Nachtzuschlag im Malergewerbe

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Ein Anspruch auf Nachtzuschlag ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus dem für das Malergewerbe (allgemein)gültigen Tarifvertrag. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Max. steuer- und sozialversicherungsfrei sind 25% zwischen 20 Uhr und 00 Uhr und zwischen 4 Uhr und 6 Uhr bzw. 40% zwischen 00 Uhr und 4 Uhr.

Sniperschwein 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 21:59

Perfekte Antwort danke

Nachtzuschläge fallen, wenn es der AV bzw. der Tarifvertrag hergibt, erst ab 22 Uhr an. Das ist mein Wissensstand.

Kommt darauf an, was arbeits- oder tarifvertraglich dazu vereinbart ist.

Sniperschwein 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 21:58

Steht aber so nichts drin gibts da irgendeine norm oder weist du ne ungefähre zahl

bitmap  26.12.2011, 22:07
@Sniperschwein

Tarifverträge müssen von der Firma, wenn sie angewendet werden, in der Firma zur Ansicht ausliegen bzw. muss man dir darin Einblick gewähren.