Küchennutzung - wie lange bezahlen?
Hallo! Wohne zur Miete und habe in meiner Küche eine EBK für die ich der Vermieterin monatlich 25 € Küchennutzung zahlen muss. Wohne mittlerweile schon 2 Jahre hier, wie lange muss ich die Küchennutzung noch bezahlen? Solange ich hier wohne? Habe mal gehört, dass nach ein paar Jahren keine Küchennutzung mehr bezahlt werden muss. Stimmt das?
10 Antworten
14-20 Jahre darf die Küche alt sein. http://www.konsumo.de/news/1865-Wissen-Einbauk%C3%BCche-vom-Vermieter
Habt ihr über die Küchennutzung keinen Vertrag gemacht? Steht da nichts in Deinem Mietvertrag? War die Küche neu? Ist sie hochwertig oder eher aus dem Billig-Möbel-Markt? Wenn sie relativ neu und hochwertig ist, dann wirst Du wohl noch einige Jahre bezahlen dürfen. Wenn es als Zusatz im Mietvertrag steht, dann ist es wohl zeitlich unbegrenzt gültig.
Küchennutzung hat nix mit der EBK zu tun.
Das ist das Entgelt für die Nutzung der Räumlichkeit, inklusive Inventar.
Kühlschrank Herd usw.
Genauso wie Bad- oder Kellernutzung.
Diese Pauschale ist immer solange fällig, solange sich eine Küche in der Wohnung befindet. Es ist ein Trugschluß, dass diese Küche irgendwann einmal bezahlt ist. Denn wäre es die Mietwohnung ja auch. Es lassen sich aber aus der Gestellung der Küche gewisse Ansprüche des Mieters an den Vermieter ableiten. Er ist verantwortlich für alle Reparaturen. Ein Recht, auf Erneuerung der Küche besteht jedoch nicht. Das Alter, wie oben in der "besten Antwort" angegebenk, ist auf den Zustand bezogen. Eine pauschale Aussage darüber zu treffen ist fern jeder Rechtsprechung. MfG
Kommt auf den Mietvertrag an!
Wenn nichts vermerkt ist, solange Du dort wohnst.
Ja, aber keine hochwertige. Und die könnte sie nach 10 Jahren bei 3.000 € dann auch vergessen. Und so muss der Vermieter defekte Elektrogeräte tauschen. Bei der eigenen Küche wäre sie das selbst.
guter Hinweis von aschaub. Ich würde als Mieter allerdings dann mal meinen Vermieter fragen, wie dies gedacht ist. Wenn nichts anderes im MV steht, solange du in der Wohnung wohnst.
wenn diese regelung beinhaltet, das der vermieter sich zuständig fühlt, eventuelle schäden / mängel an der kücheneinrichtung / geräten zu beheben - dann ist es ok un sie fährt gut mit der regelung - ein aspekt, den ich aus der frage nicht herauslesen konnte lg
Diese Einschätzung hat leider mit dem Mietrecht überhaupt nichts zu tun. Um Ihnen das einmal zu verdeutlichen, in dieser Pauschale sind Abnutzung und sämtliche Reparaturen eingerechnet. Nur zum Beispiel, ist die Küche mit einem Geschirrspüler ausgestattet und versagt dieser seinen Dienst, wird die Reparatur vom Vermieter übernommen. DIES GILT FÜR ALLE Einbauten. Also, die aufgemachte Rechnung erweist sich als Fehlerhaft! MfG
wenn sie pech hat, ja - solange sie dort wohnt... dann ist die küche u.U. schon längst auf dem sperrmüll und sie zahlt immernoch... ög
hm stell dir mal vor ich wohne 10 Jahre hier, das wären dann 3000 € Küchennutzung, da könnte sie sich glatt ne neue Küche von kaufen....