Nebenkostenabrechnung ista
Mein Vermieter lässt die Nebenkostenabrechnungen von der Ablesefirma Ista erstellen. Für ihn ist damit das Thema erledigt, d.h. bei nachweislich inhaltlichen Fehlern der Abrechnung versteckt er sich hinter dem Dienstleister nach dem Motto, die Ista sagt, es ist alles korrekt, damit ist die Angelegenheit für ihn erledigt. Und diese (Abzocker)Firma sagt eben immer, es sei alles korrekt, wenn sie überhaupt reagiert. Meine Frage deshalb: Ist denn nicht letztlich immer der Vermieter verantwortlich für diese Abrechnungen, egal von wem er diese erstellen lässt? Schließlich haben die Mieter ja in einem solchen Fall mit dem Dienstleister des Vermieters nichts zu tun. Oder sehe ich das falsch?.
5 Antworten
Fa. ista kann die Abrechnung so richtig machen wie sie Info´s hat. Sie hat einen Dienstleistungsvertrag mit Vermieter ist also bei Fehlern nicht der Absprechpartner und letztlich muss Vermieterlein gerade stehen. Das hat er sicher nicht verstanden. Das Leben ist nicht einfach.
Das siehst du erstmal richtig. Vertragspartner sind Mieter und Vermieter Wenn der Vermieter einen Auftrag erteilt haftet er trotzdem für die Richtigkeit. Dem Mieter kann das egal sein, er muss sich immer an den Vermieter wenden. LG Alex
Du hast doch die Möglichkeit sie anzufechten, ich laß meine immer über den Mieterschutzbund prüfen !
Mein Vermieter lässt die Nebenkostenabrechnungen von der Ablesefirma Ista erstellen. Für ihn ist damit das Thema erledigt, d.h. bei nachweislich inhaltlichen Fehlern der Abrechnung versteckt er sich hinter dem Dienstleister nach dem Motto, die Ista sagt, es ist alles korrekt, damit ist die Angelegenheit für ihn erledigt.
Da irrt der Vermieter. Du bist sein Vertragspartner und wen er zusätzlich jemanden beauftragt so bleibt die Verantwortung dennoch bei ihm.
Jegliche Forderungen sind an ihn zu stellen und er hat sie ggf. auch zu erfüllen.
MfG
Johnnymcmuff
Die Ablesefirma ist lediglich Erfüllungsgehilfe des Vermieters.
Verantwortlich für die Richtigkeit der Abrechnung ist und bleibt allein der Vermieter.
An ihn sind Ein-/Widersprüche zu richten.