Muss Mieter mit Ista einverstanden sein?
Wir sind am 31.12.10 aus der alten Mietwohnung ausgezogen. Unser Vermieter hat bisher immer die Abrechnung selbst gemacht, was für uns auch ok war. Da wir bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung erhielten haben wir unseren ehemaligen Vermieter angerufen. Er hat jetzt Ista mit der Abrechnung beauftragt. Meine Fragen: Muss er mich fragen ob ich damit einverstanden bin? (ehrlich gesagt möchte ich das nicht da wieder Mehrkosten entsehen) Welche Kosten kommen auf uns zu? Hätte ich nicht beim Ablesen dabei sein sollen? Kann ich eine Abrechnung auf die alte Art verlangen?
Nach dem Auszug hat der Vermieter eineHeizungsbaufirma beauftragt Zähler auszutauschen da diese nicht mehr geeicht waren. Erkennt Ista diese an oder hat Ista selbst umgebaut? Wer trägt die Kosten? Woher nimmt Ista jetzt unseren Alten Wert von den Zählern? Die Heizungsbaufirma hat die alten Zähler mitgenommen.
Hoffe auf Antworten und sage Danke!
3 Antworten
das wär ja noch schöner wenn Mieter bestimmt wer die Ablesung und Abrechnung macht... also schön ruuhig. Der Vermieter bestimmt und nicht der Mieter. Verlangen kannst du nichts. Freu dich lieber,d as dein V die Abrechnung bisher für lau gemacht hat.
Zählerstände müssen Ista übergeben werden udn die werden weiterverarbeitet. Schade wäre, wenn diese nicht mehr da sind. Aber ein moderner klempner weis das. Aber da die ja aus der Eichfrist sind kannst du 15 % der heizverbrauchskosten kürzen. Lehrgeld für den Vermieter. Der sollte sich früher darum kümmern.
Die Aussage, dass bei einer Abrechnung mit ungeeichten Zählern 15 % der jeweiligen Kosten abgezogen werden können ist nicht korrekt.
Das Kürzungsrecht besteht nur dann wenn nicht verbrauchsabhänig abgerechnet wird. Und ein ungeeichter Zähler ist zählt nicht gleich falsch.
Wenn mit ungeeichten Zählern abgerechnet wird und der Nutzer zweifelt seinen Verbrauch an so muss der Vermieter (oder sein Erfüllungsgehilfe beweisen dass der abgerechnete Verbrauch korrekt ist
Ob Ista Zähler gesehen hat oder nicht ist nicht relevant. Wenn die Eichfrist vor Ablauf des Abrechnungsjahres oder während dessen zeitraum nicht geeicht war kannst du den Abzug vornehmen.
dazu müsste man natürlich erst mal wissen wann die Eichfrist abgelaufen ist, könnte ja auch der 31.12.10 gewesen sein, dann ist nichts mit Abzug.
Die Eichfrist ist 2008 abgelaufen. Ista ist erst Anfang/Mitte Januar beauftragt worden. Die Heizungbaufirma hat die Zähler entsort. Der Vermieter hat die Zählerstände an Ista weitergegeben. Ich denke da werde ich die 15% nicht abziehen können. Dann Ista hat ja nur die neuen Zähler gesehen.
als Mieter kannst du nicht bestimmen wer die Abrechnung macht, das ist immer noch Vermietersache. Warum warst du denn bei der Ablesung nicht dabei? Es sind mit Sicherheit die Zählerstände notiert und an Ista übergeben worden. Ob und wer abgelesen hat kannst du bei deinem Vermieter erfragen. Hat der Vermieter die HKV gekauft zahlt er diese, sind diese gemietet kann er die Kosten umlegen.
Vielleicht sind es Funk-HKV oder Wärmemengenzähler...
Ja, das ist rechtens. Die zusätzlichen jährlichen Kosten werden pro Einheit so um die 40-50,- Euro betragen und sind vom Mieter zu zahlen. Die Zähler werden vermutlich irgendwie zu ista gelangt sein, wenn zuwenig Daten vorhanden sind, verweigern die sonst die Erstellung der Abrechnung...
Ich bin ruhig es ist nur eine Frage!