Zündbrenner in der Nebenkostenabrechnung?

9 Antworten

Das ist nicht in   Ordnung den das   ist entweder Eine Reparatur oder eine     Instandhaltung durch Austausch eines Elementes!Und das wird auch nicht bei jeder Wartung ausgetauscht sonder nur wen es nötig ist!

Hallo Dieter,

anfallendes Material bei der Wartung darf nur dann mit umgelegt werden, soweit dieses standardmäßig grundsätzlich ausgetauscht wird, weil es zur dauernden Funktion erforderlich ist. Dazu gehören Schrauben, Filter, Schmiermittel, Düsen, Dichtungen und ähnliches.

Der Brenner hingegen wird, wenn auch öfter, aber doch nicht routinemäßig jedes Jahr getauscht, sondern nach Bedarf. Aus diesem Grund ist dieser nicht umlagefähig. Du kannst diese Position monieren.

... es geht also um rd. 2,30 EUR für das ganze Haus, richtig?

Rechne einfach Deinen Anteil heraus und bitte den Vermieter die 2 bis 5 Cent zu erstatten.


Renick  16.09.2017, 12:50

Ein Zündbrenner kostet ca. 70-80 euro plus Einbau.

albatros  17.09.2017, 02:46

es geht also um rd. 2,30 EUR für das ganze Haus, richtig?

Nein, nicht richtig ...

Reparatur und Arbeitszeit dafür gehören sind keine Betriebskosten und deshalb nicht auf den Mieter umlegbar.

Deshalb Einspruch einlegen und Korrektur der Abrechnung fordern oder selbst den Betrag rausrechnen, da inhaltlicher Fehler.