Miete Fristlose Kündigung provozieren
So Hallo, Ich (20) bin in Ausbildung und lebe seit ich 18 bin von BaföG. Nun zu meinem Dilemma: ich stecke in einem 2 Jahres Mietvertrag in einer Wucherwohnung (2-Zimmer ca 35m², Kleinort) zwecks meiner Ausbildung. Da ich monatlich nur 670€ beziehe die Wohnung jedoch 310€ warm kostet, ich mich mit meinem Mitbewohner(teilen uns Küche, Bad, Toilette) nicht verstehe und wir beide an getrennten Wegen interessiert sind, es im Winter kalt war und der VM die Heizung einfach hochgestellt hat(was ja dann folglich auf meine Kosten geht anstatt dass er die Wohnung mal richtig demmt) sowie leichter Schimmel im Bad wegen Architekturfehler, möchte ich vorzeitig aus diesem Vertrag raus(Vertragsende: September 2014).
Meine Fragen: 1. wenn ich fristlose Kündigung provoziere indem ich mit der Miete im Rückstand sein sollte, kann ich dann rechtlich bestraft werden(Geldbuse, etc)?
Kann mein Mitbewohner Beschwerden einlegen, die den VM "zwingen" können, dass er mir kündigt?
Hat jemand sonstige Ideen wie ich aus der Wohnung kommen könnte?
Danke im Vorraus
9 Antworten
Zu. 1.: Ganz unkluge Idee um aus dem Vertrag zu kommen. Denn mit der evtl. fristlosen Kündigung würden nicht Deine Zahlungsverpflichtungen enden. Du müßtest bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist Mietausfallentschädigung in Höhe von jeweils 1 MM zahlen. Da eine reguläre (fristgerechte) Kündigung erst zum 30.9.14 möglich ist, also bis dahin.
Zu 2.: Da wäre erst mal zu klären ob Dir alleine überhaupt gekündigt werden kann. Das ginge nämlich nur wenn Ihr jeder eine separaten Mietvertrag habt.
Zu 3.: Mit dem VM reden und versuchen einen Nachmieter vorschlagen zu dürfen. Für den Fall das Du mit dem mit dem Mitbewohner einen gemeinsamen Vertrag hast auch mit ihm.
Zu 1.: Geht das auch wirklich bei BaföG-Beziehern? Habe ja noch kein eigenes Einkommen o.O
zu 2. : Wir haben seperate verträge :)
zu 3.: Ich darf einen Nachmieter vorschlagen...nur will leider keiner erstens in diese "Stadt" weil es hier nichts gibt weshalb man hierher müsste bzw wollen würde.
Der Vermieter kann die ausstehenden Mieten gerichtlich geltend machen im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Ginge zu deinen Kosten und es bestünde ein Titel gegen dich der 30 Jahre lang volltstreckt werden kann. Das führt dann evtl. zu einem Eintrag in der Schufa womit du dich in nächster Zeit vom Abschließen von Handyverträgen, Internetverträgen und evtl. sogar Mietverträgen verabschieden kannst. Besuche vom Gerichtsvollzieher zwecks Pfändung sind dann auch im Bereich des möglichen.
Evtl. kann man die Miete mindern wegen den von dir angesprochenen Mängeln. Ich würde mich da mal an den Mieterbund wenden.
Schuldtitel sind geduldig.
Wenn bei dir nichts zu holen ist musst du die Vermögensauskunft ablegen (früher: Eidesstattliche Versicherung) und deinem Gläubiger komplette Einsicht in alle deine Finanzen gewähren.
Weigerst du dich kann Erzwingungshaft angeordnet werden.
Wäre auch noch schöner wenn man als Gläubiger auf berechtigten Forderungen sitzen bleiben müsste nur weil der Schuldner zur Zeit nicht zahlen kann. Das führt viele kleine Unternehmen an den Rand des Ruins.
Irgendwann ist der Mann aber vielleicht nicht mehr nackt, spätestens dann kann man ihn (wieder) ausziehen. Dachtest Du, wenn man nichts hat, kann man sich alles leisten, frei nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert"?
ich glaube,solche mietverträge sind nicht mehr gültig. erkundige dich bei einer für dich am nä. gelegenen Verbraucherberatung oder bei einem mieterverein (kostenpflichtig)
Da glaubst Du falsch...
Zunächst mal: Eine (berechtigte) fristlose Kündigung durch den Vermieter verpflichtet Dich für die Zeit der gesetzlichen Kündigungszeit zum Weiterzahlen der Miete. Das ist also nicht ratsam.
Du kannst aber wegen der Mängel, die nach Deinen Beschreibungen in der Wohnung vorhanden sind, die Miete mindern, Behebung fordern und nach angemessener Wartezeit Deinerseits die fristlose Kündigung aussprechen. Dafür müsste man aber die Mängel selbst besser kennen. Eine nicht durchgeführte Dämmung geht als Wohnungsmangel nicht durch, Schimmel aber schon.
Das Problem der kalten wohnung hat er ja zu meinen Kosten behoben und ich glaube nicht, dass Schimmelecken am Badezimmer Holzrahmenfenster für eine Kündigung genügen oder? :( Müsste ich den bei Mietrückstand bis zum gesetzlichen Kündigungszeitpunkt zahlen?
Nein, das reicht dafür nicht...
Die Miete wäre weiterhin bis zum September 2014 zu zahlen, auch nach fristloser Kündigung, erst dann endet auch die Schadenersatzpflicht...
In der Regel kommt man aus einem Mietvertrag auch dann raus, wenn man einen Nachmieter stellt! Ob das so klappt solltest du vorher mit deinem Vermieter besprechen. Die Idee sich vom Mieterverband beraten zu lassen, finde ich auch gut! Von der Idee eine Kündigung zu provozieren solltest du aber lieber Abstand nehmen!
Ich lebe doch schon vom Staat-ich dachte immer einen nackten Mann kann man nicht weiter ausziehen...das deutsche Rechtssystem belehrt mich eines Besseren...