Nebenkosten Garagenstellplatz
Servus!
Eine Frage und Bitte um kundige Antwort: Darf mir der Vermieter folgende Kosten für meinen Garagenstellplatz auf der Nebenkostenabrechnung abziehen, wenn ich generell einen monatlichen festgesetzten Mietpreis bezahle?
Grundsteuer Garage Reinigung Garage (die niemals stattgefunden hat) Wartung Garage ?
6 Antworten
Ja. Ja. Ja. Allerdings muss er diese Kosten komplett durch Rechnungen belegen.
Es sei denn in deinem Mietvertrag steht explizit dass sämtliche Nebenkosten mit abgegolten sind. Und wenn die Reinigung nicht stattfindet dann kannst du die Miete kürzen.
Ich vermute mal, du sprichst hier von einem Tiefgaragen Stellplatz. Die Grundsteuer und die Reinigung darf er umlegen. Bei der Wartung, kann ich dir das nicht genau sagen, da ich jetzt nicht weis, was Wartung konkret bedeutet. Aber auf jeden Fall hast du das Recht Einsicht in die Rechnungen zu verlangen.
ähm - Wartung Tiefgarage??? Tor, Brandschutz, Licht???
Zusatzkosten neben dem monatlichen Mietpreis sind normal. Grundsteuer und Strom ggf. Wasser etc kann er auch berechnen.
Wenn Reinigung oder Wartung berechnet wird aber nicht stattfindet, dann kannst du dich streiten. Die Frage ist aber, ob und in welcher Form das schriftlich festgehalten wurde.
Ohne den Vertrag zu kennen ist es schwierig eine gute Antwort auf die Frage zu geben. Vielleicht können Sie uns ja noch ein paar Informationen geben.
Das Du einen festen Mietpreis zahlst heißt nicht das dieser all inklusive ist.
Oder doch? Was steht im Mietvertrag zu Nebenkosten?
Ist der Stellplatz separat oder zusammen mit der Wohnung gemietet?
es gibt auch Garagenmietverträge, die Nebenkosten vereinbaren... Warum auch nicht. Es muss nicht alles zwingend mit der Miete ausgeglichen sein.