Fehlerhafte Heizkostenabrechnung basiert offenbar auf falschen Messungen - muss ich nachzahlen?

6 Antworten

Zu den Fristen ist schon viel gesagt, du solltest auch mit dern anderen Hausbewohnern sprechen. Wenn die ähnliche hohe Nachzahlungen haben düfte es eher an den Temperaturen liegen. Lass dir aber auch vom Vermieter nachweisen, ob die Heizung ordentlich gewartet wurde (dafür muss ein Beleg vorliegen).

Kann ich den mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt" zahlen

Das. Aber erst 30 Tage nach Zugang der Abrechnung.

So lange räumen die Rechtsprecher dem Mieter eine Prüfungsfrist der Abrechnung ein.

Darum solltest Du als erstes nachweisbar Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter fordern.

Dies zu gewähren ist er verpflichtet. Vorher mußt Du nicht zahlen.

Bringt die Belegeinsicht keine Klarheit laß die Abrechnung fachlich prüfen.

Wobei 2013 gerade bei Heizkosten regional schon sehr heftig war.

Wie hoch waren denn die monatlichen Vorauszahlungen?

ifrybook 
Beitragsersteller
 07.12.2014, 19:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich zahle 130,-€ im Monat für allgemeine Nebenkosten, Heizung und Warmwasser.

anitari  07.12.2014, 19:50
@ifrybook

Das ist schon recht knapp. Allein für Heiz- und WW-kosten muß man mit mittlerweile 1,50 €/m² rechnen.

Und wie schon erwähnt, 2013 waren regional, besonders östlich der Elbe, die Heizkosten sehr hoch.

Dauerfrost bis Ende April. Der Mai war auch noch nicht wirklich heizfrei und selbst Anfang Juni noch nicht.

Aber wie gesagt, verlangt möglichst bald Einsicht in die Originalbelege. Bringst das nichts dich Abrechnung fachlich prüfen lassen.

Du kannst erst mal dort anrufen. Du kannst Dich aber auch an den Mieterschutzbund wenden - ist zwar nicht kostenlos, aber dort sitzen auch Anwälte.

Ich hab das auch gemacht und brauchte die Rechnung erst mal nicht bezahlen.

Erst mal: Bis 19. Dez. musst du nicht zahlen. Erst nach 30 Tagen ab Erhalt ist die Zahlung fällig.

Lege schriftlich per Einwurfeinschreiben gegen die Abrechnung Einspruch ein und verlange Einsichtnahme in die relevanten Rechnungen und Belege. Solang bis zur Einräumung des Anspruches ist die Zahlung nicht fällig. Du musst den Einspruch unbedingt auch begründen (hier die nicht nachvollziehbare Heizkostenerhöhung bis zu 100%). Achte drauf, dass auch leerstehende Wohnungen in die Abrechnung (zu Lasten des Vermieters) .einbezogen wurden.

Die Heizkosten der Jahre 2012 und 2014 dürften ähnlich ausfallen. 2013 war ein extremes Jahr mit für unsere Breiten sehr kaltem Winter Februar und März und einer extrem langen Heizperiode bis ca. Mitte Juni.

Der Unterschied in den Heizkosten kann allein für 2013 um 30 bis 50 Prozent höher ausfallen. Je nach Energieart, Gebäude, Region und Heizverhalten der Bewohner.