Nachtzuschlag bei Inventur?
Hallo,
ich bin derzeit Azubi im 2. Lehrjahr. Am 27.12.2017 haben wir in unserer Buchhandlung Inventur, die erst nach der Schließung des Geschäftes beginnt, also um 19:00. Normalerweise geht diese Inventur bis ca. 2 Uhr morgens und am nächsten Tag (Bzw. ja eigentlich dann am selben Tag) muss ich wieder in die Arbeit und die ganz normalen 8 Stunden arbeiten.
Ist dies zulässig, bzw. dürfte ich hier einen Nachtzuschlag anfordern, auch wenn dies nur einmal im Jahr so läuft?
Ich bin allerdings auch über 18 Jahre alt.
Vielen Dank schon mal!
6 Antworten
Für Nachtarbeit steht Dir nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz ein Zuschlag zu. Bei regelmäßiger Nachtarbeit kann der AG statt Zuschlägen auch eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage geben, das fällt aber hier ja bei einmaligem Einsatz aus.
Allerdings darfst Du, sollte um ca. 2.00 Uhr Feierabend sein, nicht vor 13.00 Uhr wieder arbeiten. Nach § 5 Arbeitszeitgesetz muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten mind. 11 Stunden betragen.
Wie sieht es denn mit der Arbeitszeit am "Inventurtag" aus? Du kannst nicht z.B. um 10.00 Uhr beginnen und bis 2.00 Uhr am Folgetag arbeiten. Länger als 10 Stunden untersagt der § 3 Arbeitszeitgesetz.
A)Wenn es Nachtzuschlag gibt, dann meist ab22.00 (anders kenn ich es nur von Sicherungsposten Bahn).
Und zwischen Ende und wieder Dienstbeginn müssen die Ruhezeiten eingehalten werden (10h, Weg zählt nicht als Arbeitszeit)
Uber 18 bist Du?
Sonst darfst D das gar nicht.
Ein "vernünftiger Arbeitgeber" bietet für solche Zusatzdienste von sich aus eine Sonderprämie an. Wie äußern sich denn deine Kollegen dazu?
Meines Wissens dürfen Azubis nicht zur Nachtarbeit eingesetzt werden
Bist Du sicher, daß Du als Azubi den Folgetag nicht frei bekommst? Wegen einer Sonderprämie für die Nachtarbeit solltest Du mit Deiner Chefin reden.