Als Azubi Nachtzuschlag?
Hallo,
ich mache eine Ausbildung als Elektroniker (3.Ausbildungsjahr) und bin über 18 Jahre alt.
Die normale Arbeitszeit ist bei uns von 0700-1530 Uhr.
Sooo, jetzt kam mein Vorarbeiter an und sagte zu mir das ich nächste Woche für zwei Tage in der Nacht arbeiten soll, von 2200-0600 Uhr.
Meine Frage lautet nun ob ich das überhaupt muss und wenn ja, ob ein Nachtzuschlag Pflicht ist (wenn ja wieviel pro Stunde).
Wenn ich das nicht muss oder die Firma keinen Zuschlag zahlt obwohl sie muss, dann werde ich mich dagegen streuben.
Ich stehe der Firma nämlich nicht sehr freundlich gegenüber.
Würde mich über eine qualifizierte Antwort vllt auch mit Nachweis sehr freuen.
MfG
3 Antworten
also fakt ist, dass NORMALERWEISE die arbeitszeiten im ausbildungsvertrag festgesetzt sind. steht dort nichts, kann der arbeitgeber die arbeitszeiten auch entsprechend an die betrieblichen anforderungen anpassen. allerdings und gerade für auszubildende gilt hier, dass ein außerordentlicher notstand eintreten muss. dies jedoch nur im rahmen der arbeitsschutzgesetze und auch nur in so weit, dass der berufsschulbesuch nicht beeinträchtigt wird. dieser gilt nach dem arbeitsschutzgesetz als arbeitszeit. d.h. du hast nach jeder schicht anrecht auf eine ruhepause von mindestens 12 stunden. wenn du also morgens um 6 aus der bude kommst, und um 8 berufsschule ist, - geht nich !
was die schichtzuschläge betrifft, da bin ich jetzt auch nicht ganz auf dem laufenden, aber auch hier gilt im normalfall der übliche zuschlag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlagf%C3%BCrSonntags-,Feiertags-und_Nachtarbeit
wichtig ist jedenfalls dass dein chef von dir NICHT verlangen kann, gegen die arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen.
also lange rede kurze sinn: wenn du nicht gerade bei der feuerwehr lernst und es brennt, dann sollte dein chef eigendlich keinen grund ausweisen können, dich in der nachtschicht einzusetzen.
lg, anna
Danke.
Also in meinem Ausbildungsvertrag steht was von Arbeitszeit und dort wird auf das http://www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de/recht/vorschriften/351 verwiesen, aber da steht nur was von Jugendlichen, also nichts für mich.
Der Schulbesuch wird nicht beeinträchtigt, weil Ferien sind.
Ich habe herausgefunden das ich wohl schon arbeiten muss, es geht jetzt eigentlich nur noch um den Zuschlag.
Wenn das auf Gegenseitigkeit beruht, besteht die Gefahr dass das 3.Lehrjahr nicht beendet wird. Demzufolge braucht man auf die anderen Detail´s der Frage nicht mehr eingehen.
Genau so eine sinnfreie Antwort habe ich mir nicht gewünscht!
Das beruht eher nicht auf Gegenseitigkeit, da ich vorzeitig auslerne.
Das Problem bei der Firma ist einfach das man überhaupt nichts erwarten darf, kein Fahrgeld (ich fahre täglich 50 km), man wird nicht freigestellt für Prüfungsvorbereitungen und diese bekommt man auch nicht bezahlt (muss Urlaub nehmen und 150 Euro zahlen), keine Anerkennung für garnichts usw.
Hat noch jemand ne hilfreiche Antwort ?
Als Volljährige stehen dir keine Nachtruhepausen wie einem Jugendlichen zu. Zuschlag muss es aber auf jeden Fall geben ! Gruß
Danke für die Antwort, besser als die vom Rentner :).
Hab den Text mal überflogen aber über meinen konkreten Fall steht da nicht so wirklich was drin. Das ich nachts arbeiten muss is mir jetzt eigentlich auch schon bewusst (hab gegoogelt) aber mit dem Zuschlag bin ich mir nicht sicher.