Kellerräume werden unrechtmäßig von einem Nachbarn genutzt. Kann man die Miete mindern?

7 Antworten

Unverschlossen halten ist Quatsch. Sofort mit einem starken Schloss versehen und einen Zettel hinterlassen, wie er an sein Zeug kommen kann, denn man will es ihm ja nicht vorenthalten, ist ja sein Eigentum.

Anscheinend ist der Nachbar bekannt, denn die Hausverwaltung setzt ja irgendwem Fristen. Da kannst du auch mal mit ihm reden. Indem er seinen Müll bei dir lagert, bricht er deinen Hausfrieden, aber eine dazu passende Klage wäre die Nerven nicht wert.

Nachdem nun einige Fristen verstrichen sind, darfst du eine letzte Frist setzen lassen, in der auch direkt die Entsorgung des Mülls angekündigt wird. Die Entsorgungskosten darf die Hausverwaltung demjenigen als Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.

Eine Mietminderung wäre vermutlich auch machbar.

ThousandSunny09 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 19:06

Die Hausverwaltung hat mich ja selbst dazu aufgefordert den anderen Keller nicht zu verschließen, damit der andere Mieter seine Sachen dort einräumen kann. Dem ist er aber bisher nicht nachgekommen. Ich dachte auch, das sich die Sache dann schneller regelt. Ggf. könnte ich die Hausverwaltung fragen ob sie mir den Namen nennen um den Mieter selbst anzusprechen. Aber wofür hat man dann eine Hausverwaltung 🤔.

Als Laie würde ich sagen: Ja. Das würde auch zusätzlichen Druck auf die Verwaltung ausüben, dem Nachbarn Feuer unterm Hintern zu machen. Idealerweise schaltest du direkt einen Anwalt ein und lässt den das mit der Verwaltung ausmachen.

... ich fürchte nein, aufgrund eigener Erlebnisse.

Es wird auf den Richter ankommen, ich habe ein Räumungsverfahren gegen einen "Fremdmieter" hochkannt verloren.

Das hohe Gericht mitsamt ihrer Vorsitzenden vertrat die aberwitzige Ansicht, der Mieter hätte den "geklauten" Raum nicht zu räumen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da Du nach Mietminderung fragst, vermisse ich den Kontakt zu Deinem Vermieter. Der ist eigentlich dafür zuständig und nicht die Verwaltung. Ebenso musst Du bei ihm den Mangel (Fremdnutzung) anzeigen.

Wenn das so ist, wie Du schreibst, könnte auch eine Anzeige wegen Einbruchs eine Möglichkeit sein, denn der andere Mieter hat Dein Schloss aufgebrochen und ist in Deine Mietsache eingedrungen - es ist vollkommen gleich, ob der Keller leer oder mit Eigentum vollgestellt ist.

ThousandSunny09 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 20:26

Die Hausverwaltung ist quasi mein Vermieter. Es ist eine Wohnungsbaugesellschaft mit der auch der Mietvertrag geschlossen wurde.

oklein  02.04.2019, 20:27
@ThousandSunny09

Na dann Mietminderung androhen und auch mit der HV vorher mal die Variante mit der Anzeige durchgehen.

Nachbar ansprechen ob er Dir eine Miete zahlt, oder ihn den Keller räumen lassen.

Hacker48  02.04.2019, 18:41

Frage gelesen? Natürlich nicht.

ThousandSunny09 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 18:42

Wie oben schon geschrieben, weiß ich leider nicht wer der Mieter ist. Die Kellerräume sind lediglich mit Nummern beschildert, die sich aber nicht an der Wohnungstür wiederfinden.