Neue EBK in Mietwohnung auf Miete aufschlagen?
Ich wohne jetzt seit über 3 Jahren in meiner Wohnung und hatte seit Beginn eine EBK, die mittlerweile ihre 20 Jahre überschritten hat. Nun habe ich die VM gefragt, ob man da nicht was machen könnte zwecks neuer Küche, da die Geräte auch unglaubliche Stromfresser sind.
Sie hat widerwillig zugestimmt (würde am liebsten keine EBK mehr von sich aus hier reinsetzen) und meinte, wenn ich mich beteiligen würde, könnte man das durchaus machen.
Jetzt wäre die Frage: wieviel Prozent vom Kaufpreis der Küche müsste ich monatlich mind. auf die Miete draufbezahlen? Und welchen Anteil am Gesamtpreis kann sie mir ankreiden??
Danke im Voraus für eure Antworten!!
5 Antworten
Also entweder wird die Miete angehoben oder Du beteiligst Dich an den Kosten der neuen Küche.
Mietanhebung = wie bei Modernisierung 11% der Gesamtkosten werden jährlich auf die Miete aufgeschlagen.
Eine offizielle Summe oder Prozentuale gibt es meines Wissens nach im Mietrecht nicht.
Offizielle Werte für so etwas gibt es wohl nicht. Defekte Geräte muß der Vermieter austauschen.
Bei deiner Frage geht es nicht um Modernisierung. Bitte die Begrifflichkeiten nicht durcheinander werfen. Eine Modernisierung wäre z.b., wenn die Fenster ausgetauscht werden und man dann durch die bessere Isolierung eine Ersparnis in den Heizkosten hat. Bei deíner Frage geht es um Instandhaltung.
Wenn die EBK mit vermietet ist, muss sie auch ordnungsgemäß funktionsfähig gehalten werden.
Ist ein Ersatz erforderlich, führt das NICHT zu einer Mieterhöhung. Schließlich hast du (und deine Vorgänger) bereits dafür bezahlt.
die Küche funktioniert offenbar --- ist aber dem FS nicht mehr vornehm genug
Vornehm ist relativ. Wie gesagt -Stromfressergeräte von anno tuck, keine Spülmaschine, Kühlschrank-Kühleinheit ist beschädigt und Backofentür hat ebenfalls einen Riss.
Fehlende Spülmaschine ist KEIN Mangel, das sie ja von vorne herein fehlte. Dass es veraltete Geräte sind, ist eine andere Sache. So lange sie funktionieren, hast du keinen Ersatzanspruch
Ersatz war nicht zwingend erforderlich und im Mietvertrag steht sie auch nicht mit drin!
Hallo Eisfeder,
rechtlich gesehen ist die Vermieterin für die Instandhaltung verantwortlich. Du hast im Kommentar angedeutet, dass Elektrogeräte defekt seien. Diese wären im Rahmen der Instandhaltung auszutauschen (Reparatur warscheinlich nicht mehr sinnvoll). In soweit kannst du den Tausch von der Vermieterin verlangen.
Die Schränke und Arbeitsplatte hingegen scheinen in Ordnung zu sein, jedenfalls hast du nichts anderes geschrieben. Eine komplett neue Küche kannst du also nicht verlangen.
Letztendlich ist es Verhandlungssache. Es gibt dazu keine Regeln. Jedenfalls empfehle ich dir nicht, eine höhere Miete zu vereinbaren, denn diese zahlst du ja dann dauerhaft. Besser wäre es, einen bestimmten Betrag zu vereinbaren.
Anspruch auf eine Spülmaschine hast du nicht, da vorher keine drin war. Du könntest also anbieten, du bezahlst die Spülmaschine und die Vermieterin die Küchenschränke. Und die Elektrogeräte muss sie ja eh ersetzen wie oben erklärt. falls du die Möglichkeit hast, kannst du auch den Einbau in Eigenleistung anbieten. Wäre doch ein Anfang, so zu verhandeln?
wieso kaufst Du nicht eine eigene Küche - die kannst Du im Bedarfsfall auch mitnehmen ...
Weil es eine Winzküche ist mit 2,05m und eine Mitnahme später kaum von Nutzen sein wird.
Reine Verhandlungssache.
Greift eine "Modernisierung" denn auch bei "nicht zwingender" Neuanschaffung? Also gelten die 11% Beteiligung?