Nachtzuschlag berechnen?
Angekommen man ist Arbeitnehmer mit 12,00 €/h bei 151,67 Stunden monatliche Arbeitszeit sind 1820,04 b Stkl 1 ,keine Kirche und hat einen IGZ oder BAP-Tarifvertrag ist es dann möglich anhand dieser Zahlen den Nachtzuschlag zu berechnen.
Wenn ja wie hoch oder viel wäre dann dieser Zuschlag pro Woche bzw.5 Tage Woche
2 Antworten
Hallo Pascal1215!
Das ganze hängt natürlich von dem Tarifvertrag, bzw. den betrieblichen Vereinbarungen ab.
Aber in der Regel gekommst Du zwischen 23 Uhr und 24 Uhr und zwischen 4 Uhr und 6 Uhr 25 %, zwischen 0 Uhr und 4 Uhr 40 % Nachtzuschlag. Da Nachtzuschläge steuerfrei sind, spielt weder die Steuerklasse noch die Kirchensteuer herein. Du kannst also damit rechnen, dass Du in der Zeit mit 25 % 3,- € und in der Zeit mit 40 % 4,80 € Nachtzuschlag netto pro Stunde zusätzlich bekommst. Für eine ganze Nacht zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sind das also netto 28,20 €.
Gruß Friedemann