Darf man ein Motorrad dass man vor 3 Monaten gekauft hat schon wieder verkaufen?
Darf man ein Motorrad dass man vor 3 Monaten gekauft hat schon wieder verkaufen? Oder gibt es da eine Haltedauer von 1 Jahr?
Und wenn ja, darf man es mit Gewinn verkaufen? Also beispielsweise für 3000 Euro einkaufen und 3 Monate später für 3300 Euro verkaufen.
9 Antworten
Wenn du Sachen kaufst um sie anschließend mit Gewinn weiter zu verkaufen handelst du im Sinne der Rechtsprechung gewerblich.
Dabei ist nicht mal wichtig, ob du auch einen Gewinn erzielst oder sogar Verlust machst. Allein die Absicht reicht aus.
Für den Verkauf an sich gibt es keine Fristen, in denen man selbst Eigentümer einer Sache sein muss, um sie wieder verkaufen zu können.
So werden z.B. Tonnen Neuware an Weihnachtsgeschenken in den nächsten Wochen verhökert, weil sie nicht passen oder einfach nicht gefallen.
Kannst du wieder verkaufen. 300€ sind ja auch kein großer Gewinn.
Einmalig wie gesagt kein Problem, auch wenn der Gewinn hieraus zu versteuern wäre.
Wenn es häufiger wird gilt folgendes:
§ 15 Abs. 1 Nr 1 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.
Wenn man hieraus versucht abzuleiten, daß solange keine gewerblichen Einkünfte vorliegen solange man offiziell kein Gewerbe angemeldet hat, liegt falsch.
§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Was bedeutet das jetzt?
Selbständig: Jemand ist nicht weisungsgebunden und handelt auf eigene Rechnung und Gefahr. Also dein eigener Herr
nachhaltig: nicht nur einmal
Gewinnerzielungsabsicht: es soll was bei rum kommen
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: man tritt in Konkurrenz zu Anderen
Der Verkauf von Motorrädern ist weder der Einkunftsart L+F zuzurechnen noch handelt es sich um einen Katalogberuf aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit.
Wenn Du das einmalig machst liegt nicht unbedingt eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
damit gilt § 15 Abs. 2 satz 3 EStG: Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Auch hier wieder detailliert:
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, weil folgende Voraussetzung gegeben ist: Der Verkauf von Motorrädern stellt lt. Gewerbeordnung ein Gewerbe dar.
Gewinnerzielungsabsicht nur Nebenzweck: Braucht man nicht näher erklären
Fazit:
Der Verkauf von Motorrädern stellt ein Gewerbe dar, welches beim Gewerbeamt anzumelden ist und entsprechend auch steuerlich anzugeben ist. Die Gewinnerzielungsabsicht steht nicht im Vordergrund und mit dem Fahrzeugverkauf bewegst Du Dich im gewerblichen Bereich und es liegen keine privaten Veräußerungsgeschäfte vor.
Aus steuerrechtlicher Sicht übst Du eine Tätigkeit aus, die gem. Gewerbeordnung ein Gewerbe ist
Wie hoch die Umsätze oder Gewinne sind ist von untergeordneter Bedeutung. Es gibt also keine "Nichtaufgriffsgrenze" wo das Finanzamt sagt: "Wir prüfen erst bei einem Umsatz von ... €".
Natürlich darf.
Problem wäre, wenn man das so oft macht, dass es schon als gewerbliche Tätigkeit zählt.
Es gibt kein genaues Definition. Es wäre ein gewerbliche Tätigkeit, wenn du auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit etwas Gegenstände verhandeln würdest.
Im Wahrheit sieht so aus, dass bis deine Tätigkeit niemandem auffällt (Bank, "gutwillige" Nachbarn usw.) du kannst einige gute Geschäfte schließen.
na klar darfst du. du darfst es sogar 1 sekunde nach dem kauf wieder verkaufen. und für was für einen preis ist immer dir überlassen.
Da braucht man doch aber eine Gewerbeanmeldung wegen Gewinnerzielung.
nein braucht man nicht. Nur weil Du einmal ein Motorrad mit Gewinn verkauft hast, brauchst Du dazu gar nichts.
Ab wann zählt es als gewerbliche Tätigkeit? Ist das nur wenn man Gewinn damit hat, also Gewinnerzielungsabsicht und wenn ja wie oft?