Küche bei Einzug nicht nutzbar, wie viel Mietminderung?

4 Antworten

Wende dich da am besten an einen Anwalt oder Mieterschutzverein.

Wenn du so einfach die Miete kürzt kann sehr schnell eine fristlose Kündigung kommen.

Geldistdoof  20.04.2020, 11:08

jo, lohnt voll

anwaltskosten 200€ mietminderung 20€

phätt

Falco06 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 11:10

Vermieter ist sehr umgänglich. Anwalt oder Mieterschutzverein möchte Ich wenn möglich umgehen. Die Rechtslage interessiert mich halt.

Solche Dinge klärt man mit dem Mieterschutz oder einem Rechtsanwalt. Alleingänge können ganz schnell nach hinten losgehen.

100% sind es aber sicher nicht oder hat das Badezimmer auch kein Wasser?

Falco06 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 11:24

Sonst alles gut. Nur die Küche ist nicht nutzbar.

Die Wohnung wurde bezogen und schon am ersten Tag bildete sich wegen einer defekten Leitung

Und das äußerte sich wie genau? Gutachter vor Ort gewesen?

ein Wasserschaden noch vor dem Einbau der Küche.

Toll. Aber immerhin besser als danach, dann wäre die Küche nämlich vermutlich auch hin.

Nun muss der Boden (Laminat) erneuert werden

Das übernimmt die VGV, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden gehandelt hat. War das so?

aber es ist keine Möglichkeit zum kochen oder Spülen da.

Das wäre es nun aber mit oder ohne Schaden nicht. Wie auch - ohne Küche?

Was darf da offiziell bzw. rechtlich an Miete gekürzt werden ?

Das sagt dir der dazu beauftragte Anwalt gegen Gebühr. Den wirst du ohnehin brauchen. M.E. käme es hier sowieso auf die Länge des verzögerten Kücheneinbaus an, um überhaupt einen prozentualen Schaden erlitten zu haben.

Falco06 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 11:22

Die Heizungen standen auf Stufe eins und als der Einzug war im Februar wurde diese auf 5 gestellt da es doch sehr kalt war. Daraufhin kam der Wasseraustritt.

Die Küche steht nun im Keller (zum Glück nicht gleich eingebaut).

Das mit der Versicherung hat der Vermieter schon geklärt.

Anwalt ist derzeit keine Option. Vermieter ist sehr einsichtig.

nein, nein, keine 100%

30% vielleicht

und für die tage des mangels

also 3 tage zb=3/30 mal 30%=3% gesamtminderung bei 3 tagen zu 30%

FordPrefect  20.04.2020, 11:11

Und dann ist da noch die Frage, wann die Küche denn eingebaut worden wäre, wäre der Schaden nicht eingetreten. Denn in einer Küche ohne Zapfmöglichkeit leigt ja keine Nutzungsminderung vor, wenn die Küche sowieso erst kommen soll.

Geldistdoof  20.04.2020, 11:13
@FordPrefect

muss nicht

da kannst du mindern, ob deine küche heute oder in 10 tagen kommt

du hast eine wohnung angemietet, wo du von 100% zustand ausgehst

die wohnung hat einen mangel, dadurch wird der mietpreis für diese zeit geringer