Hallo. Meine Frage. Ich habe in der Küche auf der Lage drei Brandflecke wohne in Miete muss ich das selbst bezahlen?

Brandfleck - (Versicherung, Miete, Küche) Brandfleck - (Versicherung, Miete, Küche) Brandfleck - (Versicherung, Miete, Küche)

9 Antworten

Hallo easyy22,

ich gehe mal davon aus, dass die Küche Bestandteil Deines Mietvertrags ist. D.h., der Vermieter hat Dir die Wohnung inkl. Küche vermietet.
Normale (Ab-)Nutzungsspuren sind dann "inklusive". Der Vermieter muss damit rechnen, dass die Küche aufgrund der normalen Nutzung nach einer bestimmten Anzahl an Jahren "verbraucht" ist und er dann eine neue einbauen muss, was er in seiner Miete mit einkalkuliert.

Brandflecken auf der Arbeitsplatte sind meiner Meinung nach aber keine "normale Abnutzung", sondern ein durch nicht ordnungsgemäße Nutzung verursachter Schaden. Für diesen muss der Verursacher haften - in diesem Falle also Du.

Wie groß der Schaden ist, dass kommt allerdings immer auch auf den Zeitwert der Küche an. So stünde es in keinem Verhältnis, in einer z.B. 15 Jahre alten Küche, die deutliche Abnutzungsspuren haben dürfte und eh "demnächst" ersetzt werden müsste, eine neue Arbeitsplatte einzubauen. Der Wert der Arbeitsplatte dürfte auch ohne die Brandflecken schon "gegen Null" tendieren oder nur noch einen geringen Restwert haben.

Ist die Küche allerdings neu und der Schaden entsprechend hoch, dann wäre das ein klarer Fall für Deine Haftpflichtversicherung.

Wenn sie von dir verursacht wurden (oder deinen Besuchern) musst du natürlich die Kosten tragen, wer denn sonst? Der Vermieter etwa?

Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, melde dieser kurzfristig (nicht erst bei Auszug) den Schaden zwecks Regulierung. Sie wird den Zeitwert ersetzen (neu für alt), mehr nicht. Auf dem Rest der Kosten bleibt der Vermieter sitzen.

Mit deiner Hausratversicherung hat dieser Schaden prinzipiell nichts zu tun. Solche Schäden sind nicht versichert.  Außerdem ist die Platte nicht dein Eigentum.

Ich nehme an, dass du die Küche mitmietest...  

Das kommt so ein bisschen auf deinen Vermieter an... So lange, wie du noch in dieser Wohnung wohnst, meldest du erst mal gar nichts. 

Beim Auszug würde ich den Vermieter aber nicht extra darauf hinweisen, möglicherweis fallen die Stellen ihm überhaupt nicht auf.

Wenn er sie bei der Wohnungsabnahme sieht und als normale Gebrauchsspuren abtut, hast du Glück gehabt.

Ansonsten wird er es vermutlich mit der Kaution verrechnen, dir also nicht den vollen Betrag zurückzahlen, sondern die Reparaturkosten für die Arbeitsplatte abziehen.

bwhoch2  17.09.2017, 14:28

Reparaturkosten für die Arbeitsplatte abziehen.

= neue Arbeitsplatte

Chumacera  17.09.2017, 15:25
@bwhoch2

Muss nicht. Ich kenne einen Fall, in dem ein Stück der Arbeitsplatte entfernt und ein neues Stück eingesetzt wurde. War natürlich sicher sehr aufwändig und kostspielig, aber wahrscheinlich immer noch kostengünstiger als eine neue Arbeitsplatte.

Melde diesen Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung.

Dann wird diese sich um alles weitere kümmern und den Schaden zahlen, oder die Schadenserstattung ablehnen, wenn du für den Schaden nicht verantwortlich bist.