Kam ein Vertrag zustande per whatsapp?

13 Antworten

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Die allermeisten Verträge sind sogar rein mündlich gültig. Nur ganz wenige Ausnahmen erfordern gesetzlich festgelegt die Schriftform. Ein simpler Verkauf wie hier gehört dort nicht dazu.

Problem bei mündlichen Verträgen ist immer die Nachweisbarkeit. Waren nur zwei Personen anwesend, also keine weiteren Zeugen, und leugnet dann eine Person die Absprache, ist die Beweisbarkeit des Vertragsinhalts und des Zustandekommens halt ein Problem.

Allerdings ist hier die mündliche Absprache ja quasi schriftlich fixiert, in Form des Chatverlaufs. Zustandegekommen ist der Vertrag somit, weil ja Angebot und Annahme des Angebots vorliegen. Und durch den Chat ist letztendlich ja sogar eine Form der Beweisbarkeit gegeben. Außerdem gab es wohl schon Gerichtsurteile, wo tatsächlich Chatverläufe als Beweismittel anerkannt wurden.

Von daher ist meiner Ansicht nach der Kaufvertrag gültig und der neue Mieter muss seinen Teil des Vertrags einhalten, sprich, zahlen und die Küche "annehmen", also behalten bzw. auf eigene Kosten entsorgen. Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag sehe ich hier auch nicht.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 10:39

Dankeschön für die ausführliche Antwort.

Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme des Angebots. Ob das nun mündlich, schriftlich, oder sonstwie passiert ist egal.

Generell gehts aber immer um die Beweisbarkeit solcher Geschichten, wenn man sein Recht durchsetzen will.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 10:32

Genau. Dabei ist nun die Frage, ob whatsapp ein Beweis ist. Der neue Mieter hat ja am 29.3. zugesagt, dass er die Küche in der folgenden Woche bezahlen will. Am 2.4., also nachdem der alte Mieter schon weg war, will er die Küche plötzlich nicht mehr.

qugart  10.04.2018, 10:38
@Allexandra0809

Ist ja ganz einfach....kannst du es beweisen, dass der Nachmieter die Küche für 500 Euro abnehmen wollte oder nicht. Irgendein Text kann da reichen.

Da ein Vertrag durch 2 abgegebene Willenserklärungen auch mündlich erfolgen kannst, ist auch das Medium "WhatsApp" kein Hindernis. Oben lese ich lediglich jedoch nur ein Angebot. Wurde denn vom neuen Mieter dieses Angebot bestätigt?

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 10:35

Das Angebot wurde ja insofern bestätigt, dass der neue Mieter die KÜche in der ersten Aprilwoche bezahlen wollte.

bwhoch2  10.04.2018, 11:23
@Allexandra0809

Und wie hat er diese Absicht geäußert? Ebenfalls per whatsapp oder mündlich am Telefon? Mit welchem Wortlaut? Hier vermute ich den großen Knackpunkt am Ende.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 11.04.2018, 22:44
@bwhoch2

Seine Aussage per Whatsapp war, dass er nach dem 1. April bezahlen wird. Am 2. April hat er dann geschrieben, dass er die Küche doch nicht will.

soe wurde also angeboten - wurde diesem Angebot denn auch von Käufer Seite ZUGESTIMMT?

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 10:27

Ja, am 29.3. sagte der neue Mieter noch, dass er die Küche in der folgenden Woche bezahlen will und am 2.4. will er sie plötzlich nicht mehr. Der Mietvertrag war zum 31.3. beendet und die Schlüsselübergabe erfolgte am 30.3.

Repwf  10.04.2018, 10:29
@Repwf

Wenn du da dem Rücktritt nicbt zugestimmt hast ist da ein gültiger Vertrag zustande gekommen!

Angebot, Zustimmung... Vertrag!

Das Medium ist da egal

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 11:02
@Repwf

Die Antwort war, dass er zahlen soll. Dann wurde er erst mal patzig und ich hab ihm mit Anwalt gedroht. Dann wurde er wieder mäßig, aber die Küche will er trotzdem nicht mehr.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 11:16
@Repwf

Meine ich auch, wollte eben nur mal bei anderen nachfragen, bevor ich etwas unternehme.

Repwf  10.04.2018, 11:20
@Allexandra0809

Hat deine Tochter ne Rechtsschutzversicherung ? Dann würde ich mal nen Anwalt n Brief schreiben lassen ;-)

bwhoch2  10.04.2018, 11:28
@Allexandra0809
Ja, am 29.3. sagte der neue Mieter noch, dass er die Küche in der folgenden Woche bezahlen will

Also Angebotsannahme nicht per whatsapp, sondern mündlich am Telefon?

Dann vergiss es. Der neue Mieter wird behaupten, dass er lediglich gesagt habe, er würde es sich bis zum 2.4. überlegen, ob er die Küche übernehmen will oder nicht.

Hat eine Person das gehört? Oder mehrere Personen? Vielleicht auch relativ neutrale?

Am Ende wird es nicht möglich sein, die Angebotsannahme zu beweisen und der Kaufvertrag kam nicht zustande. Es macht keinen Sinn, hier ein Gericht einzuschalten.

Selbstverständlich kann ein Vertrag per Whatsapp geschlossen werden. Dagegen ist nichts einzuwenden, und das kann auch rechtsgültig sein.

Ob der Vertrag hier bei dir rechtsgültig ist, würde ein Richter im Einzelfall anschauen. Das kann man nicht allgemein sagen. Die eine Frage wäre dabei, sind die geäußerten Willenserklärungen eindeutig vormuliert, dass man sie als verbindlich werten kann, oder könnte man die Aussagen eventuell auch als ein "Ja vielleicht" auslegen. Und es kommt auch drauf an, dass die Identität des Vertragspartners eindeutig ist. Mal als Beispiel: Der neue Mieter könnte vielleicht sagen, er hat das gar nicht geschrieben, zu der Zeit hatte sein Bruder das Gerät und hat sich einen Spaß gemacht.

Wenn du dir über die beiden Dinge sicher bist, dann kannst du durchaus den Betrag einklagen, und dann wirst du auch den Whatsapp Chat als Beweis verwenden dürfen.

Es gibt hier in Gutefrage allzuoft Fragen mit Problemen wie deines. Man kann daher nur immer raten, dass bei einem Verkauf von Einrichtung immer sofort das Geld verlangt wird oder zumindest eine Anzahlung. Nur dann ist der Kauf durch die Handlung der Anzahlung so eindeutig wie es ja auch im Supermarkt der Fall ist, wo man meistens gar nichts sagt sondern nur bezahlt.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 11:11

Es ist so, dass sich der neue Mieter die Wohnung angesehen hat und es sich überlegen wollte mit der Küche. Ein paar Tage später meinte er, dass er sie nimmt und nach dem Auszug erst wollte er sie nicht mehr.

Es liegt ja ein Monat zwischen Auszug und neuem Einzug wegen Renovierung.

Renick  10.04.2018, 11:18
@Allexandra0809

Ja. Das habe ich aus deiner Frage und den Kommentaren schon so verstanden. Das ist alles kein Problem.

Ich kann aber aus der Ferne nicht beurteilen, ob die gegebene Willenserklärung eindeutig ist aus Sicht eines Richters und auch die Identität des Chat Partners im Whatsapp eindeutig ist. Wenn du in Erwägung ziehst, das Geld gerichtlich einzuklagen, solltest du die Sache von einem Anwalt rechtssicher einschätzen lassen.