Kann die Wartung einer Therme in die Nebenkosten umgelegt werden?
Hallo, unsere Vermieterin berechnet in der Nebenkostenabrechnung Kosten für die Wartung und Einweisung in die Heizungstherme. Ist dies rechtens?
5 Antworten
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-diese-wartungskosten-sind-umlegbar/
Der Vermieter darf bei entsprechender Vereinbarung mit dem Mieter im Mietvertrag alle betriebsbedingten Kosten einer Immobilie auf den Mieter umlegen. Dazu gehören auch die Wartungskosten für technische Einrichtungen.
... nein, leider: Muss, so jedenfalls der BGH.
Danach sind alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine BK-Abrechnung/HK-Abrechnung einzustellen.
Und Wartung gehört zur Wärme.
war nun nicht so schwierig zu finden: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-69-wartung-von-gasthermen.htm
oder auch hier: https://www.nebenkostenabrechnung.com/wartungskosten-gastherme/
Google ist heute defekt ??
Eventuell... genauso wie die Wartungskosten eines Fahrstuhles, Hausversicherungen etc....
Auch google weiss dazu was :
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/thermenwartung.html
Wartung ja, Einweisung nein.