Darf man in der Nebenkostenabrechnung die Verteilerschlüssel mischen?

5 Antworten

Du kannst soviel falsch machen und machst offenbar jetzt zum ersten Mal eine Betriebskostenabrechnung.

Melde Dich beim Verein Haus&Grund und lass Dich dort beraten oder direkt von denen die Abrechnung machen. Wenn das einmal korrekt gemacht ist, kannst Du das für jedes Folgejahr als Muster verwenden und vielleicht nur noch gelegentlich nachfragen.

Deine Mieter werden sich auf Dich stürzen, wenn sie auch nur ein Fehlerchen entdecken.

Haus&Grund kann Dir auch noch in vielen anderen Belangen sehr nützlich sein.

Im übrigen:

Die Heizung nutzen nicht alle gleichermaßen. Die Wohnungen sind unterschiedlich groß und jeder hat ein anderes Heizverhalten. Wie ist es mit der Warmwassererwärmung?

Bei einem Haus mit 3 Wohnungen hast Du Dich an die Heizkostenverordnung zu halten und dementsprechend den Verbrauch zu ermitteln und die Kosten zu verteilen. Macht das bei Dir eine Abrechnungsfirma? Dann ist diese auch zuständig dafür, die Wartung der Heizungsanlage korrekt auf die einzelnen Mietparteien aufzuteilen.

Die Wartung der Heizungsanlage ist in der BKV geregelt. Sie gehört in die Heizkostenabrechnung. Und diese ist nach Verbrauch vorzunehmen mit einem Anteil nach anteiliger Wohnfläche (30 bis 50%).

Im Übrigen dürfen für verschiedene Betriebskosten auch verschiedene Umlageschlüssel vereinbart werden (im Mietvertrag). Das aber einheitlich für das ganze Haus bzw. die Wirtschaftseinheit bei Zusammenfassung von mehreren Objekten.

Darf ich in der Nebenkostenabrechnung den Verteilerschlüssel mischen? 

Darfst Du, sofern für bestimmt Betriebskostenarten eine Abrechnung nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich ist und ein anderer Verteilerschlüssel, z. B. Personen oder Wohneinheit, vertraglich vereinbart ist.

Wartung der Heizungsanlage gehört zu den Heizkosten. Die darfst Du da "rein packen".

Machst Du die Heizkostenabrechnung auch selbst?

... was bitte hat denn eine Rechnung über eine Wartung in den Nebenkosten zu suchen? Sie gehören doch in den Baustein Heizkosten.

2. BK werden nach Wohnfläche verteilt, so die gesetzlichen Vorgaben. Es sei denn, es gibt anderslautende mietvertragliche Vereinbarungen.

Keine Fehlerchen bitte mit ggf. fatalen Folgen.

Dave0000  28.03.2017, 12:41

Also ein Vermieter sollte wissen wieviele Leute bei ihm wohnen
Alles über 6wochen glaub ich ist kein Besuch mehr und dem Vermieter zu melden, bzw anzufragen ob er da wohnen darf
Und natürlich muss der vermieter die Nebenkosten da angleichen sonst nehm ich mir ne kleine Wohnung und lasse da zwanzig Leute drin wohnen und zahle genausoviel Nebenkosten wie der einsame Witwer daneben

schleudermaxe  28.03.2017, 16:09
@Dave0000

... sollte, kann, müßte, ich mache, ich nehme, und alles ist gerichtsfest? Lachnummer, oder?

Es gibt nun einmal die herrschende Meinung und mietvertragliche Vereinbarungen und ein Vermieter kann nun einmal nicht einfach nur so weil einer kein Witwer ist und rückwirkend schon gar nicht.

Dave0000  28.03.2017, 11:02

Das heißt also das es das Gesetz vorsieht das ich alleine genausoviel für zB die Müllabfuhr bezahlen soll wie eine 4köpfige Familie ? Nur weil unsere Wohnfläche die gleiche ist?

Also ich habe jahrelang beim größten deutschen Vermieter der Annington gewohnt und dort wurde es nicht so gemacht

Das wäre doch auch eine offensichtlich unfäire Art der Aufschlüsselung

schleudermaxe  28.03.2017, 12:24
@Dave0000

... wenn denn ein Vermieter Lust und Personal hat rd. einmal im Monat durch die Mietgegenstande toben zu lassen um festzustellen, wer denn da so wohnt und das auch noch auf eigene Kosten, sollte dieser sein Amt aufgeben.

Wir reden dann nun über Restmüll, oder? Und da kommen doch genausoviele Staubsaugerbeutel zusammen.

Als ich noch Mieter war wurden einige Positionen sogar nach Bewohnern abgerechnet
ZB der Müll oder der Strom im Hausflur
Die Gartenarbeiten wurden aber zB nach qm berechnet

Dave0000  28.03.2017, 12:37

Gegenfragen ohne Antwort....

Dave0000  28.03.2017, 10:21

Das ist auch meine Frage an Schleudermaxxe gewesen

schleudermaxe  28.03.2017, 12:30
@Dave0000

... meine Familie hat nur einen kleinen Bestand von so rd. 1.000 Hütten und wir sind lernfähig.

Warum sollten wir uns also gegen das Gesetz stellen?

Und warum sollen wir auf unsere Kosten mehrmals im Jahr feststellen lassen, wer denn da so wohnt?

Ist der Soldat monatelang im Einsatz und zählt mit oder nicht und ist die Familie drei Wochen in Urlaub und muß rausgerechnet werden?

Dave0000  28.03.2017, 08:37

Abgerechnet hat die Firma techem
Und der Vermieter war die deutsche annington
Kommt mir also recht glaubhaft vor...

Aber mal für mich zur Logik

Es ist doch klar das in dem 4 Personengaushalt auf 50qm mehr Müll produziert wird bei mir mit 1ner Person auf 80qm
Da ist Abrechnung nach Personen deutlich sinniger
Genau wie beim Hausflurlicht

schleudermaxe  27.03.2017, 17:43

... und die Mieter schlucken so eine Verteilung? Glaube ich nicht.

albatros  28.03.2017, 10:00
@schleudermaxe

ist doch in Ordnung ..., warum also nicht?