Keinen Nachtzuschlag, wenn ich wach bin?

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Nachtarbeitszeit ist Nachtsarbeitszeit - sprich Uhrzeitabhängig.

Besonders putzig allein das Ansinnen, dass der Zuschlag wenn die die Kinder wach sind ( mehr Arbeit ) nicht gezahlt werden soll.

In Anlehnung an welchen Tarifvertrag wirst Du bezahlt?

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-gesetzlicher-anspruch-auf-25-prozent-nachtzuschlag_76_332050.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzlicher-anspruch-auf-nachtzuschlag_098225.html

Besteht keine solche tarifvertragliche oder vertragliche Regelung ist für die Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr regelmäßig ein Zuschlag von 25
Prozent auf den Bruttostundenlohn.......

wilees  29.09.2017, 13:52

Besten Dank für's Sternchen.

Bei Unterbrechung der Bereitschaft gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Arbeitzeit während  der Nachtstunden (je nach Tarif von 20:00 oder 21:00 bis 6:00 Uhr) müssen auch Bezahlt werden und für diese müssen auch Nachtdienstzuschläge gezahlt werden.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn das nicht extra geregelt ist gilt der Nachtzuschlag von 22:00 bis 06:00.

Nein, das ist nicht rechtens. Nachtzuschläge sind zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen.

https://dejure.org/gesetze/ArbZG/6.html

wilees  27.09.2017, 10:07

Nur was hat Deine Antwort mit der Fragestellung zu tun?

Norina78  27.09.2017, 10:08
@wilees

Habe ich die Frage falsch verstanden? Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr muss zum "normalen" Arbeitslohn ein Nachtarbeitszuschlag gezahlt werden.

So einen Quatsch hab ich ja noch nie gehört, das ist auf keinen Fall rechtens. Anders wäre es höchstens bei Bereitschaft.