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.
Eine Mietminderung wäre vermutlich auch machbar.
Die Hausverwaltung hat mich ja selbst dazu aufgefordert den anderen Keller nicht zu verschließen, damit der andere Mieter seine Sachen dort einräumen kann. Dem ist er aber bisher nicht nachgekommen. Ich dachte auch, das sich die Sache dann schneller regelt. Ggf. könnte ich die Hausverwaltung fragen ob sie mir den Namen nennen um den Mieter selbst anzusprechen. Aber wofür hat man dann eine Hausverwaltung 🤔.
Als Laie würde ich sagen: Ja. Das würde auch zusätzlichen Druck auf die Verwaltung ausüben, dem Nachbarn Feuer unterm Hintern zu machen. Idealerweise schaltest du direkt einen Anwalt ein und lässt den das mit der Verwaltung ausmachen.
... ich fürchte nein, aufgrund eigener Erlebnisse.
Es wird auf den Richter ankommen, ich habe ein Räumungsverfahren gegen einen "Fremdmieter" hochkannt verloren.
Das hohe Gericht mitsamt ihrer Vorsitzenden vertrat die aberwitzige Ansicht, der Mieter hätte den "geklauten" Raum nicht zu räumen.
Da Du nach Mietminderung fragst, vermisse ich den Kontakt zu Deinem Vermieter. Der ist eigentlich dafür zuständig und nicht die Verwaltung. Ebenso musst Du bei ihm den Mangel (Fremdnutzung) anzeigen.
Wenn das so ist, wie Du schreibst, könnte auch eine Anzeige wegen Einbruchs eine Möglichkeit sein, denn der andere Mieter hat Dein Schloss aufgebrochen und ist in Deine Mietsache eingedrungen - es ist vollkommen gleich, ob der Keller leer oder mit Eigentum vollgestellt ist.
Na dann Mietminderung androhen und auch mit der HV vorher mal die Variante mit der Anzeige durchgehen.
Nachbar ansprechen ob er Dir eine Miete zahlt, oder ihn den Keller räumen lassen.
Frage gelesen? Natürlich nicht.
Wie oben schon geschrieben, weiß ich leider nicht wer der Mieter ist. Die Kellerräume sind lediglich mit Nummern beschildert, die sich aber nicht an der Wohnungstür wiederfinden.
Die Hausverwaltung ist quasi mein Vermieter. Es ist eine Wohnungsbaugesellschaft mit der auch der Mietvertrag geschlossen wurde.