Nachtzuschlag im urlaub?
Wer weiß bescheid?? muß mein Arbeitgeber mir im Urlaub meinen Nachtzuschlag berechnen oder zumindest anteilmäßig oder fällt dieser ganz weg??
9 Antworten
Hallo Du, wenn Du Urlaub hast, dann hast Du Urlaub. Zuschläge, egal welcher Art, werden nur dann gegeben, wenn diese auch wirklich anfallen. Ob dies Nacht- Samstags- Sonntagszuschlag ist, ist hier egal. Im Urlaub fallen diese Zuschläge nicht an. Ich bin Personlchefin und Finanzbuchhalterin, mache auch die Gehälter unserer Mitarbeiter. Normalerweise bekommst Du im Urlaub nur Dein Grundgehalt. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt. Doch das glaube ich nicht. LG Lissy
Ich denke mal, es kommt einfach auch darauf an, ob Du nur in der Nacht arbeitest, oder Schicht oder sonstiges. Ich denke mal, dass deswegen der Bäcker vor Gericht gewonnen hat, weil er ja regelmäßig um 4 Uhr in der Backstube sein muss. Wie gesagt, schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Ich danke Dir für die 'Hilfreichste Antwort'. LG Lissy
Im Urlaub arbeitest du doch nicht oder, also was soll dann die Frage mit dem Nachtzuschlag? Du bekommst ihn erst, wenn du tatsächlich nachts gearbeitet hast!
...bist du gereizt oder was?? ... falls es dich interessiert gibt es gibt urteile in denen es heisst das der AG zahlen muß ob es aber allgemein so ist wusste ich nicht!!!
nein, es gibt diese zuschläge nur für deine tatsächlichen arbeitstage ,wo du in nachtarbeit gearbeitet hast und urlaub ist urlaub.
Oh man, Leute, hier sind ja die Vollchecker am Werk. Vor allem toll wie die Personalchefin hier argumentiert. Und so schön sicher, dass auch noch jeder glaubt der Quatsch den sie schreibt ist richtig.
Lest und versteht Gesetzte und Rechtssprechungen und verwirrt die Fragenden nicht mit eurem hirnlosen Gesabbeln.
Im §11 BUrlG heist es:
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Dementsprechend wäre im geschilderten Fall, auch der Nachtzuschlag im Urlaub zu vergüten.
Abgaben
Steuer- und sozialversicherungsfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Wenn Zuschläge z.B. in die Berechnung der Urlaubsvergütung oder bei Krankheit einfließen, entfällt dafür die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit.
MfG
Einer der lesen kann.
Ja, gut das wenigstens einer hier lesen kann. Völlig korrekt, der Durchschnitt der letzten 3 Monate, nur überstundenzuschlöge nicht. Wird dann nur versteuert, das ist der Unterschied.
Nachtzuschlag ist ja kein Bestandteil des Arbeitslohnes. Er wird für Arbeit in den Nachtstunden steuerfrei gezahlt. Und wenn keine Nachtschicht gemacht wird, gibts auch keinen Zuschlag. Das Gleiche gilt für Krankheit.
Er ist sehr wohl ein fester Bestandteil, wenn du im dauernachtdienst bist .
ich danke dir.... schau gleich mal nach... weil ich habe letze woche ein urteil in der zeitung gelesen da hatte ein bäcker geklagt und gewonnen... deshalb meine frage....denn man wird ja eigentlich bestraft im urlaub.... denn es fehlen tatsächlich mehrere 100 euro...