Passus zu Mehrarbeit und Sonntagsarbeit im Arbeitsvertrag
Hallo,
ich habe folgende Formulierung zur Mehr- und Sonntagsarbeit in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag (ohne Tarifvertrag): "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung ggf. auch Über- und Mehrarbeit, sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten." Im Absatz davor werden 40 Stunden Arbeitszeit wöchentlich vereinbart. Wie habe ich den Passus zur Mehrarbeit verstehen? Hier fehlt meines Wissens nach eine Ergänzung dazu, wie diese Mehrarbeitet vergütet oder ausgeglichen werden kann. Oder Ist dies durch die Formulierung "im gesetzlich zulässigen Rahmen" abgedeckt?
Vielen Dank für Eure Antworten, Ulrike
4 Antworten
48 Stunden sind auch erlaubt. Mehrarbeit ist in vielen Branchen üblich. Redet nur niemand auf der Strasse drüber.
Frag vor Unterzeichnung nach ob es ein Überstundenkonto, eine Betriebsvereinbarung bezüglich der Überstunden oder Vergütung der Mehrzeit gibt. Die Formulierung "im gesetzlich zulässigen Rahmen" kann auch mal eine 50 oder 60 Stunden Woche bedeuten. Das Gesetz schreibt da nur vor, dass der Wochendurchschnitt im Zeitraum von 24 Wochen nicht mehr als 48 Stunden betragen darf
Über die Vergütung der evtl.Mehrarbeit sollte eigentlich schon etwas im Arbeitsvertrag vereinbart werden.Oder es sollte ein Hinweis auf bestehende Betriebsvereinbarungen vorhanden sein.
Meistens einigt man sich doch (je nach betrieblichen Gegebenheiten) mit dem Chef, ob die Überstunden abgefeiert oder ausgezahlt werden. Ansonsten ist das eine ganz übliche Formulierung, die Du problemlos unterschreiben kannst.
Wenn die Mehrarbeit nicht vergütet werden soll lautet der Passus dann meist das Ü-Stunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Also bin derselben Meinung :-)