Nebenkostenabrechnung Dachwartungskosten

4 Antworten

Ist die Umlage der Dachinnenreinigung vertraglich vereinbart und wird in regelmäßigen Abständen, das muß nicht zwingend jährlich sein, ausgeführt mußt Du auch anteilig für Deinen Nutzungszeitraum die Kosten dafür tragen.

Entscheidend ist das die Kosten im Abrechnungszeitraum entstanden sind. Ob nun während, vor oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters ist irrelevant.

Grundsteuer hat sich wesentlich erhöht. Eine Info vom Vermieter gab es aber nicht. Ist das korrekt?

Der Vermieter muß nicht Informieren das die eine oder andere NK-Art höher ausfällt. Kann er i. d. R. auch gar nicht. Da er die tatsächlichen Kosten selbst erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes genau kennt.

Hast Du Zweifel an der Richtigkeit einzelner Posten oder der ganzen Abrechnung, laß Dir vom VM die Originalbelege vorlegen.

Räumt das die Zweifel nicht auch - Abrechnung fachlich prüfen lassen.

Rückwirkend können keine Betriebskosten aufgenommen werden. Mittels Erklärung des Vermieters könnte nach dieser ab nächstem Abrechnungszeitraum eine neue BK-Art hinzugefügt werden unter sonstige Betriebskosten (lfd. Nr. 17 lt. BKV). Die Dachrinnenreinigung muss dann dort konkret benannt werden. Nur sonstige BK reicht nicht. Die DR muss außerdem regelmäßig erfolgen. Wenn nur sporadisch bei Bedarf, sind das keine BK und deshalb nicht umlegbar.

Du darfst also die berechneten Kosten für die DR rausrechnen und von der Nachzahlung abziehen. Das so dem V. mittels Einspruch als Einwurfeinschreiben mitteilen.

Ich würde die Dachrinnenreinigung nicht bezahlen. Grundsteuer ? Schau mal in den Mietvertrag was da bezügl. dieser Kosten aufgeführt ist. Nicht alle Kosten sind umlagefähig. Kannst das auch googeln, was an Kosten umlagefähig ist. Gib Nebenkosten, umlagefähig ein und dann siehst du was umlagefähig ist.

thjaquyv 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 13:53

Das Dachrinnenreinigung umlagefähig ist, ist unstrittig. Das wurde angekündigt, jedoch weit nach unserem Auszug. Grundsteuer ist ebenfalls unstrittig. Jedoch gab es keine Info zur Erhöhung von ca. 25%. Die Frage ist, muss der Vermieter die Mieter darüber informieren.

albatros  22.10.2014, 18:06
@thjaquyv

Die DR ist nur unter bestimmten Voraussetzungen umlegbar. Siehe meine Antwort.

Sorry. Nicht Dachrinnenreinigung sondern Dachwartung heißt die Position. M.E. gehört Wartung und Instandhaltung nicht in die NK Abrechnung.