Küche bei Einzug nicht nutzbar, wie viel Mietminderung?
Die Wohnung wurde bezogen und schon am ersten Tag bildete sich wegen einer defekten Leitung ein Wasserschaden noch vor dem Einbau der Küche. Nun muss der Boden (Laminat) erneuert werden aber es ist keine Möglichkeit zum kochen oder Spülen da.
Was darf da offiziell bzw. rechtlich an Miete gekürzt werden ? Darf da auch 100% gekürzt werden da diese seit Beginn nicht nutzbar ist ?
4 Antworten
Wende dich da am besten an einen Anwalt oder Mieterschutzverein.
Wenn du so einfach die Miete kürzt kann sehr schnell eine fristlose Kündigung kommen.
jo, lohnt voll
anwaltskosten 200€ mietminderung 20€
phätt
Vermieter ist sehr umgänglich. Anwalt oder Mieterschutzverein möchte Ich wenn möglich umgehen. Die Rechtslage interessiert mich halt.
Solche Dinge klärt man mit dem Mieterschutz oder einem Rechtsanwalt. Alleingänge können ganz schnell nach hinten losgehen.
100% sind es aber sicher nicht oder hat das Badezimmer auch kein Wasser?
Sonst alles gut. Nur die Küche ist nicht nutzbar.
Die Wohnung wurde bezogen und schon am ersten Tag bildete sich wegen einer defekten Leitung
Und das äußerte sich wie genau? Gutachter vor Ort gewesen?
ein Wasserschaden noch vor dem Einbau der Küche.
Toll. Aber immerhin besser als danach, dann wäre die Küche nämlich vermutlich auch hin.
Nun muss der Boden (Laminat) erneuert werden
Das übernimmt die VGV, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden gehandelt hat. War das so?
aber es ist keine Möglichkeit zum kochen oder Spülen da.
Das wäre es nun aber mit oder ohne Schaden nicht. Wie auch - ohne Küche?
Was darf da offiziell bzw. rechtlich an Miete gekürzt werden ?
Das sagt dir der dazu beauftragte Anwalt gegen Gebühr. Den wirst du ohnehin brauchen. M.E. käme es hier sowieso auf die Länge des verzögerten Kücheneinbaus an, um überhaupt einen prozentualen Schaden erlitten zu haben.
Die Heizungen standen auf Stufe eins und als der Einzug war im Februar wurde diese auf 5 gestellt da es doch sehr kalt war. Daraufhin kam der Wasseraustritt.
Die Küche steht nun im Keller (zum Glück nicht gleich eingebaut).
Das mit der Versicherung hat der Vermieter schon geklärt.
Anwalt ist derzeit keine Option. Vermieter ist sehr einsichtig.
nein, nein, keine 100%
30% vielleicht
und für die tage des mangels
also 3 tage zb=3/30 mal 30%=3% gesamtminderung bei 3 tagen zu 30%
muss nicht
da kannst du mindern, ob deine küche heute oder in 10 tagen kommt
du hast eine wohnung angemietet, wo du von 100% zustand ausgehst
die wohnung hat einen mangel, dadurch wird der mietpreis für diese zeit geringer
Und dann ist da noch die Frage, wann die Küche denn eingebaut worden wäre, wäre der Schaden nicht eingetreten. Denn in einer Küche ohne Zapfmöglichkeit leigt ja keine Nutzungsminderung vor, wenn die Küche sowieso erst kommen soll.