Fehlerhafte Heizkostenabrechnung basiert offenbar auf falschen Messungen - muss ich nachzahlen?
Hallo zusammen,
gestern habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2013 mit einer saftigen Nachzahlung erhalten und wundere mich ein bisschen. Ich soll fast 900,-€ überwiegend für Heizkosten nachzahlen für eine 56m^2 große Wohnung. Ein wenig Recherche ergab, dass die elektronischen Heizkostenverteiler bei mir in der Wohnung offenbar fehlerhaft sind. Denn wenn ich die Ergebnisse aus der Abrechnung 2012 für die vier Verteiler mit denen von 2013 (aus der vorliegender Abrechnung) und den aktuellen Daten am Gerät vergleiche, fällt auf: die Daten aus 2012 und per heute 2014 sind in einem ähnlichen Rahmen - die Werte aus 2013 (aus Abrechnung und am Gerät) sind immer 70-100% über den restlichen Werten. An allen vier HKVen... Es handelt sich um "doprimo 3 ready"-Geräte von ista. Es gibt in unserem Haus Baujahr 1960 immer wieder mal Probleme mit der Heizung und dem Warmwasser.
Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - soll ich deren Beratungshotline morgen mal anrufen? Kann man da überhaupt was machen?
Der Vermieter verlangt per 19.12. die Nachzahlung des offenen Betrags. Kann ich den mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt" zahlen oder muss ich erstmal gar nichts zahlen?
Bin gerade etwas schockiert und verwundert...
Viele Grüße
Friedrich
6 Antworten
Zu den Fristen ist schon viel gesagt, du solltest auch mit dern anderen Hausbewohnern sprechen. Wenn die ähnliche hohe Nachzahlungen haben düfte es eher an den Temperaturen liegen. Lass dir aber auch vom Vermieter nachweisen, ob die Heizung ordentlich gewartet wurde (dafür muss ein Beleg vorliegen).
Kann ich den mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt" zahlen
Das. Aber erst 30 Tage nach Zugang der Abrechnung.
So lange räumen die Rechtsprecher dem Mieter eine Prüfungsfrist der Abrechnung ein.
Darum solltest Du als erstes nachweisbar Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter fordern.
Dies zu gewähren ist er verpflichtet. Vorher mußt Du nicht zahlen.
Bringt die Belegeinsicht keine Klarheit laß die Abrechnung fachlich prüfen.
Wobei 2013 gerade bei Heizkosten regional schon sehr heftig war.
Wie hoch waren denn die monatlichen Vorauszahlungen?
Das ist schon recht knapp. Allein für Heiz- und WW-kosten muß man mit mittlerweile 1,50 €/m² rechnen.
Und wie schon erwähnt, 2013 waren regional, besonders östlich der Elbe, die Heizkosten sehr hoch.
Dauerfrost bis Ende April. Der Mai war auch noch nicht wirklich heizfrei und selbst Anfang Juni noch nicht.
Aber wie gesagt, verlangt möglichst bald Einsicht in die Originalbelege. Bringst das nichts dich Abrechnung fachlich prüfen lassen.
Du kannst erst mal dort anrufen. Du kannst Dich aber auch an den Mieterschutzbund wenden - ist zwar nicht kostenlos, aber dort sitzen auch Anwälte.
Ich hab das auch gemacht und brauchte die Rechnung erst mal nicht bezahlen.
Erst mal: Bis 19. Dez. musst du nicht zahlen. Erst nach 30 Tagen ab Erhalt ist die Zahlung fällig.
Lege schriftlich per Einwurfeinschreiben gegen die Abrechnung Einspruch ein und verlange Einsichtnahme in die relevanten Rechnungen und Belege. Solang bis zur Einräumung des Anspruches ist die Zahlung nicht fällig. Du musst den Einspruch unbedingt auch begründen (hier die nicht nachvollziehbare Heizkostenerhöhung bis zu 100%). Achte drauf, dass auch leerstehende Wohnungen in die Abrechnung (zu Lasten des Vermieters) .einbezogen wurden.
Die Heizkosten der Jahre 2012 und 2014 dürften ähnlich ausfallen. 2013 war ein extremes Jahr mit für unsere Breiten sehr kaltem Winter Februar und März und einer extrem langen Heizperiode bis ca. Mitte Juni.
Der Unterschied in den Heizkosten kann allein für 2013 um 30 bis 50 Prozent höher ausfallen. Je nach Energieart, Gebäude, Region und Heizverhalten der Bewohner.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich zahle 130,-€ im Monat für allgemeine Nebenkosten, Heizung und Warmwasser.