Nachträglich Schaden am Neufahrzeug entdeckt - Autohaus?
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage helfen. Ich habe vor etwa 3 Wochen in einem Autohaus ein Neufahrzeug erworben bzw. abgeholt. Nun ist mir im Nachgang beim Autowaschen aufgefallen, dass die Frontstoßstange an einer Seite ziemlich weit unten angebrochen und der Lack beschädigt ist.
Da ich immer vorwärts einparke, habe ich es leider nicht früher gesehen. Jedoch habe ich mir nochmal die Bilder vom Inserat angesehen und auch hier ist der Schaden bei genauerem Hinsehen bereits erkennbar.
Meine Frage: Habe ich hier noch eine Chance das zu beanstanden und einen Schadensersatz zu verlangen? Immerhin wurde auf dem Kaufvertrag kein Schaden vermerkt...könnte man hier von arglistiger Täuschung sprechen oder habe ich Pech gehabt, weil ich den Schaden bereits beim Kauf sehen hätte müssen? Die Reparatur war leider nicht gerade günstig.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Schöne Grüße
5 Antworten
Hallo Kevin,
du hast hier leider alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.
Bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs hättest du es auf Schäden kontrollieren müssen. Das hast du nicht getan.
Dadurch bist du in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht nach der Übergaben entstanden ist. Das hättest du anhand der Fotos beweisen können.
Da du den Schaden aber nun eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Verkäufer und dann wohl auch noch ganz woanders hast reparieren lassen, wirst du auf den Kosten sitzenbleiben.
Du kannst den Verkäufer lieb und nett darum bitten - du kannst aber auf gar keinen Fall von ihm verlangen, dir diese Kosten zu erstatten.
Viele Grüße
Michael
"Die Reparatur war leider nicht gerade günstig." - Du hast den Schaden also schon in einer anderen Werkstatt reparieren lassen ? Das war es dann mit Schadenersatz.
Du hättest dem verkaufenden Händler die Möglichkeit einer Nachbesserung geben müssen. Nun kannst du nur noch auf Kulanz hoffen.
das Autohaus mit der Tatsache konfrontieren (auch Bilder) und eine neue Stossstange verlangen, sonst Rechtsanwalt
Er hat doch schon reparieren lassen, nur in einer anderen Werkstatt.
Ganz simples Ding. Fahrzeug erworben und bei bei der Übergabe keine Beanstandung gehabt, da Fahrzeug in seinen Besitz ohne optische Mängel übergegangen ist, ist der Händler raus. Aus Kulanz würde man ggf. wenn du direkt wieder auf den Hof rollen würdest oder einen Tag später Kulanz erhalten. In dem Fall kannst du dir alles mit Anwalt etc. Sparen, da du keine Chance habe wirst.
Ist doch Garantie drauf, kann kein Problem sein.
Außer du hast es selbst verursacht und sie können dir das nachweisen.
Da der Schaden bei Übergabe nicht bemängelt wurde, müsste er nachweisen, dass es den Schaden schon vor dieser gab.
Da er den Schaden aber schon hat reparieren lassen, hat sich das sowieso erledigt.
Gruß Michael